1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: L-Bank - Europaweite Vergabe von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen in drei Losen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen.
Kennung des Verfahrens: bafb9be6-5a05-4aa1-8863-8d034558f152
Interne Kennung: 2024/790
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden je Los: Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die je Los die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensleifadens sowie unter Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für Los 1 und 3 jeweils drei bis fünf Unternehmen sowie für Los 2 fünf bis sieben Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHK49 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei (bei Los 1 und 3) bzw. fünf (bei Los 2) grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern je Los anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen nach der EU-Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich): Los 1: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder noch laufend: 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2023:10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb einer Betriebskantine erbracht: 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb der Gastronomie erbracht: 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren: 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren: 10 Punkte Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte) Das Referenzprojekt umfasste jährlich im Durchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer : 10 Punkte Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte) Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 50 km zu Karlsruhe: 20 Punkte Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 100 km zu Karlsruhe: 10 Punkte Los 2: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder noch laufend: 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2023: 10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb einer Betriebskantine erbracht: 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb der Gastronomie erbracht: 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren: 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren: 10 Punkte Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte) Das Referenzprojekt umfasste jährlich im Durchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer: 10 Punkte Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte) Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 50 km zu Stuttgart: 20 Punkte Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 100 km zu Stuttgart: 10 Punkte Los 3: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder noch laufend: 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2023: 10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb eines Weinguts erbracht: 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs erbracht: 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren: 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren: 10 Punkte Hinweis für Los 1 bis Los 3: Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Standort Karlsruhe
Beschreibung: 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, für Los 1 mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden je Los: Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensleifadens sowie unter Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für Los 1 drei bis fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. (2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1, 2 und 3: - Mindestens eine Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung Referenzprojekt - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung - Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt, - Zeitraum der Leistungserbringung - durchgehende Dauer der Leistungserbringung, - Angabe zur Branche - Angabe zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (nur Los 1 und 2) - Angabe zur räumlichen Nähe (nur Los 1 und 2) Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie in Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellt bewertet. Folgende Punktzahlen sind möglich: für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Standort Stuttgart
Beschreibung: 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, für Los 2 mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden je Los: Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensleifadens sowie unter Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für Los 2 fünf bis sieben Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. (2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1, 2 und 3: - Mindestens eine Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung Referenzprojekt - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung - Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt, - Zeitraum der Leistungserbringung - durchgehende Dauer der Leistungserbringung, - Angabe zur Branche - Angabe zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (nur Los 1 und 2) - Angabe zur räumlichen Nähe (nur Los 1 und 2) Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie in Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellt bewertet. Folgende Punktzahlen sind möglich: für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Weingut Karlsruhe-Durlach
Beschreibung: 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um [Betrag gelöscht] EUR netto, in Los 2 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto und in Los 3 bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, für Los 3 mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden je Los: Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensleifadens sowie unter Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für Los 3 drei bis fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. (2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1, 2 und 3: - Mindestens eine Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung Referenzprojekt - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung - Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt, - Zeitraum der Leistungserbringung - durchgehende Dauer der Leistungserbringung, - Angabe zur Branche - Angabe zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (nur Los 1 und 2) - Angabe zur räumlichen Nähe (nur Los 1 und 2) Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie in Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellt bewertet. Folgende Punktzahlen sind möglich: für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Gewichtung (Punkte, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Registrierungsnummer: 08-A2711-68
Postanschrift: Schlossplatz 12
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040674
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040674
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
Telefon: +4971186040674
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ea212708-311a-46b9-9884-4ab5f21d77fc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 16:55:44 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 274931-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024