1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Komm.Pakt.Net KAöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verwaltung und Abrechnung von Netzbetriebsverträgen
Beschreibung: Die Leistung soll die Vertragsverwaltung von bestehenden Netzbetriebsverträgen beinhalten.
Kennung des Verfahrens: fce10b6a-454d-42dc-ac79-b22407a0e217
Interne Kennung: VV-01/24
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Auftraggeber wird zum 30. Juni 2024 aufgelöst, damit wird die werbende Tätigkeit eingestellt. Der Beschaffungsvorgang muss entsprechend zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CHX5S
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Netzbetriebsvertrag Alb-Donau-Kreis (Los 1)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um jeweils weitere 5 Jahre, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 665 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Netzbetriebsvertrag Landkreis Biberach (Los 3)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Netzbetriebsvertrag Zollernalbkreis (Los 4)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Netzbetriebsvertrag Landkreis Freudenstadt (Los 5)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeindeverwaltungsverband Meersburg (Los 6)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 166 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeinde Attenweiler
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Netzbetriebsvertrag Stadt Bad Urach (Sirchingen)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag bis zu 2 mal um je weitere 4 Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 105 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeinde Bermatingen
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um je ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 32 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Netzbetriebsvertrag Landkreis Biberach 2
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um je ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber 26 oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 155 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeinde Deggenhausertal
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 30 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Netzbetriebsvertrag Landkreis Freudenstadt
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet automatisch zum Ende des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 756 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Netzbetriebsvertrag IKZ Kressbronn Langenargen
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag bis zu 3 - mal um je weitere 5 Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 276 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeinde Uttenweiler
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Netzbetriebsvertrag Gemeinde Walddorfhäslach
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag bis zu 4 - mal um je weitere 3 Jahre, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird die Option eingeräumt, bis spätestens 24 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit eine einmalige Verlängerung der Erstlaufzeit von 7 auf 15 Jahre in Textform zu beanspruchen. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der dann verlängerten Erstlaufzeit bis zu 2 - mal um je weitere 2 Jahre, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 272 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Überprüfung der Pachtabrechnung der letzten fünf Kalenderjahre
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Netzbetriebsvertrag Zollernalb data (ZAK)
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Nach Ende der Erstlaufzeit des Netzbetriebsvertrags verlängert sich der Netzbetriebsvertrag um je 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag endet in jedem Fall zum Ablauf des 20. Kalenderjahres nach Zuschlagserteilung ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 86 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Netzbetriebsvertrag Stadt Laichingen
Beschreibung: Die Auftraggeberin hat mehrere Netzbetriebsverträge mit unterschiedlichen Netzbetreibern und unterschiedlichen Vertragslaufzeiten geschlossen. Für die vollumfängliche Verwaltung dieser Netzbetriebsverträge, die auch die Abrechnung der Pacht und das Forderungsmanagement beinhaltet, sucht die Auftraggeberin einen oder mehrere Auftragnehmer, die diese Aufgaben übernehmen. Der Auftragnehmer fungiert dabei als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Kommunen und Netzbetreibern.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79994000 Vertragsverwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des hier in Rede stehenden Netzbetriebsvertrags. Verlängert sich die Laufzeit des Netzbetriebsvertrags, so verlängert sich auch die Laufzeit des hiesigen Vertrags. Der Netzbetriebsvertrag sieht insofern Folgendes vor: Sollte der Vertrag nicht spätestens 26 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, verlängert sich die Vertragslaufzeit einmalig um 5 Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 26 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Netto-Preis einschließlich aller Nachlässe, Rabatte usw.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herstellung der Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung
Beschreibung: Es ist in einem Konzept darzulegen, wie der Auftragnehmer die Sicherung der Datengrundlage für die Pachtabrechnung vorzunehmen plant. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die seitens der Netzbetreiber übermittelten Daten vollständig und zutreffend sind. Insofern ist der Auftragnehmer selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des eingesetzten Personals im Bereich des Vertragsmanagements von vergleichbaren Pachtverträgen
Beschreibung: Bewertet wird die Qualifikation der Mitarbeiter, die tatsächlich für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden sollen. Es ist ein Lebenslauf sowie der Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung an Hand persönlicher Referenzen vorzulegen. Die Referenzen sowie etwaige Ausbildungs-/Fortbildungsnachweise können sich auf sämtliche mit der Auftragsdurchführung erforderliche Tätigkeiten beziehen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der fristgerechten Abrechnung
Beschreibung: Da die Beschaffung der erforderlichen Daten für die Pachtabrechnung bisher äußerst viel Zeit in Anspruch genommen hat, konnte die Pachtabrechnung nur mit erheblicher Verzögerung erfolgen. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergreifen will, um künftig die fristgerechte Abrechnung der Pacht sicherzustellen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Überzeugungskraft des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird der Inhalt, die Strukturierung und die Nachvollziehbarkeit des Angebots in seiner Gesamtheit.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Komm.Pakt.Net KAöR
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Komm.Pakt.Net KAöR
Registrierungsnummer: DE304453667
Postanschrift: Neue Str. 40
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1cf4512e-2a9e-45ac-b00b-a79073f61a57 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2024 09:41:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 365003-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/06/2024