Deutschland – Verpflegungsdienste – Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Reutlingen

349820-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Verpflegungsdienste – Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Reutlingen
OJ S 114/2024 13/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Reutlingen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Reutlingen, Carl-Zeiss-Str. 17, 72770 Reutlingen-Betzingen
Kennung des Verfahrens: c5a273f0-e805-44d4-a09c-1f7a78280c56
Interne Kennung: RPT0152-1353-595
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Reutlingen Carl-Zeiss-Straße 17 
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEY54V
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Reutlingen
Beschreibung: Das Regierungspräsidium vergibt die Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Reutlingen.
Interne Kennung: RPT0152-1353-595
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Frühestens ab dem 01.11.2026 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tat-sächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Mitarbeiter betreffen, angepasst werden. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt, jedoch maximal bis zur Höhe der Tarifänderung. Ebenfalls können frühestens zum 01.11.2025 und dann weiter immer jährlich zum 01.11. gestiegene Wareneinstandskosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens ein Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ers-ten des übernächsten des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandskosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.11.2025 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten August 2024 bis Juli 2025 zugrunde gelegt. Entspre-chendes gilt für Anpassungen zum 01.11. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Juli geteilt durch den Indexstand August (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %). Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Ver-braucherpreisindexes angepasst.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Reutlingen Carl-Zeiss-Straße 17 
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 30.10.2028, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss in Textform erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vereinbarungsende zugehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Anlage 2a § 14 Abschluss Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis [Betrag gelöscht] EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis [Betrag gelöscht] EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis [Betrag gelöscht] EUR, - Schlüsselschäden bis [Betrag gelöscht] EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis [Betrag gelöscht] EUR, - Umweltschäden bis [Betrag gelöscht] EUR. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Nichtvorlage/-vorliegen stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Referenz: Mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Geschäftsjahres, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Angebotsab-gabe für eine Dauer von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der täglich ausgegebenen Mahlzeiten und zu verpflegenden Personen, vergleichbar mindestens der Preisstufe 3 (186 - 372 ausgegebene Mahlzeiten).

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO(EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschriftgenannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: max. erreichbare Punkte gewichtet: 60
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität = Konzept setzt sich zusammen aus Teil A (Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung, max. 60 Punkte) und Teil B (Speiseplan, max. 40 Punkte). Max. erreichbare Punkte gewichtet (Teil A und Teil B zusammen): 40
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 11.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/07/2024 09:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Tübingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Tübingen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen
Registrierungsnummer: DE811474094
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20  
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7071-7570
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen
Registrierungsnummer: DE811474094
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20  
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7071-7570
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlalcher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abca837b-ae5d-4c63-bab1-f72e7c2c71e3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2024 11:40:11 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 349820-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 114/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/06/2024

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