2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Konkurs: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Korruption: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Betrugsbekämpfung: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gilt Formblatt "Angebotsblatt", das zwingend mit dem Antrag einzureichen ist. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Der Katalog der relevanten Straftaten findet sich in § 123 Abs. Nr. 1 bis 10 GWB.