5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen; b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular, Anlage 05); d) Eigenerklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten (bereitgestelltes Formular, Anlage 06).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens seit dessen Bestehen. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular Eigenerklärung zum Umsatz (bereitgestelltes Formular, Anlage 07); Mindestvoraussetzung: Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von insgesamt mindestens 15 Mio. € (netto). c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft, bzw. einer Bonitätsauskunft, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig). d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards). Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Dokumenten abgeschlossen wird. Mindestvoraussetzungen: Die Deckungssummen der gültigen Versicherung müssen mindestens betragen: (i) Personenschäden 5 000 000 EUR; (ii) Sachschäden 5 000 000 EUR; (iii) Vermögensschäden 3 000 000 EUR; (iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind möglichst maximal 6 Referenzen einzureichen. Mindestvoraussetzungen: Mindestvoraussetzung sind 3 Referenzen mit jeweils folgendem Umfang: - Investitionsvolumen: mindestens 5 Mio. EUR - erstellte Gebäudeanschlüsse: mindestens 340 - Versorgung von mindestens 340 Gebäuden (aktiv geschaltet) mit Endkundenprodukten (einschließlich des Betriebs des dazugehörigen Netzes)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)
Gewichtung (Punkte, genau): 525
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte Privatkunden a) Produkt ≥ 250 Mbit/s b) Produkt ≥ 500 Mbit/s c) Produkt ≥ 1000 Mbit/s Geschäftskunden a) Produkt ≥ 1000 Mbit/s symmetrisch
Beschreibung: Endkundenprodukte Privatkunden a) Produkt ≥ 250 Mbit/s b) Produkt ≥ 500 Mbit/s c) Produkt ≥ 1000 Mbit/s Geschäftskunden a) Produkt ≥ 1000 Mbit/s symmetrisch
Gewichtung (Punkte, genau): 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Technisches Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mitnutzung, Verlegemethoden und Nachhaltigkeit
Beschreibung: Mitnutzung, Verlegemethoden und Nachhaltigkeit
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Marketing- und Vertriebskonzept
Beschreibung: Marketing- und Vertriebskonzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/06/2024 14:00:00 (UTC)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren augeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. b) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung dieses Auftrages sowohl beim Bund als auch beim Land NRW gestellt hat und davon au…
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: RA Gerrit Woitag, WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn