1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umbau und Sanierung Museum im Kornhaus, Kirchheim unter Teck - Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (HLS)
Beschreibung: Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Kornhauses in der Kirchheimer Altstadt, da es in seiner Bausubstanz und Haustechnik veraltet ist. Darüber hinaus sollen im Zuge der Neuausrichtung die Präsenzausstellung und die Kulturvermittlung des Städtischen Museums im Kornhaus neu aufgestellt werden. Bei dem Denkmal handelt es sich um einen Massivbau in Bruchsteinmauerwerk aus Eisensandstein, um 1540/50, 1690-96 erneuert, mit Fachwerk-Aufzugsgiebel. Eine letzte großangelegte Sanierung wurde in den 1970er Jahren durchgeführt. Seitdem wurde das Städtische Museum im Kornhaus in drei Abschnitten 1981, 1984 und 1986 neu konzipiert und eingerichtet. Seit August 2016 ist die Präsenzausstellung wegen fehlender Brandschutzmaßnahmen geschlossen. Im Rahmen des im Mai 2019 beendeten Architektenwettbewerbs ist die Arbeit von Cheret Bozic Architekten und Weidner Händle Atelier, Stuttgart, mit dem 1. Preis ausgezeichnet worden. Die Verfasser schlagen außen wie innenräumlich vor, störende Um- und Anbauten der letzten Bauphasen zu entfernen. Erdgeschoss: Die bestehende Arkade wird bis auf einen loggienartigen Bereich am Haupteingang rückgebaut. Die Öffnungen aus der Zeit der Nutzung als Feuerwehrhaus werden reaktiviert. 1. und 2. Obergeschoss: Sie bieten zusammen den Hauptanteil an Ausstellungsfläche und beherbergen die Räume des Stadtmuseums (Dauerausstellung). Dachgeschoss: Bis auf den Teilbereich im westlichen Teil wird die Geschossdecke zwischen dem ersten und zweiten Dachgeschoss zurückgebaut. Der beeindruckende historische Dachraum wir dadurch erlebbar und bietet sich als Raum für besondere Nutzungen und Veranstaltungen an. Als multifunktionaler Veranstaltungsraum beherbergt er neben Konzerten, Vortagsveranstaltungen oder auch Tagungen ebenso die Sitzungen des Gemeinderates. Für eine größtmögliche Flexibilität können nach Absprache mit der Denkmalpflege die Stützen in der Mittelachse ausgebaut werden. Oberhalb der Nebenräume und der Treppe auf der Ostseite ist die Lüftungsanlage verortet. Untergeschoss / Gewölbekeller: Wie in den Obergeschossen werden alle störenden Einbauten konsequent rückgebaut. Der entstehende Innenraum bietet sich für Ausstellungen aller Art an und auch für besondere Veranstaltungen. Der Rückbau geht mit verschiedenen baulichen Maßnahmen einher. Im Zuge dieser Maßnahme wird der zweite Rettungsweg in Form einer Außentreppe hergestellt. Die BGF beträgt insgesamt ca. 3.300m². TGA: Die technische Infrastruktur im Gebäude ist überwiegend aus dem Sanierungsjahr 1977 und soll komplett erneuert werden. Sanitär: Die Sanitärbereiche des Kornhauses werden umgebaut und die Trinkwasser- und Abwasserleitungen werden dementsprechend saniert. Die Warmwasserbereitung wird dezentral über elektrische Durchlauferhitzer sichergestellt. Lüftung: Für die maschinelle Lüftung des Kornhauses ist eine RLT-Anlage mit Zentralgerät, das im Dachgeschoss aufgestellt werden soll, vorgesehen. Das RLT-Gerät wird mit einer Wärmerückgewinnung und einem Warmwasser-Heizregister ausgestattet. Folgende Räume des Kornhauses werden für die RLT-Anlage maschinell gelüftet: Sonder- und Dauerausstellungsflächen in allen Geschossen, der Veranstaltungssaal im 1. DG, sowie die WC-Räume mit Putzraum und die innenliegenden Lager- und Technikräume im Untergeschoss. Eine Klimatisierung der Ausstellungsräume und auch des Veranstaltungssaals ist nicht vorgesehen. Heizung: In der Heizzentrale im UG befindet sich momentan die Wärmeerzeugung und Hauptverteilung für das Nahwärmenetz Innenstadt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über ein Gas-BHKW (50 kW el, 100 kW th) und einen Doppel-Gaskessel (556 kW). Der vom BHKW erzeugte Strom wird teils im Kornhaus verbraucht und der Rest ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Zur Heizzentrale gehört auch ein Pufferspeicher mit 5.000 Litern Inhalt. Die heutige Wärmeerzeugung wurde 2016 im Rahmen einer Heizungssanierung errichtet. Das Nahwärmenetz wurde ca. 1981 angelegt und seither erweitert. Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah einen Austausch/Vergrößerung des bestehenden BHKW und Auslagerung in einen unterirdischen Erweiterungsbau vor. Dieses Konzept wurde jedoch aufgrund des Ukrainekriegs und der Aufstellung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Kirchheim 2022 verworfen. Der Kommunale Wärmeplan sieht für die Innenstadt ein Nahwärmenetz vor, das über Heizzentralen mit Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme versorgt werden soll. Hierzu soll in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie zur genaueren Planung des Nahwärmenetzes durchgeführt werden (nicht Gegenstand dieses Verfahrens). Für das Museum im Kornhaus wird nun die interimsmäßige Beibehaltung des BHKW im Untergeschoss des Kornhauses und die Sanierung in zwei Bauabschnitten geplant: Der Baubeginn ist für Januar 2025 geplant, die Fertigstellung des 1. BA ist für Ende 2028 geplant. Zwischen der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts und dem 2. Bauabschnitt können möglicherweise bis zu 3 Jahre liegen, abhängig von der Realisierung des Nahwärmenetzes. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 2 und 3 in Teilen, sowie LPH 4-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich Denkmalschutz gesucht. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrens: a73aa1d0-ad7c-4f04-b1d8-3b01f451baea
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Stadt Kirchheim unter Teck hat in einem VgV-Verfahren die Fachplanungsleistungen für HSL vergeben. Aufgrund von Verzögerungen in der Planungsabwicklung kann das beauftragte Ingenieurbüro den Auftrag nicht mehr weiter bearbeiten. Es fehlt die dazu notwendigen personellen Ausstattung. Ein beschleunigtes Verfahren zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen wird notwendig, da die Leistungsphase 3 bis Ende des Jahres abgeschlossen werden muss. Dies hängt mit den Begleitumständen zusammen. Ansonsten würde eine weitere Bauverzögerung von einem Jahr eintreten. Bei den augenblicklichen Preissteigerung bedeutet dies eine erhebliche Mehrbelastung der städtischen Finanzen. Dies ist zu vermeiden. Die Planungsabläufe sind von verschiedenen Notwendigkeiten geprägt (z.B. Archäologie), die nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Kirchheim unter Teck liegen. Ein beschleunigtes Vergabeverfahren ist dazu das Mittel der Wahl.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kirchheim unter Teck
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben: Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB). Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Umbau und Sanierung Museum im Kornhaus, Kirchheim unter Teck - VgV-Verfahren Fachplanung TGA (HLS)
Beschreibung: Bauabschnitt 1, interim HLSK: Umbau und Sanierung Erdgeschoss bis Dachgeschoss zuzüglich beider baulicher Rettungswege aus dem Untergeschoss. Das BHKW verbleibt vorerst an Ort und Stelle. Anstelle der Abgasführung durch den bestehenden Schornstein wird diese durch ein vor der Westfassade montiertes Abgasrohr geführt. Dies ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Ist dies erfolgt, kann der Schornstein im Gebäudeinneren abgebrochen werden. Die Sanierungsarbeiten vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Der bauliche Aufwand für das bisher geplante externe Technikbauwerk im Untergrund zwischen Kornhaus und Max-Eyth-Haus reduziert sich auf einen neuen Treppenaufgang, welcher künftig den zweiten baulichen Rettungsweg sichert. Die im ersten Bauabschnitt durchgeführten Maßnahmen sorgen für die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit ab dem Erd- bis zum Dachgeschoss. Dazu gehört auch die Erneuerung des Westtreppenhauses samt Aufzug im Untergeschoss. Bauabschnitt 2, endgültiger Ausbau HLSL: Umbau und Sanierung Untergeschoss, sobald die neue Nahwärmezentrale gebaut ist und das BHKW abgeschaltet wird. Das BHKW kann nach Fertigstellung einer Nahwärmezentrale demontiert und das Kornhaus an die Nahwärmeversorgung angeschlossen werden. Der bisher im Kornhaus verortete Hauptverteiler wird in den Keller vom Max-Eyth-Haus verlegt. Im Gewölbekeller werden die notwendigen Technikräume für Elektro und Heizung/Sanitär eingebaut sowie die neue Hausmeisterwerkstatt. Die verbleibende Grundfläche im Gewölbekeller kann für Ausstellungen genutzt werden. Im Vergleich zur bisherigen Planung reduziert sie sich um 75 qm. Die für Ausstellungen verbleibende Fläche beträgt 270 qm. Die im zweiten Bauabschnitt erforderlichen baulichen Maßnahmen werden den Betrieb in den Obergeschossen des Kornhauses nicht beeinträchtigen. Die Baugenehmigung wurde Ende 2021 auf Grundlage des alten Heizkonzeptes erteilt. Eine überarbeitete Entwurfsplanung der Architekten berücksichtigt bereits das neue Energiekonzept, ein entsprechender Änderungsantrag wurde 2023 verwaltungsintern genehmigt. Für die Fachplanung TGA (HLS) liegt dje Entwurfsplanung auf Grundlage des alten Konzepts (Erweiterung BHKW), erstellt durch GÜNTHER INGENIEURE GmbH, Leinfelden-Echterdingen, vor. Diese muss nun überprüft bzw. auf das neue Konzept angepasst werden. Der Baubeginn ist für Januar 2025 geplant, die Fertigstellung des 1. BA ist für Ende 2028 geplant. Zwischen der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts und dem 2. Bauabschnitt können möglicherweise bis zu 3 Jahre liegen, abhängig von der Realisierung des Nahwärmenetzes. Die Planung /Ausschreibung der Hebeanlage und der provisorischen Abgasleitung soll mit höchster Priorität direkt nach Beauftragung erfolgen. Die Grundinstallation ist gemäß der vorläufigen Terminplanung ab KW 18/ 2026 vorgesehen (Ausschreibung KW 43/ 2025) Geschätzte Kosten: ALG 1 ca. 135.000 € netto ALG 2 ca. 443.000 € netto ALG 3 ca. 310.000 € netto ALG 8 ca. 187.000 € netto gesamt HLSK ca. 1.075.000 € netto (Stand Januar 2021 - altes Konzept. Die anrechenbaren Kosten für das neue Konzept werden niedriger sein, da nur Demontage und kein Wiederaufbau, sind aber derzeit noch nicht bekannt) Brandschutz: Der viergeschossige Museumsbau ist ein Sonderbau aber keine Versammlungsstätte. Es wird der Gebäudeklasse 4 zugeordnet. Hierzu abweichend wird es in feuerhemmender Bauart ausgeführt, was sich aufgrund des bestehenden Tragwerks aus Holz nicht anders bewerkstelligen lässt. Im EG wird das Foyer mit dem östlichen Treppenhaus offen verbunden ausgeführt. Es wird brandlastarm gehalten. Alle Nutzungseinheiten sind <400qm. Für das gesamte Gebäude wird eine BMA vorgesehen, die zur Feuerwehr aufgeschaltet wird. Die Nutzung des multifunktionalen Veranstaltungsraum im Dachgeschoss wird auf 199 Personen beschränkt. Schadstoffe: Für den Gebäudebestand des Kornhaues wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt, ebenso eine Holzuntersuchung sowie eine Natursteinuntersuchung. Das „Kornhaus“ weist dem Alter entsprechend geringe Schäden an der historischen Substanz auf. Holzbauteile im Dach- und Geschosstragwerk wurden jedoch durch Feuchte, Erregerpilze und teils noch aktive, tierische Schädlinge geschädigt, so dass der Austausch oder Teilersatz einzelner Bauteile notwendig wird. Das Zwerchhaus und die Dachgauben sind in größerem Umfang betroffen. Baustoffe welche während der letzten Umbauphase bis in die 1980er Jahre in das Gebäude eingebracht wurden, sind nachweislich asbestbelastet und wurden bereits rückgebaut. Auch mit heute als gesundheitsgefährdend eingestuften Schadstoffen aus Holzschutzmitteln muss gerechnet werden. Derzeit ist das Gebäude soweit rückgebaut, dass das Tragwerk und die Leitungsführungsmöglichkeiten sichtbar sind. Das Gebäude kann nach Absprache besichtigt werden. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 2 und 3 in Teilen, sowie LPH 4-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich Denkmalschutz gesucht. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.
Interne Kennung: E67864145
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kirchheim unter Teck
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur
Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte. Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Beschreibung: Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A (40%) max. 200 Punkte für Referenz B (40%). Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden. Beschreibung der Referenzen für Fachplanung TGA (HLS): Referenz A – zwingend: Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (Kriterien der Vergleichbarkeit: Kosten HLSK (ALG 1-3,8) ca. 1 Mio € netto, Honorarzone II, Auftraggeber öffentliche Hand). Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung: o Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes o Kosten HLSK (ALG 1-3,8) mind. 500.000€ netto o Leistungszeitraum 2013 – 2024 (fertiggestellt) o Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. 4 - 8) und Anlagengruppen (1-3,8) im Unternehmen Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Referenz B - optional: Nachweis eines realisierten Projekts Thema Kulturbau, z.B. Bibliothek, Ausstellung, Theater, Gemeindezentrum oder vergleichbar (Kriterien der Vergleichbarkeit: Kosten HLSK (ALG 1-3,8) ca. 1 Mio € netto, BGF ca. 3.300m², Auftraggeber öffentliche Hand). Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung: o Nachweis eines realisierten Projekts Thema Kulturbau o Kosten HLSK (ALG 1-3,8) mind. 500.000€ netto o Leistungszeitraum 2013 – 2024 (fertiggestellt) o Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. 4 - 8) und Anlagengruppen (1-3,8) im Unternehmen Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in, Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Fester Wert (insgesamt): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Fester Wert (insgesamt): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Fester Wert (insgesamt): 35
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Fester Wert (insgesamt): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002313
Postanschrift: Marktstr. 14
Stadt: Kirchheim unter Teck
Postleitzahl: 73230
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle: Christine Ulmer, Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Telefon: 0 70 21 50 24 62
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a7fa89ee-6b1f-43a7-ad90-7197b4f336e9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 14:50:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 336304-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 109/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/06/2024