1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“
Beschreibung: Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ I. Ziel Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen. II. Aufgaben Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein. Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren. Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden. Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen. III. Anforderungen Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt: Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung Arbeits- / Sozialrecht Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 27699270-46b0-4f86-bd86-36170adf4bfb
Interne Kennung: ZVS-04812-1/83
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“
Beschreibung: Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ I. Ziel Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen. II. Aufgaben Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein. Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren. Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden. Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen. III. Anforderungen Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt: Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung Arbeits- / Sozialrecht Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.
Interne Kennung: ZVS-04812-1/83
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Verlängerungsoption von 24 Monaten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich • ökonomischer, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftlicher sowie juristischer Fragestellungen • qualitativer und quantitativer Datenerhebungs- und Analysemethoden der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung • der Auswertung vorhandener Datenquellen (insbesondere komplexer Quer- und Längsschnittdatensätze) zur Sozial-, Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik 1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der • empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialforschung Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Durchführung (insbes. Vorbereitung, Moderation, Dokumentation) von wissenschaftlichen Expertenworkshops 1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern sowie Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung und projektbezogener Kooperation als Dienstleister 1.5 Kompetenz für die Erstellung barrierefreier wissenschaftlicher (Kurz-)Expertisen Als Nachweise zu 1.3 bis 1.5 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zur Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Projektskizze
Beschreibung: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/04/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 022899-527-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022899-527-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0228-9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0448bc25-0665-4774-996f-d5bacbf4983c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 285386-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2024