Deutschland – Kommunikationsanlage – Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne

340631-2024 - Ergebnis
Deutschland – Kommunikationsanlage – Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne
OJ S 111/2024 10/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache der Stadt Herne sowie Einbindung der Leitstelle Bochum.
Kennung des Verfahrens: 4d64e610-a2c0-4458-83d4-9ba791c91c69
Interne Kennung: VgV-2024-0011
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es ist beabsichtigt, den ursprünglichen AN Frequentis Deutschland GmbH, Ohmannstr. 12, 63225 Langen, mit dem Los 2 zu beauftragen. Der ursprüngliche Auftrag umfasste die Erstellung eines Gesamtsystems georedundanter Leitstellen (Leitstellenverbund) (vgl. EU-weite Bekanntmachung im ABl.: 2019/S 220-539121). Dieses bereits erstellte Gesamtsystem soll im Rahmen der Einrichtung der neuen Leitstelle im Neubau der HFRW ausgebaut werden. Es handelt sich insofern um eine teilweise Erneuerung bzw. Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Ein Wechsel des AN würde dazu führen, dass der AG Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die zu beschaffenden weiteren Lizenzen, da eine Übergabe des Quellcodes im ursprünglichen Auftrag ausdrücklich nicht vereinbart wurde. Die insoweit für das Gesamtsystem erforderlichen Software-Lizenzen können ausschließlich von Frequentis zur Verfügung gestellt werden. Auch in Bezug auf die zu beschaffende weitere Hardware und Möblierung muss eine Kompatibilität zum Gesamtsystem bestehen. Es sind die relevanten Kompatibilitäten und Schnittstellen beim Einbau der technischen Komponenten sowie die sichere und eingeübte Bedienung der Komponenten durch den Nutzer im Falle der Georedundanz sicherzustellen. Die Hardware weist ebenfalls spezifische Schnittstellen zum Einsatzleitsystem und Kommunikationssystem auf. Ein Wechsel des AN brächte zudem eine technische Unvereinbarkeit sowie unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung des Gesamtsystems und eine unwirtschaftliche Neubeschaffung für alle Leitstellen im Verbund mit sich. Es ist kein drittes Unternehmen faktisch und rechtlich in der Lage, den Ergänzungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen Beschaffung identisch sind. Es handelt sich um ein nach Vorstellung des AG erstelltes, individuelles Gesamtsystem (dies gilt in der Gesamtschau für Möblierung, Hardware und Lizenzen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32570000 Kommunikationsanlage
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VHJY6 Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das benannte "Tag des Vertragsabschlusses" ist das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne
Beschreibung: Die Stadt Herne hat mit dem Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache 1, einschließlich freiwilliger Feuerwehr (HFRW) in ihrem Stadtgebiet (Herne-Sodingen) begonnen. Die Leistungsausführung erfolgt dabei in zwei Losen. Dabei wird zwischen dem Baulos 1 (Neubau) und dem Los 2 (Leitstellentechnik) unterschieden. Der Zuschlag für das Baulos 1 wurde bereits erteilt. Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2 (Leitstellentechnik). Zwischen der Stadt Herne und der Stadt Bochum besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und Bereitstellung redundanter Leitstellen im Sinne des § 28 Abs. 1 BHGK NRW (Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz). Die Prozesse der Beteiligten im Brandschutz, Rettungsdienst, der Hilfeleistung und Katastrophenschutz sind darauf abgestimmt. Das bedeutet, dass beide Leitstellen identisch ausgestattet und bedienbar sein müssen, sodass im Falle einer technischen, betrieblichen oder anderweitigen Störung in einer Leitstelle die Aufgabenwahrnehmen durch die andere Leitstelle gewährleistet sein muss (Redundanzkonzept). Dies muss ohne Einweisungen und/oder technische Erläuterungen geschehen. Einsatzkräfte beider Leitstellen müssen durch gleiche Ausstattungen und Betriebsabläufe beider Leitstellen in die Lage versetzt werden, bei Bedarf die Leitstelle zu wechseln und dort ohne Zeitverzögerung und Einweisung einsatzfähig sein zu können und von dort die Einsatzkräfte zu disponieren. Für das Los 2 sollen Möblierung (Leitstellenbetriebstische sowie weitere spezifische Möblierung für die Leitstellentechnik), Hardware (z.B. Bildschirme, Server, Medientechnik, HMI), Lizenzen (z.B. Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem) sowie Wartungs- und Supportleistungen beschafft werden, die für die Erweiterung und den Ausbau des bereits bestehenden Leitstellenverbundes - d.h. eines Gesamtsystems- erforderlich sind. Aus dem vorgegebenen Bestand müssen vorhandene Softwarelizenzen und Funktionalitäten der Leitstelle übernommen werden, sodass die technische, funktionale und operative Kompatibilität mit der Leitstelle der Stadt Bochum weiterhin gewährleistet ist. Bei den Möbeln, die in der neuen Leitstelle verbaut werden, handelt es sich um hochspezielle Möbel. In diese wird Technik und zahlreiche weitere Komponenten (spezifische Komponenten der Leitstellentechnik, Monitore, Beleuchtung) eingebaut, sodass eine enge Verzahnung zwischen Möblierung und der spezifisch zu liefernden Technik besteht und hohe ergonomische Anforderungen erfüllt werden. Aufgrund der gegenseitigen Redundanz im Leitstellenverbund besteht die Notwendigkeit einer einheitlichen Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) im gesamten Leitstellenverbund, die sich bis auf die Ebene der Arbeitsplätze zieht. Die Leistungen, die in diesem Los zu erbringen sind, umfassen insbesondere: - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die IT-Plattformen und die IT-Netzwerke als Basis für die Systeme der Leitstelle. - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit technischen Komponenten für das Einsatzleitsystem und das Kommunikationssystem. - Lieferung und Installation von Medientechnik mit mehreren Großbildanzeigen und Monitoren. - Lieferung und Installation des Wachenalarms für die neue HFRW. - Lieferung und Installation von Leitstellentischen und spezifischen Möbeln. - Lieferung und Installation von Komponenten zur Stromversorgung und für die passive Netzwerktechnik. - Übernahme aller Lizenzen aus dem Bestand sowie deren Erweiterung und Anpassung an das Mengengerüst der neuen Leitstelle. - Übernahme aller Funktionalitäten und Schnittstellen aus dem Bestand sowie deren Ergänzung und Anpassung an die Anforderungen der neuen Leitstelle. - Integration der weiter zu verwendenden Systeme für das Einsatzleitsystem, das Kommunikationssystem, das Multimediasystem und die digitale Alarmierung sowie aller zugehörigen Schnittstellen in die Leitstelle. - Inbetriebsetzung der Leitstelle und die Durchführung von Tests zur Sicherstellung der Funktionalität für die neue HFRW inklusive Wachenalarm - Herstellung und Einrichtung der Vernetzung mit der Leitstelle der BF Bochum (u.a. Datenübertragung, Rollen- und Rechtemanagement). - Durchführung der Abnahme für die Leitstelle mit dem Standort der neuen HFRW in Herne als Teil des Leitstellenverbundes.
Interne Kennung: VgV-2024-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32570000 Kommunikationsanlage
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vorgesehen sind optionale Leistungen im geringen Umfang. Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen: - Demontage und Entsorgung der alten Leitstellentechnik, - Integration LST in BIM-Planung, - SSD-Speicher mit SAS-Anbindung, - Storage System DMZ als SAN, - Ausstattung weiterer Arbeitsplätze mit gebogenen Monitoren, - Lieferung der Alarm-Drucker, - Einbau Touchscreen-Panel, - Bediengerät Notebene ELA, - Leitstellen-Stühle, - Oberflächen schalldämpfend sowie - Rollwagen mit Whiteboard-Tafeln.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. . Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Herne
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Vorliegend werden Leistungen zur Erweiterung eines bestehenden Gesamtsystems benötigt, um den Leitstellenverbund zwischen den Leitstellen der Stadt Herne und der Stadt Bochum weiter betreiben zu können. Es werden insbesondere zusätzliche Lizenzen und Leistungen beschafft, die für eine einheitliche Ausstattung in den Bereichen Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem, Medientechnik, digitale Alarmierung und spezifische Möblierung notwendig sind und eine technische Einheit bilden, die mit dem bestehenden Leitstellenverbund vollständig kompatibel sein muss. Dabei handelt es sich um die Lizenzen und Leistungen, die bereits nach dem ursprünglichen Auftrag im Rahmen der Erstellung des Gesamtsystems und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Systemkomponenten) vom bisherigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers für die Ausstattung der Leitstelle der Stadt Herne würden sich bei der Integration in den Leitstellenverbund mit der Leitstelle der Stadt Bochum unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei der Implementierung der Leitstellentechnik sowie auch bei der Wartung, dem Support und der Fehlerbehebung im laufenden Betrieb ergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Frequentis Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: not-known
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 05/06/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Registrierungsnummer: DE125416650
Postanschrift: 47059  
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44653
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Frequentis Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE154335662
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6103300860
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: deca568d-f3bc-4cf7-9a44-92cc3e66ca82 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2024 16:49:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 340631-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 111/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2024

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Monheim am Rhein
Monschau
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Much
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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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Selm
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