Deutschland – Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten – Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckungsarbeiten

280366-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten – Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckungsarbeiten
OJ S 92/2024 13/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wertheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckungsarbeiten
Beschreibung: Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckungsarbeiten
Kennung des Verfahrens: 463a5433-8c95-433c-ac87-ff7cb76cf42d
Interne Kennung: Wertheim-2023-0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Conrad-Wellin-Straße  
Stadt: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpit können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html - Bieterfragen können kontinuierlich, müssen aber bis spätestens 01.12.2023 eingereicht werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt bis spätestens 05.12.2023. - Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zimmererarbeiten
Beschreibung: - 20 Stück Flächenlager, Kontaktfläche auf Stahlbeton - 20 Stück Druckverstärkung Auflagerpressung Binder am Auflager - 300 kg Holzverbinder, Stahlblech verzinkt - 300 kg Baustahlteile, leichte Ausführung - 10 Stück Stahlschwert Achse F - ca. 134 m³ BSH, Satteldachträger, GL24h Si - ca. 7,8 m³ BSH Koppelstab GL24h Die Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Conrad-Wellin-Straße  
Stadt: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 07/06/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wertheim
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dachdeckungsarbeiten
Beschreibung: 1. Stahlbauarbeiten, Trapezblecheindeckung: - 1.300 m² Personenauffangnetz, horizontal - 1.300 m² Trapezblechdachdecke, Profil T165.1A, T=1,50 mm - 47 m Firstausbildung, Trapezblech - 155 m Statischer Randwinkel, Auflager Giebel - 155 m Wand-/Attikaanschluss, Stahlblech, T= ca. 12 mm - 16 Stück Öffnungen Trapezblechdach, 125 mm x 125 mm - 5 Stück Durchdringung, Trapezblech, rund, Ø<100mm - 5 Stück Durchdringung, Trapezblech, rund, Ø<150mm - 3 Stück Durchdringung, Trapezblech, rechteckig, max. 780 mm x 780 mm 2.1 Dachabdichtungs- und Dachdämmarbeiten auf Trapezblech-Dachflächen: - 1.300 m² Untergrundprüfung - 1.300 m² Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung - 1.300 m² Dampfsperre, kaltselbstklebend, Nähte verschweißt - 1.300 m² FPO-Dachbahn, mechanisch befestigt - 150 m Randfixierung zur Aufnahmne horizontaler Kräfte - 1.300 m² Akustik Profilfüller als Sickenfüller - 1.300 m² MW-Platte, druckbelastbar als untere Lage - 1.300 m² MW-Platte, höher beanspr. als obere Lage - 95 m Gegengefälleplatten 2.2 Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten auf Beton-Dachflächen: - 820 m² Untergrundprüfung - 820 m² Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung - 820 m² Voranstrich auf mineral. Untergrund - 820 m² Dampfsperre, Elastomerbitumen - 820 m² FPO-Dachbahn, mechanisch befestigt - 155 m Randfixierung zur Aufnahmne horizontaler Kräfte - 10 Stück Dachdurchdringung, Klebeflansch, < 500cm² - 5 Stück Dachdurchdringung, Klebeflansch, < 1000cm² - 3 Stück Dachdurchdringung, Klebeflansch, > 4000cm² - 820 m² MW-Platte, druckbelastbar als erste Lage - 360 m² MW-Platte, druckbelastbar als zweite Lage - 800 m² MW-Platten als Gefälledachsystem mit 2% Gefälle - 95 m Dachkeile, 1000 x 100 x 100 mm - 85 m Wandaufkantung, 1lg. FPO, h=50 cm - 820 m² Probe-Anstaubewässerung - 190 m Kiesstreifen in Anschlussbereichen 2.3 Flachdachabläufe: - 4 Stück Hauptentwässerung, Flachdachgully DN100 - 2 Stück Hauptentwässerung, Flachdachgully, Druckentwässerung, DN70 - 7 Stück Notentwässerung, Flachdachgully, mit Einsteckaufsatz, DN70 - 2 Stück Notentwässerung, Flachdachgully, Druckentwässerung, DN70 - 5 Stück Hauptentwässerung, Attikagully, DN100 - 10 Stück Notentwässerung, Attikagully mit Anstauelement, DN70 - 1 Stück Notentwässerung, Flachdachgully, mit Einsteckaufsatz, DN70 2.4 Dachbegrünung: - 820 m² Schutzlage aus Kunststoffvlies - 820 m² Schutz-, Drän- und Filterelement - 190 m Kiesstreifen in Anschlussbereichen - 820 m² Vegetationssubstrat, Extensivbegrünung mehrschichtig - 820 m² Samenmischung Kraut-Sedum - 820 m² Fertigstellungspflege Extensivbegrünung 3. Regenwasser, Fall- und Druckströmungleitungen: - 65 m Regenfalleitung, rund, ZN, DN100 - 10 Stück Fallrohrbogen, rund, ZN, DN 100 - 10 Stück Standrohr, Stahl, verzinkt, DN100, 1,00m - 40 m Edelstahlrohre, Druckströmungsentwässerzung rund, DN70 - 20 m Edelstahlrohr mit Muffe, DN70, als Speier - 20 Stück Rohrbögen ca. 90°, rund, V2A, DN70 - 8 Stück Rohrbögen ca. 45°, rund, V2A, DN70 - 15 Stück Standrohr, Stahl, verzinkt, DN70, 1,00m 4. Absturzsicherung, Seilsicherungssystem - Absturzsicherung, Seilsicherungssystem, System 1 - Absturzsicherung, Seilsicherungssystem, System 2 - Absturzsicherung, Seilsicherungssystem, System 3 - Absturzsicherung Überprüfung Die Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45261210 Dachdeckarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Conrad-Wellin-Straße  
Stadt: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/06/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wertheim
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Spenglerarbeiten
Beschreibung: - 100 m Verkleidung Innenseite Attika, traufseitig - 60 m Verkleidung Innenseite Attika, giebelseitig - 155 m Attikaabdeckung Aluminium - 4 Stück Außenecken für Attikaabdeckung - 80 m² Dach- und Gehwegplatten - 110 m Verkleidung der Attika innenseitig - 95 m Attikaabdeckung Sozialtrakt - 3 Stück Außenecken für Attikaabdeckung - 2 Stück Anschluß Attikaabdeckung an aufgehendes Bauteil - 25 m Attikaabdeckung Gymnastikraum - 1 Stück Außenecken für Attikaabdeckung - 2 Stück Anschluß Attikaabdeckung an aufgehendes Bauteil Die Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45261300 Klempnerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Conrad-Wellin-Straße  
Stadt: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 26/07/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wertheim
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: Grossmann Bau GmbH & Co. KG
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Leiter des Bieters: Klemens Ott GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wertheim
Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Mühlenstrasse 26  
Stadt: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9342301454
Internetadresse: https://www.wertheim.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: t:07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Grossmann Bau GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE131157216
Postanschrift: Äussere Münchener Strasse 20  
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8031440151
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klemens Ott GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE 132 091 323
Postanschrift: Benzstraße 11  
Stadt: Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9371948830
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 241c2819-4bf0-4af2-814a-cd1c0e317097 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2024 16:35:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 280366-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 92/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2024

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