1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Verkehrsraum „Mittleres Heckengäu“.
Verfahrensart: Wettbewerbliches Ausschreibungverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dieser Vorinformation kommen die Landkreise Böblingen und Calw zunächst nur der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach, wodurch die dort geregelte Jahresfrist ausgelöst wird. Diese Vorinformation löst NOCH NICHT die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG aus. Es erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung der Vorinformation um die Anforderungen an die Verkehrsdienste gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG im Wege der Berichtigung zu erfüllen. Erst durch diese Ergänzung wird dann die Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ausgelöst. Eventuelle eigenwirtschaftliche Anträge können daher erst nach Veröffentlichung dieser ergänzenden Vorinformation gestellt werden. A. Die Verkehrsleistung wird als Gesamtleistung vergeben (§ 8a Abs. 2 S. 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). B. Die Verkehre haben die Anforderungen an Beförderungsentgelt, Standards und Fahrpläne einzuhalten (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG); bei eigenwirtschaftlichen Anträgen wird die verbindliche Zusicherung der Einhaltung dieser Anforderungen erwartet. 1. Anforderungen an Beförderungsentgelte innerhalb des Landkreises Böblingen und bei Verbindungen zwischen dem Landkreis Böblingen und der im Landkreis Calw befindlichen Kommune Gechingen: Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift des Verbands Region Stuttgart in der jeweils geltenden Fassung. 2. Anforderungen an Beförderungsentgelte innerhalb des Landkreises Calw: Anwendung des Gemeinschaftstarifs der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH (VGC) als Höchsttarif in der jeweils geltenden Fassung. 3. Anforderungen an Beförderungsentgelte für Verbundgrenzen überschreitende Fahrten: es gilt der bw-Tarif mit Ausnahme der bereits bestehenden Tarifintegrationen Gechingen – Böblingen in den VVS-Tarif und Calw – Böblingen in den VGC-Tarif. 4. Anforderungen an die Standards: Einzuhalten sind die „Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ im VVS (Version 2.1 Stand: 30.04.2024, abrufbar unter: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/get/params_E-1844792331/22494055/Fassung%20vom%2030.04.2024_VLK_Standards%202.1_Gesamt.pdf). Im gesamten Linienbündel sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS in der aktuellen Version einzuhalten (abrufbar unter: https://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-2022.pdf). Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). 5. Die Anforderungen an das Fahrplanangebot werden zu einem späteren Zeitpunkt mittels Änderungsbekanntmachung mitgeteilt. Sie sind von einem etwaigen eigenwirtschaftlichen Betreiber einzuhalten. Die Anforderungen stehen im Einklang mit den politischen Zielen des NVP. Die Anforderungen sind wesentlich gem. § 13 Abs. 2a PBefG. C. Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 9263985, Tel: 0721 926-8730) eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit).
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentliche Personenverkehrsdienste in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 Verkehrsraum „Mittleres Heckengäu“
Beschreibung: Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, gemeinsam mit dem Landkreis Calw, als federführende Behörde im Wege eines offenen Verfahrens nach VgV (Auswahl im Formular so nicht möglich) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung des Linienbündels BB05 „Mittleres Heckengäu“, bestehend aus den Linien 743, 744, 763, 763A, 764, 766, 768, 768A und N75, mit Wirkung zum 01.07.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.134.900 Fahrzeug-Kilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Bei der Verkehrsbedienung sind die Vorgaben der „Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise“ im VVS (Version 2.1 Stand: 30.04.2024 abrufbar unter: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/get/params_E-1844792331/22494055/Fassung%20vom%2030.04.2024_VLK_Standards%202.1_Gesamt.pdf) sowie auf Gemarkung des Landkreises Calw die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landkreises Calw (https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Dezernate-und-Abteilungen/Dezernat-3-Infrastruktur/Mobilit%C3%A4t-und-%C3%96PNV/index.php?La=1&object=tx,2442.7324.1&kat=&kuo=2&sub=0) einzuhalten, auf die diese Vorinformation verweist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der VO 1370/2007 gewährt. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Die Unterauftragsvergabe (Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007) ist mit der Maßgabe zulässig, dass der Betreiber den bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Vorinformation seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landkreise Böblingen und Calw
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: weiterer NUTS-Code: DE12A Calw
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/07/2026
Laufzeit: 109 Monate
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Abteilung: Stabstelle Nachhaltige Mobilität (Dez 3.01)
Postanschrift: Landratsamt Böblingen zu Händen Herrn Rebmann Parkstr. 16
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Rebmann
Telefon: +4970316632517
Fax: +4970316631962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Calw
Registrierungsnummer: 2350000
Abteilung: Mobilität und ÖPNV
Postanschrift: Landratsamt Calw Vogteistr. 42-46
Stadt: Calw
Postleitzahl: 75365
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landratsamt Calw, Mobilität und ÖPNV
Telefon: +497051160360
Fax: +497051795384
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc3f824f-1b74-42cb-8461-2dcb966c49c4 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/06/2024 16:41:39 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 337268-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 110/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/06/2024