1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
Beschreibung: Verschiedene Gebäude der Kommunalbetriebe Bünde, 32257 Bünde; Gebäudeinnenreinigung vom 01.08.2024 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, max. bis zum 31.07.2030), 5 Lose
Kennung des Verfahrens: 409fe570-3258-4d96-90e2-76b31a92f71f
Vorherige Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Interne Kennung: 24_05-p
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: verschiedene Gebäude
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 1-4
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erich-Kästner-Gesamtschule In der Mark 30
Stadt: Kirchlengern
Postleitzahl: 32278
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 5
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYDMLMT0 *Zuschlagslimitierung: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: 1 (Ausnahmen s. unten) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die angegebene Höchstzahl an Losen: Der Zuschlag wird je Los erteilt. Dabei wird das Los zuerst bezuschlagt, bei dem Punktabstand zwischen Erst- und Zweitplaziertem am größten ist. Danach dasjenige, mit dem zweithöchsten Punktabstand, usw.. Hierbei werden jedoch nur noch diejenigen Bieter betrachtet, auf deren Angebote noch ein Zuschlag erteilt werden könnte. Ist ein Angebot beispielsweise zwingend auszuschließen, bleibt dieses Angebot für die Zuschlagslimitierung unbeachtlich. Lose, für die nur ein Angebot eingegangen ist, werden als Lose mit maximalem Punktabstand gewertet, d. h. diese werden grds. als erstes bezuschlagt. Sollte aufgrund des o. g. Vorgehens für ein Los kein Angebot verbleiben, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, so wird der Zuschlag auf das entsprechend den bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die o. g. Zuschlagsbeschränkung gilt in diesen Fällen nicht. * Empfehlung zur Objektbesichtigung * Nebenangebote werden nicht zugelassen * ggfs. Probereinigung (verifizierende Teststellung)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. Obergeschoss, Treppenhaus Nord und Pavillon, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. Obergeschoss und Treppenhaus West, Ringstr. 69, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, Jahnstr. 8, 32257 Bünde
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Erich Kästner-Gesamtschule Kirchlengern, In der Mark 30, 32278 Kirchlengern
Beschreibung: Gebäudeinnenreinigung Los 1: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Kellergeschoss, Mensa, 2. OG, Treppenhaus Nord und Pavillon, 3.026,25 m² Los 2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Erdgeschoss und Treppenhaus Süd, 2.860,71 m² Los 3: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - 1. OG und Treppenhaus West, 2.741,22 m² Los 4: Siegfried-Moning-Sporthalle - mit Haftmittelentfernung, 3.981,27 m² Los 5: Erich-Kästner-Gesamtschule, Standort Kirchlengern, 6.083,66 m²
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonderreinigungen (Regieleistungen) sind vom AN gegen gesonderte Vergütung durchzuführen (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag). Zu den Leistungen bei Los 4 gehört während der Handballsaison an jedem zweiten Wochenende das Entfernen von Haftmittelrückständen durch Einsprühen und Abfahren mit einem Reinigungsautomaten. Diese Leistungen werden über den Stundenverrechnungssatz für Haftmittelbehandlung abgerechnet (Näheres s. Leistungsbeschreibung u. Vertrag).
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kirchlengern
Postleitzahl: 32278
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Seitens des Auftraggebers besteht die Möglichkeit, den Vertrag optional zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, max. bis zum 31.07.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 8621dce7-0cb6-4a8c-99f7-d5ee4acb0042-01
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1. Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 55 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Angebotspreis durch den geprüften Gesamt-Angebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 dividiert durch Angebotspreis Angebot
Gewichtung (Punkte, genau): 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 2. Leistungswert
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 35 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Das Angebot (je Los) mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert (kalk. Richtleistung/Std.) erhält die maximale Punktzahl von 35 Punkten. Alle höheren, geprüften Leistungswerte werden mit dem niedrigsten, geprüften Leistungswert durch den geprüften Gesamt-Leistungswert des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 35 Punkten multipliziert. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = niedrigster Leistungswert x 35 dividiert durch Leistungswert Angebot Bei unterschiedlichen Leistungswerten je Los erfolgt die Gewichtung im Verhältnis zur Reinigungsfläche.
Gewichtung (Punkte, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der Leistung
Beschreibung: Die maximal zu erreichende Punktzahl sind 10 Punkte. Die Punkteverteilung je Los wird wie folgt ermittelt. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragestellungen. Die Fragestellungen sind auf Anlage C9 zu beantworten. Zutreffende Antwort markieren Sie bitte durch Ankreuzen. Es ist nur eine Angabe möglich. Erfolgt keine Antwort/Angabe erhalten Sie für die betreffende Fragestellung 0 Punkte. 3.1 Wie häufig finden seitens des AN Kontrollen statt? Die Kontrollen sind von der Objektleitung durchzuführen und zu dokumentieren. Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Alle 2 Wochen = 1,5 Punkte - Seltener als alle 2 Wochen = 0 Punkte 3.2 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Jede zweite Woche oder häufiger = 2,5 Punkte - Seltener als jede zweite Woche, häufiger als jede vierte Woche = 1,5 Punkte - Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung gar nicht mehr = 0 Punkte 3.3 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Innerhalb von 5 Stunden ab Meldung = 2,5 Punkte - Innerhalb von 12 - 24 Stunden = 1,5 Punkte - Nach mehr als 24 Stunden (Sonntage unberücksichtigt) = 0 Punkte 3.4 Wie erfolgt der Nachweis der Reinigungszeit im Objekt? Max. Punktzahl 2,5 Punkte - Reinigungskräfte weisen ihre Arbeitszeiten über digitale Erfassung (Bsp. App) nach = 2,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise und die Objektleitung/ Vorarbeiter zeichnet den/die Nachweise ab = 1,5 Punkte - Reinigungskräfte führen Arbeitsstundennachweise = 0 Punkte
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 332 156,32 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Beck Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Los 1
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Thiemann Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Los 2
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Saxonia GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Los 3
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Saxonia GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Los 4
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Gebäudereinigung D. Weber GmbH & co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: Los 5
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalbetriebe Bünde (AöR) - Gebäudemanagement
Registrierungsnummer: 057580004004-39001-50
Postanschrift: Am Brunnen 17
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 057580004004-39001-50
Postanschrift: Bahnhofstraße 13+15
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5223161-334
Fax: +49 5223161-6351
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411 5307
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411 53 07
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beck Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: de293526059
Stadt: Bad Oeynhausen
Postleitzahl: 32547
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Telefon: 05731-1537733
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Thiemann Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE194194694
Stadt: Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Telefon: 05741 8880
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Saxonia GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE116151038
Stadt: Neustadt am Rübenberge
Postleitzahl: 31535
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 05032-1097
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Saxonia GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE116151038
Stadt: Neustadt am Rübenberge
Postleitzahl: 31535
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 05032-1097
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Gebäudereinigung D. Weber GmbH & co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE226831159
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Telefon: 05223687780
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0006
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 292ba58c-e4b4-4154-91b8-e185a626ea4d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 15:09:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316805-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024