1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Esslingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung von Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Esslingen
Beschreibung: Ausschreibung von Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Esslingen.
Kennung des Verfahrens: 2e1a1111-111a-45f9-9bd6-11d111f21a11
Interne Kennung: 207.41:000013
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHAL8
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 1
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 2
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 3
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 4
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 5
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 6
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 7
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 8
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 9
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 10
Beschreibung: Zur Vergabe kamen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der 1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen, 2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie 3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen. im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in 10 Losen.
Interne Kennung: Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: - Ergänzung zu Ziffer 6.1.4. "Statistische Informationen": In folgenden Losen werden zusätzlich Rollstuhlbusse (Fahrzeugklasse M1) eingesetzt, die gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG nicht in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen: Los 4: 5 Rollstuhlbusse; Los 5: 6 Rollstuhlbusse; Los 6: 5 Rollstuhlbusse; Los 7: 6 Rollstuhlbusse; Los 8: 3 Rollstuhlbusse; Los 9: 2 Rollstuhlbusse; Los 10: 4 Rollstuhlbusse. - Anstatt von Fahrzeugen des Typs PKW-E können übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum auch Fahrzeuge des Typen PKW eingesetzt werden. - Die Vergabebekanntmachung bezieht sich auf die Auftragsbekanntmachung 2023/S 215-677621.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Esslingen
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schülerverkehr Kraft GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schülerverkehr Kraft GmbH
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 15
Zahl sauberer Fahrzeuge: 6
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schülerverkehr Kraft GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schülerverkehr Kraft GmbH
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 10
Zahl sauberer Fahrzeuge: 4
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schülerverkehr Kraft GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schülerverkehr Kraft GmbH
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 9
Zahl sauberer Fahrzeuge: 4
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Informationen zum Auftrag:
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 22
Zahl sauberer Fahrzeuge: 9
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 32
Zahl sauberer Fahrzeuge: 13
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 15
Zahl sauberer Fahrzeuge: 6
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Informationen zum Auftrag:
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 18
Zahl sauberer Fahrzeuge: 8
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Informationen zum Auftrag:
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Informationen zum Auftrag:
Titel: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schülerverkehr Kraft GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Informationen zum Auftrag:
Titel: Schülerverkehr Kraft GmbH
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Esslingen
Registrierungsnummer: DE358430632
Stadt: Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: +49711390242331
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Schülerverkehr Kraft GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE313902089
Stadt: Frickenhausen
Postleitzahl: 72636
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: 07022216420
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0003 LOT-0004 LOT-0011 LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Schlienz-Tours GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 294775170
Stadt: Kernen
Postleitzahl: 71394
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7151 94931-200
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0006 LOT-0007
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 122124138
Stadt: Esslingen
Postleitzahl: 73734
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Telefon: 0711 937878-64
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0005 LOT-0008 LOT-0009 LOT-0010
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f5c1e2a-e838-4c1d-ac60-de4ed987745b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2024 19:13:18 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 305447-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/05/2024