1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
Beschreibung: Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden. Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Kennung des Verfahrens: 61fc9cf5-cb50-4adb-910d-ceebf5d43966
Interne Kennung: 04513-4/10(2023)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluation der Bund-Länder-Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“
Beschreibung: Bund und Länder haben am 10.12.2020 auf Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz eine Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ beschlossen, um das akademische Fachkräfteangebot für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen sowie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung zu fördern. Bund und Länder stellen hierfür insgesamt bis zu rund 133 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit zur Verfügung. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und soll gemäß § 7 der Bund-Länder-Vereinbarung im Jahr 2024 im Hinblick auf die unter § 1 der Bund-Länder-Vereinbarung formulierten Ziele durch eine unabhängige Evaluation bewertet werden, deren Ergebnisse vor Ende der Programmlaufzeit vorliegen sollen. Im Rahmen der Evaluation soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO erfolgen. Es sind dabei Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren zu erfassen und zu bewerten. Gegenstand der Evaluation sind die im Rahmen der Bund-Länder-Förderinitiative durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Jahr 2025 von Bund und Ländern in den Gremien der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ behandelt werden. Die Evaluation ist daher im Rahmen eines verhältnismäßig straffen Zeitplans durchzuführen. Zudem erfordert sie eine enge Abstimmung nicht nur mit dem BMBF als Auftraggeber, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länderseite sowie dem für die Betreuung der Förderinitiative verantwortlichen Projektträger.
Interne Kennung: 04513-4/10(2023)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 1. Preiskriterium 50 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Qualitätskriterium 50%
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78ac2f3b-dda2-4b8c-88e4-968ac5d94448 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 343256-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2024