2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 3 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 20 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. I. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und stellv. projektleitenden Person Es können insgesamt maximal 10 Punkte (6 Punkte + 4 Punkte) für die berufliche Befähigung erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die Qualifikation der projektleitenden Person wird davon mit maximal 6 Punkten (3 Punkte + 3 Punkte - entspricht einer Gewichtung von 30 %) und die Qualifikation der stellvertretenden projektleitenden Person wird davon mit maximal 4 Punkten (3 Punkte + 1 Punkt - entspricht einer Gewichtung von 20 %) bewertet. Die projektleitende Person und die stellvertretende projektleitende Person müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen haben (Mindestanforderung). Dazu gehört die Koordinierung/Betreuung von Print- und - hauptsächlich - Online-Materialien wie redaktionelle Formate, Videos, Grafiken etc. Aber auch die Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen, Webinaren und Konferenzen - analog, digital und hybrid - werden gefordert. Zudem setzen wir Kenntnisse bezüglich der digitalen Barrierefreiheit voraus. Das beinhaltet auch Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung in den genannten Bereichen werden hierfür 2 Punkte vergeben. Sollten mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen vorliegen, werden diese mit 3 Punkten bewertet. Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen vorzuweisen (Mindestanforderung). Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.) für die Projekt-Betreuung einer barrierefreien hybriden Veranstaltung. Für eine weitere Referenz je Profil, die die vorstehenden Anforderungen (Mindestanforderungen Punkt I) erfüllt (Zeitraum ist hierbei unerheblich), werden Punkte vergeben. Bei der projektleitenden Person können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz der stellvertretenden projektleitenden Person 1 Punkt vergeben werden. Es kann sich bei der Referenz um eine barrierefrei gestaltete Kommunikationsmaßnahme, ein Projekt oder eine Veranstaltung handeln. Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.). II. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt einreichen. Ein weiteres Referenzprojekt unterliegt der Bewertung: Musskriterium: Der Auftragnehmer muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (ab 2021) über barrierefrei umgesetzte Veranstaltung, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid) und des Leistungsumfangs, vorweisen können. Die Referenzen können mit den Referenzen aus Punkt I übereinstimmen und sind an dieser Stelle ausführlich darzulegen. Eine Bepunktung erfolgt bei dieser Referenz nicht. Kann diese Mindestanforderung nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bewertungskriterium: Der Bewerber sollte eine weitere Referenz über vergleichbare Aufträge, d. h. über eine barrierefrei umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, Projekt oder Veranstaltung, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid) und des Leistungsumfangs benennen. Für das weitere nachgewiesene Referenzprojekt werden maximal 10 Punkte vergeben (Bewertungskriterium). Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Bei dem hier eingereichten Referenzprojekt werden die Konzeption, das Format und die Umsetzung barrierefreier Gestaltungsmerkmale wie folgt bewertet: 1 Punkt = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als gering eingeschätzt. 5 Punkte = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als mittel/teilweise eingeschätzt 10 Punkte = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als hoch eingeschätzt Sofern die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen nicht erkennbar sind oder dazu keine Angaben gemacht wurden, werden 0 Punkte vergeben. Referenzen, die nicht über einen vergleichbaren Auftragsinhalt verfügen, erhalten 0 Punkte.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Konkurs: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Entrichtung von Steuern: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TW Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.