1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgungsdienstleistungen für Wertstoffhöfe 2025-2026
Beschreibung: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB) schreibt - die Einrichtung und den Betrieb von je einer Annahmestelle auf Gemarkung Bruchsal, im Raum Bretten und im Raum Ettlingen, - die Gestellung und den Transport von Gitter- und Larecboxen für Bildschirme, Elektrokleingeräte, Elektrokleingeräte mit fest verbauter Batterie und Leuchtstoffröhren von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen, - den Transport von 30-l-/60-l-Fässern mit Leuchtmitteln, Lampenbruch und Handys von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen, - sowie den Transport und die Verwertung von Altpapier, Metallen, Bauschutt, Holz und Elektroaltgeräten der Gruppen 4 und 5 zum 01.03.2025 neu aus.
Kennung des Verfahrens: a945ca84-1036-4142-9dcb-1df4a2f50805
Interne Kennung: AWLK-2024-0001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHFWT Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: ---
Konkurs: ---
Korruption: ---
Vergleichsverfahren: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrugsbekämpfung: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle in Bruchsal
Beschreibung: Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle auf Gemarkung Bruchsal
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle im Raum Bretten
Beschreibung: Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle im Raum Bretten
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Einrichtung und Betrieb der Annahme- und Übergabestelle im Raum Ettlingen
Beschreibung: Einrichtung und Betrieb einer Annahmestelle im Raum Ettlingen
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Gestellung und Transport von Gitter- und Larecboxen von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen
Beschreibung: Gestellung und Transport von Gitter- und Larecboxen sowie Transport von Behältnissen von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Transport und Verwertung von Altpapier und Kartonagen inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altpapiers und der Kartonagen inkl. Containergestellung
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Transport und Verwertung von Metallen inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung der auf den Annahmestellen angenommenen Metalle inkl. Containergestellung
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Transport und Verwertung von Altholz (Kategorie I-III) inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Altholzes (Kategorien I - III) inkl. Containergestellung.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Transport und Verwertung von Bauschutt inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung des auf den Annahmestellen angenommenen Bauschutts inkl. Containergestellung
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2 (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2028.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 4 inkl. Containergestellung
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 28.02.2026 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 28.02.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 inkl. Containergestellung
Beschreibung: Transport und Verwertung der auf den Übergabestellen angenommenen Elektroaltgeräte der Gruppe 5 inkl. Containergestellung
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 28.02.2026 kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 28.02.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die Eigenerklärung über eine Referenz: Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahme- und Übergabestelle für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg pro Jahr. Die Referenz muss die Annahme verschiedener Wertstofffraktionen, die Annahme von Elektroaltgeräten und die Sortierung der Elektroaltgeräte nach den vom ElektroG vorgesehenen Gruppen unter Beachtung der LAGA M31a, die sortenreine Zwischenlagerung und Übergabe der Abfälle an die Verwerter und EAR umfassen. Los 4: -Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Gestellung von Erfassungsbehältnissen und den Transport von Gütern mit gefahrgutrechtlicher Relevanz für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 500 Mg pro Jahr. Los 5: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altpapier und Kartonagen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.500 Mg pro Jahr. Los 6: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Metallen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr. Los 7: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Altholz (Kategorien I bis III) für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 2.000 Mg pro Jahr. Los 8: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Bauschutt für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Mg pro Jahr. Los 9: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 4 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 100 Mg pro Jahr. Los 10: - Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Containergestellung, den Transport sowie die Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppe 5 für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 400 Mg pro Jahr.. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 10 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en) nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den jeweils geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Gestellung von Behältnissen bzw. Containergestellung, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb Lose 1 bis 3: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Lagern" und "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten sowie für den verbindlich angebotenen Standort. Los 4: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Lose 5 bis 10: - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" sowie "Befördern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2024 11:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A6861-08
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6, Gebäude 5110 A
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sekretariat
Telefon: 07251 98206408
Fax: +49 725198205110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0af1901b-f432-41d5-a159-4ae3ea8e5534 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2024 13:40:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 288956-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2024