Deutschland – Klinisches Informationssystem – Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne

273639-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Klinisches Informationssystem – Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne
OJ S 90/2024 08/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hermann-Josef-Krankenhaus Erkelenz
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne
Beschreibung: Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne zum Ausbau der bestehenden KIS-Module im Rahmen von Fördertatbeständen, die durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) definiert sind.
Kennung des Verfahrens: fb173414-f49b-434f-9aa4-35efcdd8435e
Interne Kennung: HJK-KHZG-02
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tenholter Straße 43  
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es besteht keine Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zu stellen. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne der §§ 155, 103 GWB vor, der Auftraggeber ist kein öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv  -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne
Beschreibung: Die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz beabsichtigt die Vertragserweiterung mit der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH, im Nachfolgenden DTCS genannt, zum Hauptvertrag aus dem Jahre 2003 für das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne zum Ausbau der bestehenden KIS-Module zur Umsetzung der MUSS-Kriterien folgender Fördertatbestände des KHZG: - FTB 3 Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation - FTB 6 Digitale Leistungsanforderung zu schließen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48814400 Klinisches Informationssystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tenholter Straße 43  
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag soll am 21.05.2024 erteilt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: n/a
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hermann-Josef-Krankenhaus Erkelenz
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand: Mit Wahl des iMedOne hat die Auftraggeberin insoweit in Ausübung des ihr zustehenden Leistungsbestimmungsrechts eine "Systementscheidung" getroffen, die sich auch auf die angeschlossenen und zu beschaffenden Funktionalitäten auswirkt. Vorliegend soll das vorhandene Krankenhausinformationssystem iMedOne der DTCS erweitert werden. Die zu beschaffenden Erweiterungen für das Bestandsystem iMedOne im Gesamtpaket Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und den bereits im Betrieb befindlichen Softwaresystemen stehen in einem direkten funktionalen Zusammenhang. Einzelfunktionen des Gesamtpaketes lassen sich zwar am Markt beschaffen, jedoch ist eine ausreichende Integration dieser Module von "Fremdherstellern" in das vorhandene iMedOne technisch unmöglich, weil es sich bei diesem um ein "geschlossenes ECO-System" handelt. Beim Erwerb der Module von Fremdherstellern würden daher Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft, die technisch mit dem iMedOne unvereinbar wären. Dies hätte außerdem zur Folge, dass die im Rahmen der KHZG-Projekte angestrebte durchgängige Digitalisierung der Prozesse im Bereich der Krankenhausstationen nicht erreicht würde. Die bei den Mitarbeitern bereits bekannte und geschulte Anwendungsumgebung muss beibehalten, werden, da alle Systeme bei der Einführung geschult werden müssen. Der Schulungsaufwand, der entsteht, wenn man beim gleichen Anbieter bleibt, ist deutlich geringer, weil die grundsätzliche Bedienung der Software bereits bekannt ist. Die von der Schulung betroffenen Mitarbeiter (Pflege und Ärzte) stellen in einem Krankenhaus die größten Berufsgruppen dar. Eine Umsetzung durch einen anderen Hersteller kann die geforderte Integrität und Zukunftssicherheit in Bezug auf den Austausch von Daten und der Medizinprodukteverordnung nicht leisten und wird aufgrund der zusätzlichen beschriebenen Aufwände immer teurer sein. Ein Wechsel des Gesamtsystems wäre wesentlich teurer und kommt aufgrund der bereits getätigten Investitionen nicht in Frage. Die Kosten für eine KIS-Neubeschaffung werden aktuell auf ca. 3 Mio. € inkl. Folgekosten für 3 Jahre und inkl. der bereits eingesetzten Module ohne interne Aufwände geschätzt. Fazit: Der Beschaffungsbedarf kann nur durch die iMedOne Erweiterungen der DTCS gedeckt werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Hermann-Josef-Krankenhaus Erkelenz
Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Tenholter Straße 43  
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Telefon: +49 24319484380
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: n/a
Registrierungsnummer: n/a
Stadt: n/a
Postleitzahl: n/a
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Telekom Cilinical Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE254935158
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8003301000
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 88764548-5784-44f1-aa4b-f62f54654023  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2024 11:40:59 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 273639-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2024

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