2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Konkurs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.