Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

261382-2024 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
OJ S 86/2024 02/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
Beschreibung: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestandin § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat zur Versorgung weißer Flecken, Schulen- und Krankenhausstandorte sowie Gewerbe mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Gesamtlosen 1-3 sowie 4-23 (mit Ausnahme der Lose 7 und 14) in Auftrag gegeben. Der Kreis hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" endgültige Förderzusagen erhalten.
Kennung des Verfahrens: a339e8f5-c4c6-4a0d-824e-5623f609f5bb
Vorherige Bekanntmachung: 298195-2021
Interne Kennung: 19929 II 19
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Vorliegend nicht relevant.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Wohnen 1 (Burscheid, Odenthal)
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Wohnen 2 (Wermelskirchen, Kürten)
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Wohnen 3 (Rösrath, Overath)
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Burscheid 1
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Burscheid 2
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Burscheid 3
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 8 - Wermelskirchen 2
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 9 - Wermelskirchen 3
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 10 - Wermelskirchen 4
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 11 - Wermelskirchen 5
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 12 - Kürten 1
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 13 - Kürten 2
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 15 - Kürten 4
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 16 - Rösrath 1
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 17 - Rösrath 2
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 18 - Rösrath 3
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 19 - Overath 1
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Los 20 - Overath 2
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Los 21 - Overath 3
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Los 22 - Overath 4
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Los 23 - Overath 5
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: Los 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 298195-2021
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über die Lose 1 – 3 sowie über die Lose 4 – 23 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Lose 1 – 3 Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 1 – 3 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 1 – 3 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3, werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 1 – 3 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 1 – 3 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 1 – 3 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 1 – 3, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 1 – 3 liegt. b) Lose 4 – 23 (mit Ausnahme der Einzellose 7 und 14) Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten über die Lose 4 –23 im Verhandlungsverfahren ist: aa) Es werden nicht auf alle Einzellose 4 – 23 separate vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. Oder: bb) Es werden die Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose 4 – 23 unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten über die Lose 1 – 3 kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten über die Lose 4 – 23 unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 werden im weiteren Verhandlungsverfahren genau diese Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 berücksichtigt. Die Einzelangebote der Lose 4 – 23 sowie die weiteren Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 (also diejenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote über die Lose 4 – 23 mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über die Lose 4 – 23 fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote über die Lose 4 – 23, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose 4 – 23 liegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Be-stangebot“) erhält die volle Punktzahl (26). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 26

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden 2 Endkundenprodukte jeweils 8 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 8 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,8 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (8 Punkte); - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (8 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 16

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Verlegemethoden und alternative Verlegetechniken
Beschreibung: Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alternativer Verlegetechniken vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Konzept der Nutzung von Mitverlegungspotenzialen
Beschreibung: - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie die mögliche Mitnutzung von Bestandsinfrastruktur durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie eine mögliche Eigen-Mitverlegung durch den Bieter durchgeführt wird (1 Punkt). - Es wird nachvollziehbar dargestellt, ob und wie der Bieter die nachträgliche, eigenwirtschaftliche Errichtung von Hausanschlüssen im Projektgebiet um-setzen wird (1 Punkt).
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegen-den Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 36 601 661,60 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: epcan GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 5 237 222,14 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0000
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: epcan GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 14 834 169,97 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: epcan GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 15 294 021,85 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 807 522,57 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 546 991,99 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 552 383,05 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0005
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 396 163,92 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0006
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 241 233,24 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0007
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 246 700,07 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0008
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0009
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 147 828,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0009
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0010
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 210 796,57 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0010
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0011
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 428 219,11 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0011
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0012
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 125 427,82 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0012
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0013
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 208 760,80 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0013
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0014
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 343 092,76 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0014
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0015
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 741 879,16 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0015
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0016
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 183 066,38 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0016
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0017
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 435 865,51 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0017
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0018
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 360 525,14 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0018
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0019
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 902 426,69 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0019
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0020
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 406 395,06 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Rübezahlwald 7  
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 56419
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Marco Andres-Gilles
Telefon: +49 2202132780
Profil des Erwerbers: https://www.rbk-direkt.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: epcan GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE263116272
Postanschrift: Stadtlohner Straße 6  
Stadt: Vreden
Postleitzahl: 48691
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
E-Mail: epcan@epcan.de
Telefon: +49 2564 88 33 74
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001 LOT-0002 LOT-0003
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 122265872
Postanschrift: Landgrabenweg 151  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: info@telekom.de
Telefon: +49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0007 LOT-0008 LOT-0009 LOT-0010 LOT-0011 LOT-0012 LOT-0013 LOT-0014 LOT-0015 LOT-0016 LOT-0017 LOT-0018 LOT-0019 LOT-0020 LOT-0021
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3045
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 89f41a4d-d032-4e3c-8e98-4ef0e1ac6992 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 261382-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

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Jülich
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