1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Errichtung, Erhaltung und Betrieb eines Fernwärme-/Fernkälteversorgungsnetzes sowie einer Fernwärme-/Fernkälteversorgung des Wissenschafts- und Gründerparks „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Beschreibung: Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung. Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
Kennung des Verfahrens: 1702eeb8-5c4e-4474-adf0-949aae5df4cd
Interne Kennung: 02993-22
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach der VgV bzw. SektVO durchgeführt (§12 Abs.1 Satz 2 KonzVgV). Das heißt: Zunächst findet der Teilnahmewettbewerb statt, zu dem mit dieser Bekanntmachung aufgerufen wird. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) werden detaillierte Vergabeunterlagen erst mit der Aufforderung zu Erstangeboten an die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter zur Verfügung gestellt. Am weiteren Verfahren werden grundsätzlich alle Bewerber beteiligt, die die Mindestanforderungen an die Eignung aus dieser Bekanntmachung erfüllen. Sollten hiernach mehr als fünf Bewerber geeignet sein, so findet einen Auswahl einer beschränkten Zahl der Teilnehmer (3-5) statt. Die Kriterien der Auswahl sind hierbei: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gemessen am Gesamtumsatz, (Gewichtung 30 %) und Qualität und Umfang der Referenzen (Gewichtung 70 %). Nur denjenigen Bewerbern, die zu einem Angebot im Verhandlungsverfahren (Erstangebot) aufgefordert werden, werden die Vergabeunterlagen übermittelt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag der Textform nach § 126b BGB genügen muss und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren. Enthalten die Bekanntmachungen oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Konzessionsgeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften müssen diese keine besondere Rechtsform annehmen. Bewerbergemeinschaften haben jedoch gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Konzessionsgeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. 5.1.9 "Eignung zur Berufsausübung" sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Erklärungen und Nachweise nach Ziff. 5.1.9 betr. die "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind ebenfalls für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, aber nur soweit vorhanden. Soweit unter Ziff. 5.1.9 für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mindestanforderungen gelten, sind diese nur durch die Bewerbergemeinschaft im Ganzen zu erfüllen. Jeder Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er insbesondere eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dies gilt unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 a.E. KonzVgV), also auch für verbundene Unternehmen. Sofern ein Bewerber sich hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter beruft, wird die Konzessionsgeberin eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen (§ 25 Abs. 3 Satz 2 KonzVgV).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232142 Bau von Wärmeübertragungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Errichtung, Erhaltung und Betrieb eines Fernwärme-/Fernkälteversorgungsnetzes sowie einer Fernwärme-/Fernkälteversorgung des Wissenschafts- und Gründerparks „Auf dem Butterberg“ in Sankt Augustin mit Anschluss- und Benutzungszwang.
Beschreibung: Die Stadt Sankt Augustin plant die Entwicklung eines Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet (Bebauungsplan Nr. 112 - noch nicht in Kraft getreten). Für die Ansiedler besteht gemäß Satzung vom 27.01.2021 ein Anschlusszwang an das noch zu errichtende Fernwärme- / Fernkältenetz sowie ein Benutzungszwang der Fernwärme- und Fernkälteversorgung. Die Fernwärme- und Fernkälteversorgung soll als öffentliche Einrichtung durch einen mit diesem Konzessionsverfahren zu suchenden Versorgungsunternehmen betrieben werden. Das Versorgungsunternehmen soll die Fernwärmeversorgungsanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und, sofern erforderlich, zuvor errichten sowie die Fernwärme- und Fernkälteversorgung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausführen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich dabei wesentliche Einfluss- und Abstimmungsrechte vor, um den Charakter der öffentlichen Einrichtung und die Anforderungen an das Bestehen eines Anschluss- und Benutzungszwangs zu wahren. Nähere Angaben sind in der Vorhabensbeschreibung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJHB18/documents enthalten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinaus macht die Stadt Sankt Augustin keine Vorgaben im Hinblick auf die Form der Erzeugung der Wärme bzw. Kälte. Dem Konzessionär soll es freistehen, diese über eventuelle bestehende Anlagen abzuwickeln oder neue Anlagen im oder außerhalb des Konzessionsgebiets zu errichten. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll ein Wärmekonzessionsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter abgeschlossen werden. Ohne Anspruch auf Verbindlichkeit wird für den Fall der vollständigen Besiedelung des Wissenschafts- und Gründerparks "Auf dem Butterberg" in Sankt Augustin der jährliche Wärmebedarf auf circa 3.763 MWh und der jährliche Kältebedarf auf circa 753 MWh geschätzt.
Interne Kennung: 02993-22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232142 Bau von Wärmeübertragungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: - Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Inhaber, zur Geschäftsführung und zu einer eventuellen Konzernzugehörigkeit (selbst gefertigt) - Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage III) - Eigenerklärung - Sanktions-VO (Formblatt Anlage IV) - Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Die selbst gefertigte Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den vergangenen drei Geschäftsjahren mit Ausweis des Umsatzes im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten Vergleichbar ist jegliche Form der Wärmeversorgung und/oder Kälteversorgung - Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre - Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Deckungssumme - Ausländische Bieter haben verlangte vergleichbare Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Angabe von mindestens einer (1) Referenz über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungszeitraums, des Umfangs der Tätigkeit, einer groben Skizzierung der durchgeführten Aufgaben und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (sofern nicht aufgrund eigener unternehmerischer Tätigkeit). Vergleichbar ist ein Projekt im Hinblick auf die Anzahl der Hausanschlüsse und der bereitgestellten Wärmemenge in folgenden zahlenmäßigen Bereichen: -- Anzahl der Hausanschlüsse: mindestens 5 -- Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: mindestens 3.000 MWh/a -- Es ist auch möglich, als Referenzen Tätigkeiten der oben genannten Art, die nicht im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession erbracht wurden, sondern aufgrund eigener unternehmerischer Tätigkeit durchgeführt wurden, anzugeben. Hier sind die gleichen Angaben mit Ausnahme des Ansprechpartners des Auftraggebers zu machen. -- Ausländische Bieter haben verlangte vergleichbare Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die genauen Angaben zur Gewichtung werden mit der Aufforderung zu Erstangeboten zusammen mit den gewichteten Kriterien bekanntgegeben.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/08/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Sankt Augustin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Becker Büttner Held PartGmbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Becker Büttner Held PartGmbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
Registrierungsnummer: 053820056056-31001-36
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53754
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 224 12430
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Becker Büttner Held PartGmbB
Registrierungsnummer: DE222157292
Postanschrift: Magazinstraße 15-16
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49(0)30 611 28 40 477
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: 50667
Postleitzahl: Köln
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 1473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 542f1084-a6f8-472f-9ddb-a8fa51d7e508 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 350777-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 114/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/06/2024