1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
Kennung des Verfahrens: 0162a315-cacc-495d-ad33-b423016212f4
Interne Kennung: SchülerV_LkGp_2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHNAE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 1 betrifft die Fahrt von Ursenwang zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 2 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 3 betrifft die Fahrt von Bezgenriet zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 4 betrifft die Fahrt von Geislingen a.D.St. zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 5 betrifft die Fahrt von Wäschenbeuren zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 6 betrifft die Fahrt von Ebersbach Weiler zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 7 betrifft die Fahrt von Eislingen zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 8 betrifft die Fahrt von Lauterstein zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 9 betrifft die Fahrt von Kuchen zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 10 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben. 3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter "Sauberer Kleinbus" nur solche Nutzfahrzeuge fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2) Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen, wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen- hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben, in der er/sie erklärt, seinen/ihren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht sowie darüber hinaus insgesamt mindestens dem in dem Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 23.11.2021, dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30.05.2023, dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe vom 04.07.1986 und dem Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag vom 20.03.2002 vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten entspricht, und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7161 202-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112528900
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8c3cefc5-1d9b-4c03-9fd3-0ddec72c0089-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Die Angebotsfrist wurde verlängert.
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die von den Bietern/den Bietergemeinschaften im Rahmen ihrer Angebotsabgabe und Auftragsausführung zu beachtenden repräsentativen Tarifverträge haben sich erweitert. Nunmehr haben die Bieter folgende Tarifverträge ihrer Verpflichtungserklärung zugrunde zu legen und im Rahmen ihrer Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg vom 17.10.2005, in der zuletzt am 23.11.2021 geänderten Fassung, - Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22. März 2019, in der zuletzt am 30.05.2023 geänderten Fassung, - Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986 und - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20. März 2002. Unter Berücksichtigung des zwingenden Erfordernisses, dass Bieter/Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung erhalten, war die Angebotsfrist nochmals auf den 29.05.2024, 09:00 Uhr zu verlängern.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 16/05/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6995fe2a-3292-4492-b56f-24cc67ff9b7a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2024 18:57:58 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 295553-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2024
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2024