Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – Rahmenvereinbarung SiGeKo

307850-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – Rahmenvereinbarung SiGeKo
OJ S 100/2024 24/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Münstereifel
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung SiGeKo
Beschreibung: Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Eigentümer ist die Stadt Bad Münstereifel selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Ausgeschrieben wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung unter der zu den geschätzten Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination im Wege des Einzelabrufes beauftragt werden. Derzeit steht fest, dass für die 17 in der Leistungsbeschreibung genannten Projekte Leistungen erforderlich werden können. Höchstens werden allerdings für 15 weitere, also insgesamt 32 Projekte Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination abgefragt werden. Das Leistungsbild und die Honorierung des SiGeKos orientieren sich an die Leistungen nach der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 (Stand Juni 2022, 3. vollständig überarbeitete Auflage). Die Verordnung regelt die Planung und Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. In der Planungsphase werden die erforderlichen Rahmen erarbeitet und abgestimmt, um festzulegen, wie die Beräumung der Gewässer abläuft und welche späteren Arbeiten auszuführen sind. Hierfür sind eine frühzeitige Planung und Erarbeitung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung, da durch das Fachwissen der Koordinatoren eine sinnvolle Gestaltung des Beräumungsablaufs erarbeitet werden kann. Hierfür ist vor allem zu beachten, dass der Verlauf der Verrohrungen und Überbauungen sowie der bauliche Zustand der Anlagen zum aktuellen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar sind. Im SiGe-Plan und in den Unterlagen der späteren Arbeiten sollen die Ergebnisse so dokumentiert werden, dass diese als Arbeitshilfe für die Projektbeteiligten dienen. Die Arbeiten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betriebssicherheit hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Eine Gefährdung der Projektbeteiligten ist auszuschließen. Bei der Kalkulation sind die in der Verordnung festgelegten Regelleistungen, Regelleistungen im Bedarfsfall sowie ausgewählte, Optionale Leistungen zu berücksichtigen. Die Inhalte sind nach der o. g. Verordnung sowie anhand der RAB 32 (2003) zu erarbeiten.
Kennung des Verfahrens: b096fef5-e374-4be7-923e-4fb83e733b4b
Interne Kennung: 2024-VgV-RV-002-001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY7P3 Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung SiGeKo
Beschreibung: Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15, Fassung von 2021), Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Erstellen einer Baustellenordnung - Optionale Leistungen o a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans o e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall o b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung - Optionale Leistungen o d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen o e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen Grundsätzlich sind bei allen Leistungsphasen die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen und anzuwenden, hierbei sind für den SiGeKo besonders nachfolgende Absätze wichtig: - Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung geringgehalten wird. - Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. - Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und Einfluss der Umwelt auf dem Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. - Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachranging zu anderen Maßnahmen. Des Weiteren sind in Teilbereichen beengte Platzverhältnisse, die topographischen Geländeneigungen sowie die mögliche Gefahr der Überflutung durch Hochwasser zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bauverzögerungen, ausstehende Abstimmungen seitens der fachlich Beteiligten oder dergleichen sind möglichst abzuwenden und frühzeitig dem AG mitzuteilen.
Interne Kennung: 2024-VgV-RV-002-001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Angaben zur Eignung
Beschreibung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaftsmitglied als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Eigenerklärung entsprechend des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") - Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/2560 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Beschreibung: Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Als Mindestanforderung gilt, dass min. 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils Folgendes: - Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten drei Jahren, wobei die wesentlichen planungsbegleitenden Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.1 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" umfasst sein müssen sowie - Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzen in den letzten drei Jahren, wobei die wesentlichen ausführungsbegleitende Regelleistungen der AHO-Schriftenreihe (gemäß Ziffer II.1 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 15 der aktuellen Fassung (Stand Juni 2022)" umfasst sein müssen Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Erläuterungen des Kriteriums Qualität ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort 3-ANG-VgV sowie 4-ANG-VgV.
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kriterium Preis/Honorar
Beschreibung: Die Erläuterungen des Kriteriums Preis ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort 3-ANG-VgV sowie 4-ANG-VgV.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gemäß §§ 56 VgV nachgefordert. Auf das grds. bestehende Ermessen wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/06/2024 12:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Ingenieurleistungen. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Der Einzelabruf der Leistungen erfolgt gesondert in Textform. Derzeit wird davon ausgegangen, dass 17 Projekte in dem Rahmenvertrag durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 15 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 32 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Münstereifel
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Münstereifel
Registrierungsnummer: 053660004004-31001-12
Postanschrift: Marktstr. 11-15  
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +492253-5050
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 251 411 1604
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5fc2697d-c83b-4439-93e4-73895bf3741e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2024 20:35:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 307850-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/05/2024

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Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürtgenwald
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