1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beschreibung: Das BMBF sucht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.07.2024 mit der Option zu einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre einen Betreiber für einen Bürgerservice. Jeden Tag wenden sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail an das BMBF, um ihre Anliegen bezüglich Bildung und Forschung vorzubringen. Dafür stehen unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Hauptkontaktstelle ist die Telefonzentrale, über die das BMBF telefonische und schriftliche Anfragen erreichen. Auf Grund der immer größer werdenden Anzahl der Anfragen beauftragt das BMBF seit dem Jahr 2002 externe Dienstleister damit, einen Teil der eingehendenden telefonischen und elektronischen Anfragen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung von telefonischen und elektronischen Anfragen ist Gegenstand des vorliegend zu vergebenden Auftrags. Vorrangiges Ziel des Bürgerservice ist die qualitativ hochwertige (d.h. kompetente und inhaltlich richtige) und professionelle (d.h. schnelle, verständliche, höfliche) Beantwortung von Bürgeranfragen, die an das BMBF gerichtet sind. Weitere Ziele sind eine nicht rechtsverbindliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG). Die nicht rechtsverbindliche Beratung zu weiteren Themen kann während der Vertragslaufzeit notwendig werden. Diese inhaltliche Beratung erfordert große Flexibilität bei hohem Service Level und gleichbleibend hoher Qualität der Auskunfts- und Beratungsgespräche über verschiedene – auch barrierefreie – Kommunikationskanäle. Das BMBF ist auf eine kontinuierliche Leistungserbringung durch einen externen Dienstleister angewiesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nicht nur zur Öffentlichkeitsarbeit berechtigt, sondern auch zu ihr verpflichtet. Laut § 25 Absatz 4 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) informiert jedes Bundesministerium die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien durch seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Arbeit und Ziele. Zudem besteht nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 GGO die Pflicht, Anträge, Fragen (auch Bürgeranfragen) und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu erledigen. Es zählt folglich zu den Aufgaben des BMBF, den Bürgerinnen und Bürgern auf Fragen zu der Arbeit in den Bereichen Bildung und Forschung zu antworten und ggf. weiterführende Hinweise und Informationen zu geben. Als eine Maßnahme der Informationsvermittlung der Inhalte der Bildungs- und Forschungspolitik an die Menschen in unserem Land betreibt das BMBF für die Bürgerinnen und Bürger eine allgemeine Servicehotline sowie Fachhotlines, über die neben Anrufen auch zahlreiche elektronische Anfragen gestellt werden. Diese Leistungen können in dem notwendigen Ausmaß nicht vom Personal des AG selbst geleistet werden. Es bedarf vielmehr eines Dienstleisters, um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen zu können.
Kennung des Verfahrens: bd17dc48-7408-4dc0-86f8-83764e9e5b46
Interne Kennung: 04513-8/6(2023)
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer, dem der Zuschlag in diesem Vergabeverfahren erteilt wird, in den ersten neun Monaten der regulären Vertragslaufzeit gem. § 18 Abs. 1 des Vertrags durch Kündigung des Auftraggebers i.S.d. § 19 des Vertrags beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, einen Auftragnehmerwechsel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 4 GWB ohne Einleitung eines erneuten Vergabeverfahrens vorzunehmen, indem die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern dieses Vergabeverfahrens in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 angetragen werden, sofern diese weiterhin die Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen (siehe dazu § 13 Abs. 2 des Vertrags).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beschreibung: Das BMBF sucht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.07.2024 mit der Option zu einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre einen Betreiber für einen Bürgerservice. Jeden Tag wenden sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per E-Mail an das BMBF, um ihre Anliegen bezüglich Bildung und Forschung vorzubringen. Dafür stehen unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Hauptkontaktstelle ist die Telefonzentrale, über die das BMBF telefonische und schriftliche Anfragen erreichen. Auf Grund der immer größer werdenden Anzahl der Anfragen beauftragt das BMBF seit dem Jahr 2002 externe Dienstleister damit, einen Teil der eingehendenden telefonischen und elektronischen Anfragen zu bearbeiten. Diese Bearbeitung von telefonischen und elektronischen Anfragen ist Gegenstand des vorliegend zu vergebenden Auftrags. Vorrangiges Ziel des Bürgerservice ist die qualitativ hochwertige (d.h. kompetente und inhaltlich richtige) und professionelle (d.h. schnelle, verständliche, höfliche) Beantwortung von Bürgeranfragen, die an das BMBF gerichtet sind. Weitere Ziele sind eine nicht rechtsverbindliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG). Die nicht rechtsverbindliche Beratung zu weiteren Themen kann während der Vertragslaufzeit notwendig werden. Diese inhaltliche Beratung erfordert große Flexibilität bei hohem Service Level und gleichbleibend hoher Qualität der Auskunfts- und Beratungsgespräche über verschiedene – auch barrierefreie – Kommunikationskanäle. Das BMBF ist auf eine kontinuierliche Leistungserbringung durch einen externen Dienstleister angewiesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nicht nur zur Öffentlichkeitsarbeit berechtigt, sondern auch zu ihr verpflichtet. Laut § 25 Absatz 4 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) informiert jedes Bundesministerium die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medien durch seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über seine Arbeit und Ziele. Zudem besteht nach § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 GGO die Pflicht, Anträge, Fragen (auch Bürgeranfragen) und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu erledigen. Es zählt folglich zu den Aufgaben des BMBF, den Bürgerinnen und Bürgern auf Fragen zu der Arbeit in den Bereichen Bildung und Forschung zu antworten und ggf. weiterführende Hinweise und Informationen zu geben. Als eine Maßnahme der Informationsvermittlung der Inhalte der Bil-dungs- und Forschungspolitik an die Menschen in unserem Land betreibt das BMBF für die Bürgerinnen und Bürger eine allgemeine Servicehotline sowie Fachhotlines, über die neben Anrufen auch zahlreiche elektronische Anfragen gestellt werden. Diese Leistungen können in dem notwendigen Ausmaß nicht vom Personal des AG selbst geleistet werden. Es bedarf vielmehr eines Dienstleisters, um kontinuierlich eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen zu können.
Interne Kennung: 04513-8/6(2023)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79512000 Call-Center
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Nachhaltige Auftragsausführungsbedingungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 50 Prozent
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es werden drei Konzepte zur Qualitätsbewertung gefordert (K1: Allgemeine Arbeitsorganisation; K2: Antwortschreiben "Bürgeranfragen BAföG"; K3: Antwortschreiben "Bürgeranfragen AFBG" Für das wirtschaftlichste Angebot wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ wiefolgt errechnet: Z = L(Leistung)/P(Preis) (Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis, L = Leistungspunktzahl, P= Preis) In einem zweiten Schritt werden Angebote aus der Wertung ausgeschlossen, die außerhalb eines Schwankungsbereichs von 10% zu der höchsten Kennzahl Z liegen. Unter den verbliebenen Angeboten erhält dasjenige den Zuschlag, das die höchste Punktzahl bei L erreicht hat. Falls die höchste Kennzahl L von mehreren Angeboten erreicht wird, wird zwischen diesen das Angebot mit der niedrigsten Kennzahl P ausgewählt. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Unterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Bildung und Forschung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6660e5cf-e595-4a73-b5fd-c31f063436fd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 285810-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2024