5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Marsberg
Postleitzahl: 34431
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Planerische und organisatorische Qualität der Herangehensweise
Beschreibung: Darstellung technischer Problemlösungen unter Berücksichtigung der projekt- und nutzerspezifischen Anforderungen, u. a. hinsichtlich: a) Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der technischen Maßnahmen der Umbaumaßnahme unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu den weiteren Leistungen (zeitlich / organisatorisch) b) Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedinungen sowie der versorgungstechnischen Abhängigkeiten c) Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung, Einbindung der Planung als integraler Bestandteil der Gesamtplanung und Abstimmung mit den Behörden Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Planerische und organisatorische Qualität der Herangehensweise
Beschreibung: Darstellung technischer Problemlösungen unter Berücksichtigung der projekt- und nutzerspezifischen Anforderungen, u. a. hinsichtlich: a) Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der technischen Maßnahmen der Umbaumaßnahme unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu den weiteren Leistungen (zeitlich / organisatorisch) b) Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedinungen sowie der versorgungstechnischen Abhängigkeiten c) Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung, Einbindung der Planung als integraler Bestandteil der Gesamtplanung und Abstimmung mit den Behörden Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen/ Präsenz vor Ort
Beschreibung: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten (inkl. Prognosen), Termine (inkl. Prognosen), Qualitäten und Quantitäten und Aufgliederung der Kosten . Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtlichen Präsenz. Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase, Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten, Konzept einer Besprechungssystematik während der Ausführungsphase. Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen/ Präsenz vor Ort
Beschreibung: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten (inkl. Prognosen), Termine (inkl. Prognosen), Qualitäten und Quantitäten und Aufgliederung der Kosten . Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtlichen Präsenz. Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase, Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten, Konzept einer Besprechungssystematik während der Ausführungsphase. Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Mindestpunktzahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit und Qualität des Projektteams
Beschreibung: Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) Persönliche Vorstellung der Projektleitung und stellv. Projektleitung sowie des vorgesehenen Bauleiters (LPH 8), beruflicher Werdegang und konkrete (vergleichbare) Projekterfahrungen Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit und Qualität des Projektteams
Beschreibung: Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.) Persönliche Vorstellung der Projektleitung und stellv. Projektleitung sowie des vorgesehenen Bauleiters (LPH 8), beruflicher Werdegang und konkrete (vergleichbare) Projekterfahrungen Diese Angabe sind im Verhandlungsgespräch darzulegen. Bewertung - keine Aussage / keine Darstellung / nicht korrektnachvollziehbar = 0 Punkte - sehr gering / sehr wenig / ungenügend / logische Fehler = 1-2 Punkte - gering / wenig / genügend / nur bedingt logisch oder nachvollziehbar = 3-4 Punkte - durchschnittlich / befriedigend / größtenteils logisch und nachvollziehbar = 5-6 Punkte - hoch / viel / gut / logisch und nachvollziehbar = 7-8 Punkte - sehr hoch / sehr viel / sehr gut / absolut logisch + nachvollziehbar / vollständig = 9-10 Punkte
Mindestpunktzahl: 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)