5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Rathaus 11
Stadt: Alfter
Postleitzahl: 53347
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden Architekten oder qualifizierte Büros gesucht, die neben den gesetzten Teilnehmern an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Neben den 5 gesetzten Teilnehmern werden 10 weitere Teilnehmer zugelassen, sodass insgesamt maximal 15 Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind. Die eingegangenen Bewerbungen werden zunächst in entsprechender Anwendung von § 57 Abs. 1, 3 VgV geprüft. Sodann erfolgt die Feststellung der Eignung für die Teilnahme am RPW-Wettbewerb anhand der nachstehend benannten Auswahlkriterien für den RPW-Wettbewerb anhand der eingereichten Unterlagen der Bewerbungen: - (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB; - (2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Teilnahmehindernissen nach § 4 Abs. 2 RPW; - (3) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung; - (4) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung; - (5) Berechtigung „Architekt“: Natürliche Personen: Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n, aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en oder Kopie der letzten Beitragsrechnung) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1 VgV). Juristische Personen: Benennung eines für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen nebst Nachweis der vorgenannten Berufsqualifikation (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ausländische Bewerber: Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist; - (6) Ausschluss von Mehrfachbewerbungen: Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht parallel als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als gleichzeitiges Mitglied von mehreren Bewerbergemeinschaften am Verfahren beteiligt; - (7) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Bereitschaftserklärung, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des jeweils zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen auf Anforderung des Auslobers vorzulegen; - (8) Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV, dass der Auftrag unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird; - (9) Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am RPW-Wettbewerb im Falle der erfolgreichen Teilnahme am vorliegenden Auswahlverfahren; . (10) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. -------------------------------------------------- Sollten nach der formellen Prüfung und der Feststellung der Eignung unter den nicht Gesetzten mehr als 10 geeignete Bewerber verbleiben, wird die Auswahl durch das Los getroffen. Dazu werden – bei entsprechend großer Beteiligung – unter den nicht-gesetzen, geeigneten Bewerbern (vorrangig) 10 Teilnehmer und (nachrangig) 5 Nachrücker in Reihenfolge ausgelost. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht. -------------------------------------------------- Nach Auslosung bzw. Auswahl der teilnehmenden Architekturbüros werden diese zur Benennung der Landschaftsarchitekten aufgefordert. Der benannte Landschaftsarchitekt hat die vorstehend genannten Erklärungen gleichermaßen abzugeben, wobei an die Stelle „Berechtigung Architekt“ die „Berechtigung Landschaftsarchitekt“ tritt. Die Bildung von Planungsteams aus Architekten und Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben, wobei eine bestimmte Rechtsform oder rechtliche Organisationsform nicht vorgeben wird. -------------------------------------------------- Die Zulassung eines Bewerbers im Rahmen des Auswahlverfahrens RPW-Wettbewerb gilt nur für die Teilhabe am RPW-Wettbewerb selbst. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbs erfolgt eine separate Eignungsprüfung nach VgV für das an den RPW-Wettbewerb anschließende VgV-Verfahren. -------------------------------------------------- Sofern eine Einbindung von Fachplanern bereits im RPW-Wettbewerb erfolgt, so sind diese in der Verfassererklärung als Berater anzugeben. Fachberater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 34 - Gebäude und Innenräume oder HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
Beschreibung: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am (an den RPW-Wettbewerb anschließenden) Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB; (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung; (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung; (4) Berechtigung „Architekt/Ingenieur“: Natürliche Personen: Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ bzw. „Architekt/Ingenieur“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n, aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en oder Kopie der letzten Beitragsrechnung) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen: Benennung eines für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen nebst Nachweis der vorgenannten Berufsqualifikation (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ausländische Bewerber: Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist; (5) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; (6) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, 2.000.000 EUR für Sachschäden sowie 300.000 EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen vorzulegen; (7) Eigenerklärung zum Umsatz (netto) des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Mindestanforderung für Fachplanungsbüro Technische Gebäudeausrüstung und Fachplanungsbüro Tragwerksplanung jeweils mindestens 250.000 Euro Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten drei Jahre); (8) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter); (9) Eine Aufstellung der einschlägigen Erfahrungen / einschlägigen Referenzen der wesentlichen, innerhalb der letzten zehn Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf die Erbringung vergleichbarer Leistungen: _a_ Nachweis einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, mind. Leistungsphasen 2-8 § 34 HOAI, mind. Einstufung in Honorarzone IV; _b_ Nachweis einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren und im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, mind. 4.000 m² BGF, mind. Leistungsphasen 2-8 § 34 HOAI; _c_ Nachweis einer Referenz Objektplanung Gebäude, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, mind. Leistungsphasen 2-5 § 34 HOAI, Realisierung des Gebäudes in Modulbauweise, zumindest in wesentlichen Teilen; _d_ Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren und im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, mind. Einstufung in Honorarzone IV, mind. Leistungsphasen 2-3 und 5-8 nach § 39 HOAI. ________________________ Für die Nachweise der einschlägigen Erfahrungen / einschlägigen Referenzen ist das bereitgestellte Formular einzureichen. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. ________________________ Weitere Hinweise zu diesem Eignungskriterium sind in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Platzierung im Wettbewerb
Beschreibung: Der 1. Preis erhält in diesem Kriterium die volle Punktzahl (100 Punkte); der 2. Preis erhält 70 Punkte, der 3. Preis erhält 50 Punkte.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit / Gesamthonorar inkl. Nebenkosten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung / Präsenz vor Ort während der Bauausführung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte und Qualität des Konzepts zum Kosten-, Qualitäts-, und Terminmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7.5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mitglieder der Jury: Preisgericht: Prof. Christian Schlüter (Architekt, Wuppertal), Prof. Ragnhild Klußmann (Architektin, Köln), Thorsten Kock (Architekt, Stuttgart), Markus Schmale (Architekt, Grevenbroich), Rebekka Junge (Landschaftsarchitektin, Bochum), Dr. Rolf Schumacher (Bürgermeister der Gemeinde Alfter), Michael Mälchers (CDU), Dr. Eckhard Klieme (DIE GRÜNEN), Christian Lanzrath (SPD); Stellvertreter: Barbara Pampe (Architektin, Bonn), Christof Gemeiner (Architekt, Hilden), Jutta Wakob (Landschaftsarchitektin, Köln), Mario Ciesielski (CDU), Mechtild Wallraff-Kaiser (DIE GRÜNEN), Bolko Graf v. Schweinitz (FREIE WÄHLER Alfter), Sebastian Muders (Vertretung der Schulleitung) -------------------------------------------------- Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. Hausmann Architektur (Aachen/Köln) mit RABE LANDSCHAFTEN ARGE STUDIO URBANE LANDSCHAFTEN – B (Hamburg); 2. sehw architektur (Berlin/Stuttgart/München/Duisburg/Wien) mit STED (Kopenhagen); 3. Drei Architekten (Stuttgart) mit GFSL Landschaftsarchitektur eG (Leipzig); 4. PPAG architects ztgmbh (Wien/Berlin) mit EGKK Landschaftsarchitektur (Wien); 5. Felgendreher Olfs Köchling Architekten (Berlin) mit GRIEGER HARZER DVORAK Landschaftsarchitekten PartGmbB (Berlin) -------------------------------------------------- Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 238.000,- Euro (netto) zur Verfügung. Für Preisgelder sind insgesamt 200.500,- Euro (netto) mit folgender Aufteilung für Preise und Anerkennungen vorgesehen: 1. Preis 80.200,- Euro (netto), 2. Preis 50.125,- Euro (netto), 3. Preis 30.075,- Euro (netto), Zwei Anerkennungen je 20.050,- Euro (netto). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. _______________________________________________________________________________________ Zusätzlich zu den auszuschüttenden Preisen wird eine Summe von insgesamt 37.500,- Euro (netto) für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Planungsteam, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500,- Euro (netto), sofern alle 15 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sollten weniger als 15 Teilnehmer eine wertbare Arbeit einreichen, so wird der freiwerdende Betrag gleichmäßig auf die übrigen Teilnehmer verteilt.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag/Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen. Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Alfter, Der Bürgermeister
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Alfter, Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Alfter, Der Bürgermeister
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gemeinde Alfter, Der Bürgermeister