1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung von Altholz
Beschreibung: Verwertung von Altholz
Kennung des Verfahrens: b940366e-fbb6-445f-9371-5179839b8862
Interne Kennung: 21/24/76.72
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nicht abschließend; auch sonstige Ausschlussgründe nach sonstigen Rechtsnormen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Altholz der Kategorien A I-III, Morchhof
Beschreibung: Altholz der Kategorien A I-III, Morchhof Jahresmenge: ca. 2.500 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim innerhalb von 10 km Entfernung zum ABG-Recyclinghof, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und behandelt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: • Angaben zur Behandlung im Formblatt "Angebotspreise/Angaben zur Behandlung" (wertungsrelevant) • Benennung der Behandlungsanlage(n) • Benennung der Übergabestelle mit Adresse • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung der Waage, an denen die Eingangsmengen verwogen werden • Angabe ob die Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Beförderung und Behandlung (Verwertung, Beseitigung) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 38 (Lose 1 und 2) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 37* (Los 3) Bieter aus der EU, welche die Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor. • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen •falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • Darstellung der Aufbereitung, Form: Die Darstellung kann entweder als Ablaufdiagramm oder in Form einer Tabelle erfolgen • Falls Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) folgende Angaben: a. Kennnummer b. Zuständige Behörde c. Datum und Berichts-Nr. der letzten Vor-Ort-Besichtigung falls bereits erfolgt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Stoffliche Verwertung / Beseitigung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Altholz der Kategorien A I-III, ABG-Recyclinghof
Beschreibung: Altholz der Kategorien A I-III, ABG-Recyclinghof Jahresmenge: ca. 500 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und entsorgt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: • Angaben zur Behandlung im Formblatt "Angebotspreise/Angaben zur Behandlung" (wertungsrelevant) • Benennung der Behandlungsanlage(n) • Benennung der Übergabestelle mit Adresse • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung der Waage, an denen die Eingangsmengen verwogen werden • Angabe ob die Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Beförderung und Behandlung (Verwertung, Beseitigung) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 38 (Lose 1 und 2) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 37* (Los 3) Bieter aus der EU, welche die Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor. • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen •falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • Darstellung der Aufbereitung, Form: Die Darstellung kann entweder als Ablaufdiagramm oder in Form einer Tabelle erfolgen • Falls Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) folgende Angaben: a. Kennnummer b. Zuständige Behörde c. Datum und Berichts-Nr. der letzten Vor-Ort-Besichtigung falls bereits erfolgt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Stoffliche Verwertung / Beseitigung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Altholz der Kategorie A IV
Beschreibung: Altholz der Kategorien A IV Jahresmenge: ca. 250 Mg Der AN stellt eine Übergabestelle im Stadtgebiet Mannheim innerhalb von 10 km Entfernung zum ABG-Recyclinghof, verwiegt das Altholz an der Übergabestelle und und entsorgt das Altholz entsprechend der geltenden Regelungen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit Angebotsabgabe: • Angaben zur Behandlung im Formblatt "Angebotspreise/Angaben zur Behandlung" (wertungsrelevant) • Benennung der Behandlungsanlage(n) • Benennung der Übergabestelle mit Adresse • Sofern nicht an einer öffentlichen Waage verwogen wird ein aktuell gültiger Nachweis über die Eichung der Waage, an denen die Eingangsmengen verwogen werden • Angabe ob die Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) • Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Beförderung und Behandlung (Verwertung, Beseitigung) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 38 (Lose 1 und 2) o für den Abfallschlüssel nach AVV 20 01 37* (Los 3) Bieter aus der EU, welche die Leistungen von einem Firmensitz außerhalb Deutschlands erbringen, legen den entsprechenden Nachweis gem. EN ISO 14001 vor. • falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen •falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen • falls zutreffend VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Rahmen der Angebotsauswertung auf Nachforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen: • Darstellung der Aufbereitung, Form: Die Darstellung kann entweder als Ablaufdiagramm oder in Form einer Tabelle erfolgen • Falls Behandlungsanlage(n) bzw. Teile davon der Prüfung durch die zuständige Behörde gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegt(en) folgende Angaben: a. Kennnummer b. Zuständige Behörde c. Datum und Berichts-Nr. der letzten Vor-Ort-Besichtigung falls bereits erfolgt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energetische Verwertung / Beseitigung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 85
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: .
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Registrierungsnummer: 38107/00014
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 49 621-293-5976
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73ec0b9d-fd49-4539-81f7-1b01b82953c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 09:29:50 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 271206-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2024