1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Solution
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von endoprothetischen Implantaten im Bereich Hüfte und Knie
Beschreibung: Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellem Anbieter plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Die jeweiligen Hersteller und Vertriebspartner der Hersteller können für die herstellerbezogenen Lose ein Angebot abgeben. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. Die Entscheidung aus welchem Los abgerufen wird, erfolgt im Einzelfall nach medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Kennung des Verfahrens: 7e2e8381-02c2-4d57-92b2-83430009b760
Interne Kennung: KKSG_2024JBA003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33184100 Chirurgische Implantate
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DMLHXPV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 20
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 20
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 1a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 1b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 2a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 2b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 3a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 3b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 4a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 4b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 5a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 5b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 6a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 6b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 7a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 7b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 8a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 8b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 9a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 9b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 10a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Interne Kennung: 10b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33183100 Orthopädische Implantate
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: DEA52 DEA36 DEA32 DEA31 DEA2D DEC01
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftraggeber und Bedarfsträger und Rechnungsempfänger sind die folgenden Gesellschaften: - Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - Knappschaftsklinikum Saar GmbH - Klinikum Vest GmbH - Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - Klinikum Westfalen GmbH - Rhein-Maas Klinikum GmbH Folgende Gesellschaften (ggf noch in Gründung befindliche) sollen perspektivisch auch abrufberechtigt sein und werden daher in den Vergabeunterlagen als abrufberechtigt aufgeführt: - MVZ Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH - MVZ Knappschaftsklinikum Saar GmbH - MVZ Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH - MVZ Klinikum Vest GmbH - MVZ Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH - MVZ Klinikum Westfalen GmbH - MVZ Rhein-Maas Klinikum GmbH Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH (KKSG) schließt im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung. Die KKSG ist für das laufende Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellen Anbietern plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Es erfolgt die Aufteilung in die Bereich Hüfte und Knie. - Los 1a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 1b: Produktbereich Knie, Hersteller Smith & Nephew GmbH - Los 2a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Stryker GmbH - Los 2b: Produktbereich Knie, Hersteller Stryker GmbH - Los 3a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 3b: Produktbereich Knie, Hersteller Peter Brehm GmbH - Los 4a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 4b: Produktbereich Knie, Hersteller Johnson & Johnson GmbH - Los 5a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 5b: Produktbereich Knie, Hersteller Zimmer-Biomet GmbH - Los 6a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Aesculap GmbH - Los 6b: Produktbereich Knie, Hersteller Aesculap GmbH - Los 7a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Implantcast GmbH - Los 7b: Produktbereich Knie, Hersteller Implantcast GmbH - Los 8a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 8b: Produktbereich Knie, Hersteller Enovis (Mathys) GmbH - Los 9a: Produktbereich Hüfte, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 9b: Produktbereich Knie, Hersteller Waldemar Link GmbH - Los 10a: Produktbereich Hüfte, Hersteller NEU - Los 10b: Produktbereich Knie, Hersteller NEU Es besteht Bedarf an einem umfangreichen Produktportfolio verschiedener konkreter Hersteller um vielfältige Indikationen von Patienten umfänglich versorgen zu können. Die Anwender sind dafür offen neue Hersteller einzubeziehen. Das Angebot muss bestehen aus folgenden ausgefüllten Dokumenten: - Preisblatt (Anlage 02 für das jeweilige Los) - Übersicht Preise (Anlage 03a/b für das jeweilige Los) - Übersicht Umsatzbonus (Anlage 04a/b für das jeweilige Los) - Formblatt Kosten für Leihsets (Anlage 04c) - Einlese-Dokument Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Erläuterung zur Einlesedatei Preise Hüfte Knie Implantate (Anlage 04d) - Formblatt Anschreiben-Angebot (Anlage 05) - Formblatt Nichtvorliegen Ausschlussgründen (Anlage 06) - Formblatt Referenzprojekte (Anlage 07) - Formblatt Haftpflichtversicherung (Anlage 08) - Formblatt anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022 (Anlage 09) - Formblatt Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer (falls zutreffend, bitte anfordern). Zusätzlich werden folgende Nachweise gefordert: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN - Versicherung (Eigenerklärung) des Bieters, dass er über eine Klassifizierung nach GS1 Standard und ferner über eine Klassifizierung nach eCl@ss-Standard verfügt. Die Bieter müssen mit dem Angebot ein Konzept vorlegen. In dem Konzept müssen folgende Punkte bearbeitet werden: 1. Umstellungskonzept/Zeitplan für den Bereich Hüfte bzw. Knie Das Konzept muss Folgendes beinhalten: Darstellung darüber, ob und wie der Auftragnehmer für den Bereich Hüfte bzw. Knie nachvollziehbar spätestens 3 Monate nach Zuschlag bzw. spätestens zum Vertragsbeginn mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedienen kann. Sofern nur ein Teilsortiment und damit nicht mindestens 80% des jährlichen Bedarfs im Primärbereich Hüfte bzw. Knie bedient werden kann, soll das auch dargestellt werden. Eine entsprechende Information führt nicht zum Ausschluss. 2. Ansprechpartner und Sonderinformationen Das Konzept muss Folgendes beinhalten: - Darstellung der Eskalationsmatrix für Fälle von Auseinandersetzungen über Vertragsverpflichtungen. - Übersicht fester Ansprechpartner mit direkten Durchwahlnummern für Lieferprobleme - Übersicht, ob und wenn bei welchen Artikeln Zusatzentgelte (ZE) oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geltend gemacht werden kann. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.12.2028. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung und keine Mindestbestellwerte. Die Auftraggeber sind Auftraggeber für ihren jeweils eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Rahmenvereinbarung begründet kein Exklusivrecht eines Auftragnehmers an der Belieferung der Auftraggeber. Die Auftraggeber können während der Laufzeit der Vereinbarung Waren bei weiteren Lieferanten einkaufen. Die Einzelabrufe erfolgen durch Bestellung und auf Basis der in der Rahmenvereinbarung genannten Angebotskonditionen. Die Auftraggeber bestellen selbst ihren Bedarf. Der Auftragnehmer wird den als Auftraggebern genannten Unternehmen ("Abrufberechtigte"), sowie weiteren i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen die nach diesem Verfahren vereinbarten Konditionen einräumen. Auftraggeber können daher auch andere Unternehmen als die Auftraggeber im Sinne dieser Vereinbarung sein. Da im Preisblatt nur die Preise für in der Vergangenheit hauptsächlich bezogenen Produkte abgefragt werden, während der Vertragslaufzeit aber ggf. weitere Produkte benötigt werden (z.B. andere Größe eines abgefragten Produktes) werden zusätzlich Komplettpreislisten für Implantate zum Produktbereich Endoprothetik (Hüfte bzw. Knie) abgefragt. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern dann das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung. Auf Anfrage wird der Auftragnehmer vorhandene eClass-Codes zu seinen Artikeln in der jeweils verfügbaren Version und Preislisten übermitteln. Die Konditionen von Produkten die in der Komplettpreisliste und im Preisplatt aufgeführt sind dürfen nicht voneinander abweichen. Das Preisblatt gilt vorrangig. Die Abrechnung und Abwicklung des Vertrages erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem jeweiligen Auftragnehmer. Es wird ein maximales Abrufkontingent von 27 Mio. Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Es werden umsatzbezogene Bonusstaffeln festgelegt (Mengenrabatt), differenziert nach den Bereichen Hüfte und Knie. Für die Ermittlung des Bonusanspruches wird die Summe der Umsätze von allen Auftraggebern herangezogen. Daraus folgt, dass die festgelegten Bonusstaffeln den Umsatz aller Auftraggeber als Gesamtumsatz berücksichtigen. Die Preise sind für die Vertragslaufzeit fixiert. Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: ? Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung ? Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) ? Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager ? Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. ? Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: ? Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. ? Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. ? Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründen und Wettbewerbsregister
Beschreibung: 1. Erklärung zu den Ausschlussgründen 2. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewebsregister anfordern
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenezen
Beschreibung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen drei Geschäftsjahren. Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, deren Auftragsgegenstand die Belieferung mit Artikeln aus dem Produktbereich Endoprothetik (Bereich Hüfte/Knie) ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung nach DIN 13485 EN
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Knappschaft Kliniken Solution
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Solution
Registrierungsnummer: 00001831
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44892
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2342992870
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 02289499163
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fadbe1ef-7426-4c2d-81c5-36b9aecbf54d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2024 15:22:34 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 385669-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024