5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75251110 Brandverhütung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Straßenbahnen SSB planen im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart den Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie eine Stadtteilbibliothek auf dem Ostendareal. Das Projekt wird bis einschließlich zur Vorplanung der Objekt- und Fachplanungen ein Projekt der SSB sein. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Projekt nach Abschluss der Vorplanung bei der SSB verbleibt, oder ob ein Auftraggeberwechsel stattfindet und das Projekt an einen Dritten übergeht. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung - Ausschlusskriterium
Beschreibung: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. Mindestbedingung: Nachweisberechtigter vorbeugender Brandschutz mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebnen Leistungen. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung - Ausschlusskriterium
Beschreibung: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl Beschäftigte - Mindestbedingung
Beschreibung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3 Beschäftigte = geeignet / < 3 Beschäftigte = Ausschluss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte Unternehmen
Beschreibung: Eigenerklärungen zu 2 Unternehmensreferenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, 1.4 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden. Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen. Bewertungsgrundlage sind die in der Angebotsunterlage zu machenden Angaben sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist der Angebotsunterlage. Projektmerkmale Referenzen 1 + 2: - Gebäudeklasse gemäß LBO Baden-Württemberg Gebäudeklasse 5 = 100 Punkte / Gebäudeklasse 4 = 50 Punkte. - Vorherrschende Nutzung "Wohnen" = 100 Punkte. - zusätzliche Nutzungen zur vorherrschenden Nutzung >= 2 = 100 Punkte / < 2 = 50 Punkte. - BGF der vorherrschenden Nutzung "Wohnen" >= 1.500 qm = 100 Punkte / < 1.500 qm und >= 750 qm = 50 Punkte / < 750 qm = 0 Punkte. - Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 5 + 8 gemäß Ziffer 1.4, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 1 Punkte / LPH 2: 15 Punkte / LPH 3: 19 Punkte / LPH 4: 15 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 8: 32 Punkte). - *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 50 Punkte. Geeignet ist ein Bieter, wenn er 2/3 (= 700 Punkte) der o. g. maximal erreichbaren Punkte des Eignungskriteriums „Unternehmensreferenzen“ erreicht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,050
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenz Projektleiter - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Beschreibung: Eigenerklärungen zu 2 persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, 1.4 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden. Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2017 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage. Projektmerkmale Referenzen 1 + 2: - Gebäudeklasse gemäß LBO Baden-Württemberg Gebäudeklasse 5 = 100 Punkte / Gebäudeklasse 4 = 50 Punkte. - Vorherrschende Nutzung "Wohnen" = 100 Punkte. - zusätzliche Nutzungen zur vorherrschenden Nutzung >= 2 = 100 Punkte / < 2 = 50 Punkte. - BGF der vorherrschenden Nutzung "Wohnen" >= 1.500 qm = 100 Punkte / < 1.500 qm und >= 750 qm = 50 Punkte / < 750 qm = 0 Punkte. - Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 5 + 8 gemäß Ziffer 1.4, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 1 Punkte / LPH 2: 15 Punkte / LPH 3: 19 Punkte / LPH 4: 15 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 8: 32 Punkte). - *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 50 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 1050
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Die maximale Punktzahl von 5 Punkten für das Zuschlagskriterium Honorar erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. 1 Punkt erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,4 fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 1 Punkt. Zwischenwerte werden interpoliert. Die jeweilig ermittelte Punktzahl wird mit dem Faktor 140 multipliziert, so dass für das Zuschlagskriterium Honorar insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden können. Die Punktzahl wird auf die zweite Kommastelle ermittelt.
Gewichtung (Punkte, genau): 700
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Ab 30.000 € Auftragswert: Abfrage über Eintragungen in das Wettbewerbsregister.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Konkretisierung zur Nachforderung von Unterlagen/Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Fehlende Angaben zu den eingereichten Referenzen werden entsprechend § 56 VgV ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert (insb. also etwaige fehlende Angaben zum Leistungszeitraum). Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der Bieter Angaben zu den in den Anlagen D.2 und E.1 aufgeführten Projektmerkmalen fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich n i c h t nachgefordert. Alle Bieter sind daher im eigenen Interesse angehalten, in den eingereichten Referenzpräsentationen vollständige Erläuterungen zu den einzelnen Mindestbedingungen und Projektmerkmalen zu machen. Da Referenzbestätigungen ehemaliger Auftraggeber in aller Regel nicht alle in dieser Angebotsunterlage geforderten Informationen zu den Referenzprojekten enthalten, sollten derartige Bestätigungen durch entsprechnde Referenzpräsentationen ergänzt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/07/2024 14:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe