1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwäbisch Hall
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planung Neubau Personenüberführung und zweiter Außenbahnsteiganlage am Bahnhof Schwäbisch Hall
Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung (Bahnsteigszugang und fußläufige Anbindung Neubaugebiet – Innenstadt) unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein Fahrradparkhaus gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines Außenbahnsteigs geplant. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für das weitere Vorgehen werden die Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt.
Kennung des Verfahrens: 00d1c7e2-80ac-4755-b368-5fb353cdcb66
Interne Kennung: 66.42.01.01 PU Bahnhof
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung Überführung/Fahrradparkhaus
Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden die weiteren Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Die Überführung, Radparkhaus, Aufzüge und Treppenanlagen stehen in einem direkten konstruktiven und technischen Zusammenhang. Das Fahrradparkhaus ist mit der Überführung konstruktiv über eine Wand verbunden. Alle Bauteile werden in einer Baumaßnahme gemeinsam hergestellt. Bei Planung und Bau ist der spätere vorgesehene Bahnsteig 2 vorzusehen. Die Tragwerksplanung steht in direktem Zusammenhang mit der Objektplanung, insbesondere weil für Herstellung und Verschub des Überführungsbauteils entsprechende besondere Anforderungen bestehen. Aus Sicht der ausschreibenden Stelle ist es daher sinnvoll und notwendig die Planungsleistungen für Objektplanung und Fachplanung Tragwerksplanung für die Überführung gemeinsam zu vergeben. Es sollen die noch offenen Leistungen nach den Leistungsbildern der HOAI bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies sind für Teile der LPH4 Genehmigungsplanung, Teile der LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden). LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Für die Fachplanung Tragwerksplanung ist für die Überführung Teilleistungen bei der LPH4 Genehmigungsplanung ,die LPH6 Vorbereitung der Vergabe und die ingenieurtechnischen Kontrollen zur erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Personenüberführung besteht aus dem plangenehmigten Bauwerksteil unter den Gleisen 1 und 2 und setzt sich in Richtung des Bahnhofsareal bzw. für die Zugänglichkeit für die Überwindung des Höhenunterschiedes als Treppenanlage fort. Die Barrierefreiheit wird durch eine Aufzugsanlage gewährleistet. In Richtung Steinbacher Straße wird durch die geneigte Bauwerksohle eine ebenerdige Eingangssituation geschaffen. Die Zugänglichkeit zu Gleis 1 aus der Personenführung wird durch eine Treppenanlage ermöglicht. Die Barrierefreiheit wird durch eine weitere Aufzugsanlage gewährleistet. Diese Wegebeziehung führt auf das Vorfeld des alten Bahnhofs. Von der Steinbacher Straße führt eine Freitreppe nordwestlich der Personenüberführung auf das Vorfeld des Bahnhofs bzw. zu Gleis 1. Die Personenüberführung ist als Rahmenbauwerk geplant, welches die Bahnanlagen in Verlängerung der Steinbacher Straße unterquert. Auf Grund der Bauwerkslänge von 120 m mit einem überdeckten Bereich von 42 m wurde die Bauhöhe der Überführung großzügig gewählt, sowie ein Lichtschacht integriert, so dass der Querschnitt visuell nicht beengt wahrgenommen wird. Im Bereich des Endes der Überführung an der Steinbacher Straße sind derzeit noch gestalterische Überlegungen im Gang, so dass sich das Bauwerk dort noch ändern kann. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Mit dem Neubau der Überführung soll auch ein Abwasserkanal für das Bahnhofsareal unter der Überführung neu gebaut werden. Die Planungen werden durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt durchgeführt. Die Planungen müssen abgestimmt werden. Der Bau des Kanals ist, als separater Kostenbereich, in die Ausschreibung aufzunehmen. Ebenso werden Versorgungsleitungen der Stadtwerke für das Bahnhofsareal verlegt. Die Leitungen werden oberhalb der Bodenplatte im Bodenaufbau der Überführung geführt. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objekt- und Tragwerksplanung zu integrieren.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektleitung und Projektorganisation
Beschreibung: Bewertung Projektleitung und Projektorganisation
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Planung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Planung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Ausschreibung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Ausschreibung
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Bauüberwachung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Bauüberwachung
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Gesamteindruck
Beschreibung: Bewertung Gesamteindruck
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schwäbisch Hall
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2
Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein neuer Bahnsteig erschlossen sowie die fußläufige Anbindung des südlich gelegenen Neubaugebiet an die Innenstadt wesentlich verkürzt und attraktiver werden. Zugleich wird der mobilitätsgerechte Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus (Steinbacher Straße) und Bahn geschaffen. Direkt angrenzend soll ein unterirdisches Fahrradparkhaus mit 132 Fahrradabstellplätzen mit direkter Anbindung an die Steinbacher Straße gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Der Personenverkehr wird derzeit mit diesem Bahnsteig vor dem heute als „Kulturbahnhof“ genutzten ehemaligen Empfangsgebäude abgewickelt. Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut und ist daher nicht Planungsgegenstand). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines neuen Außenbahnsteigs geplant. Der Bahnsteig wird entsprechend der Vorgaben der DB-Service&Station errichtet und später von dieser betrieben. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für den neuen Außenbahnsteig wird das erforderliche Plangenehmigungsverfahren durch den AG durchgeführt. Für das weitere Vorgehen werden für die Bahnsteiganlage Leistungen der Objektplanung benötigt. Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung werden voraussichtlich nicht benötigt. Alle Planungen haben nach Vorgaben und dem Regelwerk der DB zu erfolgen. Eine Förderung nach LBVWG-ÖPNV ist beantragt. Auf Grund der bei der DB angemeldeten Sperrpause in den Sommerferien 2026 ist der Bauwerksteil der Überführung unter den DB-Gleisen als Einschubbauwerk vorgesehen. Dies ist in der Plangenehmigung enthalten und daher für den Planungs- und Bauablauf der Überführung zwingend zu beachten. In diesem Zeitraum muss im Bereich Gleis 1 und 2 der Bauwerkseinschub in offener Bauweise umgesetzt und zuvor vorbereitet werden. Für den Bahnsteig sind die LPH1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH3 Entwurfsplanung, LPH4 Genehmigungsplanung, LPH 5 Ausführungsplanung (Die Ausführungsplanung soll im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen an den Auftragnehmer beauftragt werden), LPH 6+7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Bauoberleitung, LPH9 Objektbetreuung. Hinzu kommt die örtliche Bauüberwachung. Hierbei sind die Leistungen als Fachbauüberwacher Bahn (z.B. für Abnahmen Ingenieurbau, nicht für BETRA, Sicherungsplan etc.) zu erbringen. Weitere Planungsleistungen (z.B. Technische Ausrüstung) werden gesondert vergeben. Die Planungen sind im Bereich der DB-Anlagen entsprechend der Planungsgenehmigung der DB und der Vorgaben der DB abzustimmen und zu erstellen. Die Planungen von Dritten (z. Bsp.) Fachplaner sind für das Erreichen der Planungsziele entsprechend in die Objektplanung zu integrieren.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektleitung und Projektorganisation
Beschreibung: Bewertung Projektleitung und Projektorganisation
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Planung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Planung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Ausschreibung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Ausschreibung
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Projektteam Bauüberwachung
Beschreibung: Bewertung Projektteam Bauüberwachung
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Gesamteindruck
Beschreibung: Bewertung Gesamteindruck
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schwäbisch Hall
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe
Angebot:
Kennung des Angebots: Planung Überführung/Fahrradparkhaus
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 816 318,20 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 25/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe
Angebot:
Kennung des Angebots: Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 128 036,04 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 25/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwäbisch Hall
Registrierungsnummer: 10405
Postanschrift: Am Markt 9
Stadt: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 791751-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 7424c4bd-fd13-4056-901b-619eac42441d
Postanschrift: -
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 189128989
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7218208-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 189128989
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7218208-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 154af515-d102-410e-9e7a-4f372e0013d9 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 12:19:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 360416-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2024