1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Computertomographie und Buckyarbeitsplätze
Beschreibung: Dringlicher Austausch des bestehenden Computertomographen und der defekten Röntgensysteme
Kennung des Verfahrens: 821f696e-08b7-4ae0-bc0b-ac9217573053
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Computertomographie und Buckyarbeitsplätze
Beschreibung: Dringlicher Austausch des bestehenden Computertomographen und der defekten Röntgensysteme
Interne Kennung: Philips
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung: Aus den folgenden dringlichen Gründen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ohne EU-weite Bekanntmachung gemäß § 14 Abs.4 Ziff. 3 VgV gerechtfertigt: Im Hinblick auf die Gewährleistung der Patientenversorgung, insbesondere in dem hochsensiblen Bereich der Notfalldiagnostik des Karl-Olga-Krankenhauses in Stuttgart besteht aufgrund äußerster, nicht vorhersehbarer und zwingender Dringlichkeit die Notwendigkeiten den Computertomographen sowie die beiden Röntgenarbeitsplätze zu ersetzen, um das Notfallversorgungssystem der Stadt, in welchem das Karl-Olga-Krankenhaus integriert ist, zu gewährleisten. Äußerste Dringlichkeit liegt regelmäßig bei unaufschiebbaren Ereignissen vor, bei denen eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit droht. Als dringliche und zwingende Gründe kommen deshalb akute Gefahrensituationen in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern. Diese Tatbestandvoraussetzungen können hier bejaht werden, insbesondere vor dem folgenden Hintergrund: Aufgrund des Mangels an Ersatzteilversorgung kann der bestehende Röntgenarbeitsplatz nicht repariert werden und ist somit bereits zum jetzigen Zeitpunkt irreparable defekt. Beim anderen Röntgenarbeitsplatz wird aufgrund des gleichen Alters mit einem zeitnahen Ausfall aus den oben genannten Gründen gerechnet. Da auch in diesem Fall der Röntgenarbeitsplatz nicht repariert werden kann, was kurzfristig zu einer Handlungsunfähigkeit des Klinikums im diagnostischen Bereich führen würde, ist eine dringliche Beschaffung dieser erforderlich. Ähnlich verhält es sich in Bezug auf den Computertomographen, wobei bei einem Ausfall aufgrund der mangelnden Ersatzteilversorgung, das Karl-Olga-Krankenhaus gezwungen ist, den Betrieb einzustellen. Der Totalausfall würde in diesem Zusammenhang dazu führen, dass die Patientenversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann und entsprechend einen zwingenden dringlichen Grund darstellt. Kumulativ müssen diese Umstände für den Auftraggeber grundsätzlich unvorhersehbar gewesen sein und bei der Anlegung eines objektiven Sorgfaltsmaßstabs dem Auftraggeber nicht zugerechnet werden können. Sind jedoch bedeutende Rechtsgüter, wie etwa Leib und Leben, unmittelbar gefährdet, ist eine Dringlichkeitsvergabe unabhängig von der Vorhersehbarkeit selbst dann gerechtfertigt, wenn die Gründe für die besondere Dringlichkeit dem Verhalten des Auftraggebers zurechenbar wären. Das gilt vor allem bei unmittelbaren Gefährdungen der Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge (vgl. beispielweise VK Niedersachsen 3.2.2012 – VgK-01/2012). Diese Tatbestandvoraussetzungen können hier bejaht werden, insbesondere vor dem folgenden Hintergrund: Im Hinblick auf die strukturellen Änderungen des Klinikums mit dem Ziel einer wirtschaftlich tragbaren Struktur – Anpassungen der stationären und ambulanten Strukturen und entsprechende Abhängigkeiten hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen, welche nicht im Einflussbereich des Klinikums stehen - und die unvorhersehbaren Wechsel bei dem Anforderungsprofil der Anwender in diesem Zusammenhang, konnte zu keinem Zeitpunkt eine nachhaltig tragbare Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Darüber hinaus handelt es sich hier um Produkte, ohne welche die Rechtsgüter Leib und Leben beeinträchtigt sein würden und die Daseinsvorsorge im Rahmen des Notversorgungssystems der Stadt Stuttgart gewährleisten. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass aufgrund des kumulativen Vorliegens der beschriebenen Voraussetzungen das skizierte Vorgehen gerechtfertigt ist und die Dringlichkeit nach § 14 Abs.4 Ziff. 3 VgV gegeben ist. Entsprechend kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vorgenommen werden und die vorherige Veröffentlichung unterbleiben. Neben der Dringlichkeit der Maßnahme wurde jedoch im Einklang mit den Grundsätzen des Vergaberechts gemäß § 97 GWB, die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung betrachtet um die Nutzung von öffentlichen Mitteln ökonomisch vorzunehmen. Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung wurde auch die sehr kurzfristige Lieferfähigkeit der möglichen Vertragspartner überprüft. Kumulativ sind diese beiden Komponenten bei der Fa. Philips GmbH Market DACH Health Systems gegeben und es können sogar repräsentative Einsparungen erzielt werden im Vergleich zur allgemeinen Preisstruktur aus dem Jahr 2022, welche im Rahmen des Sana Konzerns bekannt ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH Health Systems
Angebot:
Kennung des Angebots: Philips GmbH Market DACH Health Systems
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Philips GmbH Market DACH Health Systems
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/06/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart
Registrierungsnummer: HRB 11538
Postanschrift: Hackstraße 61
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH Health Systems
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: HRB 74560
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Market DACH Health Systems Philips GmbH Market DACH Health Systems
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d151bc2-c1d1-4b82-96c4-7cc966094e0e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 359768-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2024