1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Telekommunikationsanlagen-Ertüchtigung
Beschreibung: Im Jahr 2019 wurde der gesamte Telekommunikations-Anlagenverbund (TK-Anlagenverbund) auf den aktuellen technischen Stand gebracht (OpenScape 4000 V8). Diese sich seit 2019 in Betrieb befindliche TK-Anlagenversion ist vom Hersteller der Anlage abgekündigt worden. Mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Abkündigung endete die Unterstützung (Ersatzteile, Service, etc.) der derzeitigen TK-Anlage durch die Fa. unify Communications und Collaboration GmbH & Co. KG. Ein Support ist seither nur noch sehr eingeschränkt möglich. Um die Telefonie am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) für die kommenden Jahre sicherzustellen, ist eine Ertüchtigung/Erneuerung der TK-Infrastruktur des UKHD die notwendige Basis. Der TK-Anlagenverbund des UKHD muss deshalb auf die Version OpenScape 4000 V10 gehoben werden. Dazu müssen einzelne TK-Komponenten, die Software und die Lizenzen im Hinblick auf die Gewährleistung der Betriebssicherheit durch aktuelle Versionen ersetzt werden.
Kennung des Verfahrens: 250b8f75-ade9-460b-9080-26a36ff02e63
Interne Kennung: 2024-167
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Telekommunikationsanlagen-Ertüchtigung
Beschreibung: Im Jahr 2019 wurde der gesamte Telekommunikations-Anlagenverbund (TK-Anlagenverbund) auf den aktuellen technischen Stand gebracht (OpenScape 4000 V8). Diese sich seit 2019 in Betrieb befindliche TK-Anlagenversion ist vom Hersteller der Anlage abgekündigt worden. Mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Abkündigung endete die Unterstützung (Ersatzteile, Service, etc.) der derzeitigen TK-Anlage durch die Fa. unify Communications und Collaboration GmbH & Co. KG. Ein Support ist seither nur noch sehr eingeschränkt möglich. Um die Telefonie am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) für die kommenden Jahre sicherzustellen, ist eine Ertüchtigung/Erneuerung der TK-Infrastruktur des UKHD die notwendige Basis. Der TK-Anlagenverbund des UKHD muss deshalb auf die Version OpenScape 4000 V10 gehoben werden. Dazu müssen einzelne TK-Komponenten, die Software und die Lizenzen im Hinblick auf die Gewährleistung der Betriebssicherheit durch aktuelle Versionen ersetzt werden.
Interne Kennung: 2024-167
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Fa. Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG, seinerzeit Fa. Siemens, hat den TK-Anlagenverbund des UKHD im Jahr 2002 errichtet. Im Laufe der Jahre wurde der TK-Anlagenverbund mehrfach umgebaut, erweitert und zu einem hochverfügbaren System migriert. Alle Erweiterungen wurden ebenfalls von Unify ausgeführt, sodass nur Unify über das notwendige, die komplexte, vernetzte Installation betreffende Spezialwissen verfügt. Unify ist direkter Hersteller der OpenScape 4000 Produkte mit direktem Zugriff auf die Entwicklung, welche bei Fehlersituationen direkt unterstützen kann. Alle eingesetzten Mitarbeitenden von Unify besitzen den höchsten Ausbildungslevel für OpenScape 4000 Produkte. In Hinblick auf die Betriebssicherheit des TK-Anlagenverbunds besteht ein Wartungsvertrag mit Unify. Ebenfalls besteht ein Software Assurance Vertrag, um aktuelle Software sowie die Migration der Lizenzen für die eingesetzten Komponenten kostenfrei zu erhalten. Bei der Umstellung auf einen anderen Betreiber wäre das Risiko von Systemausfällen in der Einführungsphase sehr hoch, was zu starken Störungen des Klinikbetriebs führen und somit potentiell auch die Patientensicherheit gefährden würde. Der Klinikbetrieb ist mittlerweile in einem sehr hohen Maße abhängig von Telefonie. Speziell über die mobile Kommunikation (DECT) wurden im Laufe der Jahre viele Notrufdienste realisiert (Notsectio, Hubschrauberankunft, Schockraum Anmeldung, Personennotrufe, mehrere technische Notrufe). Diese klinikinternen, zeitkritischen Abläufe, die unmittelbar in die Patientenversorgung eingreifen, sind mittlerweile ohne diese TK-Dienste nicht mehr umsetzbar.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Registrierungsnummer: DE 811225433
Abteilung: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: +496221560
Fax: +496221565999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 815654281
Abteilung: GER M&S PH
Postanschrift: Weissacher Str. 11
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +4989-7007-0
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: deaff50a-5523-4dd1-aee5-ae8eaf2bd1f5 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 317901-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/05/2024