1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GELSENWASSER AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wasserwerke Westfalen GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wassergewinnung Essen GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Qualifizierungssystem Thermische Reaktivierung von Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss
Beschreibung: Thermische Reaktivierung von Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss und Lieferung von frischer Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss als Makeup-Kohle
Kennung des Verfahrens: 01988063-b30f-4088-87e3-110277783f06
Interne Kennung: 044240624A
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24954200 Regenerierte Aktivkohle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften: GELSENWASSER AG Wasserwerke Westfalen GmbH Wassergewinnung Essen GmbH Die Erfüllungsorte werden im Detail zum entsprechenden Auftrag benannt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKDK04
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Qualifizierungssystem Thermische Reaktivierung von Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss
Beschreibung: Dieses Qualifizierungssystem dient der Vergabe von wiederkehrenden Aufträgen für die thermische Reaktivierung von beladener Kornaktivkohle aus Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen erforderlich: 1) Austrag beladener Kornaktivkohlen aus Behältern und Becken, 2) Transportlogistik, 3) thermische Reaktivierung von beladener Korn-Aktivkohle, 4) Lieferung von Makeup-Kohle zum Ausgleich von Reaktivierungsverlusten, 5) Einfüllung des Reaktivats und der Makeup-Kohle. Reaktivierungen (Leistungen gemäß Punkte 1 - 5) erfolgen dabei einzeln je Behälter bzw. Becken. Je nach Behälter- bzw. Beckenvolumen ist mit einzelnen Chargengrößen von 100 - 200 m3 beladener und benetzter Kornaktivkohle pro Reaktivierungsdurchgang zu rechnen.
Interne Kennung: 044240624A
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24954200 Regenerierte Aktivkohle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften: GELSENWASSER AG Wasserwerke Westfalen GmbH Wassergewinnung Essen GmbH Die Erfüllungsorte werden im Detail zum entsprechenden Auftrag benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Vergabe von wiederkehrenden Aufträgen für die thermische Reaktivierung von beladener Kornaktivkohle aus Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen
Beschreibung: Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien stehen online über den Vergabemarktplatz zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung. Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Die geforderten Eignungsunterlagen im Einzelnen: Teil A - kfm. Teil A1. Angaben zum Unternehmen/zu der Unternehmensgemeinschaft A1.1 Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Info) A1.2 Form der Teilnahme (Info) A1.3 Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister (K.O.*) A1.4 Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Info) A1.5 Unternehmensstandorte (Info) A2. Ausschlussgründe nach § 46 SektVO, §§ 123, 124, 142 GWB A2.1 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nach § 46 Abs. 2 SektVO, §§ 123 Abs. 1, 142 GWB (K.O.) A2.2 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträge zur Sozialversicherung nach§ 46 Abs. 2 SektVO, §§ 123 Abs. 4, 142 GWB (K.O.) A2.3 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Verletzung von umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 142 GWB (K.O.*) A2.4 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit einer Insolvenz nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 142 GWB (K.O.*) A2.5 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit einer schweren Verfehlung nach § 46 Abs. 1 SektVO, § 124 Abs. 1 Nr. 3, 142 GWB (K.O.*) A2.6 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Handlungen nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 142 GWB (K.O.*) A2.7 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Interessenskollisionen nach § 46 Abs. 1 SektVO, § 124 Abs. 1 Nr. 5, 142 GWB K.O.* A2.8 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Beratung der Auftraggeberin als Projektant nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 6, 142 GWB (K.O.*) A2.9 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit früheren Aufträgen - vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder vergleichbare Rechtsfolgen nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 7, 142 GWB (K.O.*) A2.10 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit schwerwiegenden Täuschungen des Unternehmens nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 8, 142 GWB (K.O.*) A2.11 Ausschlussgründe im Zusammenhang mit unzulässigen Verhaltensweisen des Unternehmens nach § 46 Abs. 1 SektVO, §§ 124 Abs. 1 Nr. 9, 142 GWB (K.O.*) A3. Sonstige Ausschlussgründe A3.1 Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (K.O.) A3.2 Ausschlussgrund nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und §§ 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmerentsendungsgesetz (AEntG) (K.O.) A4. Selbstreinigung, § 125 GWB (K.O*) A5 Wirtschaftliche und finazielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers A5.1 Unternehmenskennzahlen der letzten drei Jahren (Info) A5.2 Berufsgenossenschaft (K.O) A5.3 Haftpflichtversicherung (K.O) A6 Anerkennung der aktuellen Einkaufbedingungen (Info) A7 Ansprechpartner der Abwicklung (Info) Abschlusserklärung mit Unterschrift Teil B - fachspezifischer Teil B1. Mindestanforderungen an den Reaktivierungsprozess (K.O.) B2. Mindestanforderungen an Makeup-Kohlen (K.O.) B3. Vor- und Nachunternehmer - Transparenz in der Lieferkette (K.O.) B4. Arbeitssicherheit (Info) B5.1 Nachhaltigkeit im Unternehmen (Info) B5.2 Carbon-Footprint (Info) B5.3 Versorgungssicherheit und Krisenmanagement (Info) B6.1 Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (K.O.) B6.2 Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 (K.O.) B7. Referenzen (K.O.) Abschlusserklärung mit Unterschrift
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird
Beschreibung: Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar. Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.) und Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeber Ermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden. Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht. Die Kriterien werden mit einer Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem ausgewertet und dokumentiert.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zunächst ist die jeweilige Bietereignung in diesem Qualifizierungssystem festzustellen. Erfüllung der Eignungskriterien: Erfüllung der K.O. und K.O.* Fragen im Qualifizierungssystem. Die Zuschlagskriterien sind nur in den jeweiligen Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Fragebogen gemäß Teilnahmeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GELSENWASSER AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GELSENWASSER AG
Registrierungsnummer: DE 124978719
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Jacqueline Großfeld
Telefon: +49 209 708-1713
Fax: +49 209 708-1717
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wasserwerke Westfalen GmbH
Registrierungsnummer: DE 212777884
Postanschrift: Zum Kellerbach 52
Stadt: Schwerte
Postleitzahl: 58239
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Jacqueline Großfeld
Telefon: +49 209 708-1713
Fax: +49 209 708-1717
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Wassergewinnung Essen GmbH
Registrierungsnummer: DE 225290555
Postanschrift: Langenberger Straße 306
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45277
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Jacqueline Großfeld
Telefon: +49 209 708-1713
Fax: +49 209 708-1717
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-1691
Fax: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-1691
Fax: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: de07d4aa-a9a3-4b4b-a9c6-293c6252a543 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2024 15:31:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 378023-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 123/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/06/2024