1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise und Projektentwicklung bei der Entwicklung von Wind- und Solarparkprojekten für die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
Beschreibung: Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen. Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP"), in der u.a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung stehen zur Verfügung. TEP beabsichtigt, in den kommenden Jahren jährlich ca. 200 MW Produktionskapazität aus Photovoltaik bzw. ca. 150 MW Produktionskapazität aus Windprojekten aufzubauen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Flächenentwicklung sowie der Projektentwicklung, damit entsprechende Potentialflächen für die einzelnen Projekte in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden und ein erfolgreicher Projektstart realisiert wird. Einmal abgerufene Einzelverträge aus dieser Rahmenvereinbarung können von TEP nachträglich auf andere Betreiber- bzw. Projektgesellschaften aus der Trianel-Gruppe übertragen werden. Die unter der Rahmenvereinbarung geltende (maximale) Schätzmenge beträgt: - Projekte mit einer Leistung von mind. 10 MW bzw. mind. 10 MWp: maximal 100 geschlossene Einzelverträge. - Projekte mit einer Leistung unterhalb von 10 MW bzw. 10 MWp: maximal 50 geschlossene Einzelverträge.
Kennung des Verfahrens: 136791ad-13b9-45e4-bd3d-e3f0c78540e7
Interne Kennung: 23052024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die Vergabeunterlagen sowie die Unterlagen für die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHSUY 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform angegebenen Datum an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird (vgl. Ziff. 12). Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Aachen stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen, ohne mit den Bietern in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird. 13. Alternativ wird TEP sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl von TEP - zurückgestellt oder scheiden aus. TEP behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 14. Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die TEP beabsichtigt, die Frist für die Einreichung der Erstangebote gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SektVO auf zehn bis 15 Tage ab dem Tag nach Versendung der Angebotsaufforderung zu verkürzen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise und Projektentwicklung bei der Entwicklung von Wind- und Solarparkprojekten für die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
Beschreibung: Die TEP beabsichtigt die Projektentwicklung von Freiflächen-Solar- und onshore Windprojekten auszubauen. Dies vollzieht sie mit eigenem Personal und auch soll ein Teil der Leistung über Partner beigesteuert werden. Mit Blick auf die in diesem Zusammenhang zu erwartenden weiteren Projekte sollen die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen der Flächenakquise sowie der teilweisen Projektentwicklung sicherstellen, dass entsprechende Potentialflächen für die einzelnen Projekte in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden und ein erfolgreicher Projektstart realisiert wird. Der geografische Schwerpunkt der Projekte wird im Raum Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen. Optional kommt eine perspektivische Erweiterung auf die Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg in Betracht. Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür bis zu zwei Rahmenverträge zu vergeben, die jeweils sowohl den Bereich Windenergieparks als auch Solarparks abdecken. Zu den vorrangigen Akquise- sowie Projektentwicklungsaufgaben gehören insbesondere: 1. Identifizierung geeigneter Projektflächen für Solarparks bzw. für Windparks aufgrund eigener Potentialrecherche. Mehrere Kriterien für die Flächenauswahl werden angewendet um die potentielle Umsetzungswahrscheinlichkeit zu beschreiben. Hierzu zählen u.a. die lokalen und individuellen Marktpreise als auch das Wettbewerbsverhalten. Mit Blick auf die Qualitätskriterien für Windenergieprojekte strebt die TEP eine Standortgüte von mind. 60% an. Darüber hinaus wird die TEP dem Dienstleister/ den Dienstleistern auf Basis von Potentialstudien ggfs. mögliche Gebiete für die Errichtung von Solarparks bzw. Windparks benennen. 2. Sicherung der Standortgrundstücke für die Photovoltaikanlagen (vollständige schuldrechtliche und dingliche Flächensicherung des Solarparks für die TEP) bzw. Sicherung von Projektflächen einschl. der Vermittlung erforderlicher Verträge für die Planung, Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks (z. B. Nutzungs-, Baulasten-, Wege- und Leitungsverträge). Auch zählt die Beschaffung von Grundbüchern und die Interpretation derselben dazu. Bei Windverträgen sollen durch fachkundige Juristen Vertragsanpassungen möglich werden und insbesondere Eintragungen in die Grundbücher umgesetzt werden. 3. Kommunale Willensbildung, Abstimmungsprozesse mit Vertretern der Gemeinde, der Genehmigungsbehörden, Anwohnern und weiteren stakeholdern, wie das Durchführen von Eigentümerversammlungen. Hierbei ist ein hohes Maß von Fachkunde und seriösem Auftreten notwendig. 4. Bei Solarparks gilt es, nach der Flächensicherung in den kommunalen Räten für einen Aufstellungsbeschluss zu sorgen. Diese Leistung ist die Mindestreife des Partners. 5. Bestimmte Projektentwicklungsleistungen mit dem Ziel der Herstellung der Baureife: Mit Blick auf Windenergieanlagen insbesondere die Unterstützung bei der Vorstellung des jeweiligen Projekts auf kommunaler Ebene zur Schaffung von Planungsrecht / Begleitung des Genehmigungsantrags. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. 6. Die unter der Rahmenvereinbarung geltende (maximale) Schätzmenge beträgt: - Projekte mit einer Leistung von mind. 10 MW bzw. mind. 10 MWp: maximal 100 geschlossene Einzelverträge. - Projekte mit einer Leistung unterhalb von 10 MW bzw. 10 MWp: maximal 50 geschlossene Einzelverträge.
Interne Kennung: 23052024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Folgende Optionen in Bezug auf jedes exklusive Flächenpotential sind vorgesehen: - Option "Trassensicherung" (schuldrechtliche Sicherung der Flächen für die Kabeltrassen auf die TEP) - Option "Dingliche Sicherung" (dingliche Flächensicherung für die Standortfläche und ggf. der Kabeltrasse zugunsten der TEP) - Option "Vermittlung eines baureifen Projektes" Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen siehe oben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die Vergabeunterlagen sowie die Unterlagen für die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung kann durch TEP nach Ablauf der 12-monatigen Grundlaufzeit insgesamt sieben Mal um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 96 Monate (acht Jahre). Weitere Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb
Beschreibung: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind ausschließlich die Referenzen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der Referenzen werden die unter TL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 1.000 Punkte erzielt werden. Die Nachweise PL und WL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbare Punktzahle wird mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert: - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 10% oder 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,000
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung (PL)
Beschreibung: Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von TEP über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und weiteren Pflichtangaben PL3. Eigenerklärung zu den Beteiligungsverhältnissen PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL)
Beschreibung: WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Leistungen der Flächenakquise und Projektentwicklung bei Erneuerbare-Energien-Projekten [Wind, Solar]) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)
Beschreibung: TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich Flächenakquise bei Erneuerbare-Energien-Projekten; Aufschlüsselung kaufmännisch, juristisch, Bauingenieurwesen, sonstige) in den letzten 3 Jahren. TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit Leistungen der Flächenakquise und Projektentwicklung bei Erneuerbare-Energien-Projekten [Wind, Solar]) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektzeitraum. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und deren Anforderungen (§ 47 SektVO) wird hingewiesen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: TEP weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. TEP kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bewerber bzw. Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Die Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. die Angebotsöffnung erfolgen elektronisch über die Vergabeplattform.
Zusätzliche Informationen: Bewerber und Bieter bzw. deren Vertreter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sowie der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Mit dem Ernstangebot wird ein Projektteam zu benennen sein. Das im Erstangebot benannte Projektteam wird für die etwaige Auftragsdurchführung verbindlich benannt. Spätere Wechsel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in oder stellv. Projektleiter*in ausgetauscht werden, kann der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. 2. Der Rahmenvertrag wird idealerweise eine Regelung enthalten, wonach der jeweilige Rahmenvertragspartner verpflichtet ist, in der bzw. den von der TEP im Rahmenvertrag definierte(n) Region(en) keine Flächenakquise im Bereich Solar/ Photovoltaik für andere Unternehmen als die TEP. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 3. Die weiteren Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Einzelheiten zu finanziellen Vereinbarungen ergeben sich aus dem Vertragswerk, das nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 52070
Postanschrift: Krefelder Straße 203
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herbert Muders
Telefon: 01724050657
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer: 20457
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ebe4b2d-ce31-4ee7-b2f8-a45937e3bba6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 19:09:24 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 320027-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2024