5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85142100 Physiotherapiedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über 1) Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Jahresumsatz über telemedizinische Dienstleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind; jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Geforderte Mindeststandards: Zu (2) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz mit telemedizinischen Dienstleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung über telemedizinische Dienstleistungen vergleichbar sind, in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.). Zu (3) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Jahr mindestens 10 Millionen € und pro Schadensfall mindestens 5 Millionen € betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 erbracht (vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - Name Referenzprojekt; - Name, Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) damaliger Auftraggeber und eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; - Leistungszeit. Der Auftraggeber berücksichtigt mit dem o.a. Referenzzeitraum auch mehr als drei Jahre zurückliegende Referenzaufträge. B) Eigenerklärung Technische Fachkräfte C) Eigenerklärung Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. D) Eigenerklärung des Bieters zu § 46 Absatz 2 VgV. Geforderte Mindeststandards: Zu A) Referenzauftrag Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend. Der Referenzauftrag - wurde im Zeitraum 03.05.2019 bis 02.05.2024 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; - hatte telemedizinische Leistungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) zum Gegenstand; - hatte Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop) zur Erbringung telemedizinischer Leistungen zum Gegenstand; und - hatte Gesamtwert von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer). Zu B) Technische Fachkräfte Namen der zur Erbringung folgender Leistungen vorgesehenen Ärzte und Psychotherapeuten mit und ohne Vollzugserfahrung (VZE, d.h. mehr als 3-monatige Tätigkeit in Justizvollzug oder telemedizinischer Gefangenenversorgung), unabhängig davon, ob sie dem Bieterunternehmen angehören oder nicht: - Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst und Allgemeinmedizinische Sprechstunde; - Substitutionsberatung und –behandlung; - Dermatologisches Konsil; und - Telepsychotherapeutische Beratung und –behandlung. Für jeden Arzt (A) und Psychotherapeuten (P) mit VZE anzugeben: - Art der Tätigkeit/Erfahrung im Justizvollzug; - Name der Einrichtung, in der VZE erworben wurde (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in Behandlung von Gefangenen); - Zeitraum der Tätigkeit (auf den Kalendertag genau), in der VZE erworben wurde. Für jeden A und P ohne VZE Angabe, dass spätestens zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung ein Wissens- und Erfahrungsstand vergleichbar mit Ärzten oder Psychotherapeuten mit VZE besteht. Dazu jeweils anzugeben: - Art der Schulung des A/P. Hierzu erforderlich ist jeweils Schulung in einem mind. 3-monatigem Traineeprogramm, die (für Ärzte) die Grundlagen der med. Versorgung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnismedizin und den Berufsalltag von Anstaltsärzten; und (für Psychotherapeuten) die Grundlagen der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung im Justizvollzug, typischerweise dort vorkommende Krankheitsbilder, besondere Anforderungen der Anstalts-/Gefängnispsychotherapie und den Berufsalltag des Psychologischen Diensts umfassen. Mindestinhalt des Traineeprogramms: Theoretischer Teil mit dem jeweils vorgenannten Inhalt, der z.B. auch durch Teilnahme an Gefängnismedizintagen oder vergleichbaren anderen anerkannten Fachtagungen abgegolten werden kann; praktischer Teil im Wege der Hospitation von mind. 6 Wochen in einer JVA (auch via Telemedizin möglich). Während Traineeprogramm und im 1. Monat danach ist enge Anbindung des Trainees an bestimmten Betreuer sicherzustellen mit Supervision durch den Betreuer mindestens wöchentlich. Betreuer eines A kann nur ein A, Betreuer eines P kann nur ein P sein. Der Betreuer muss über besonders ausgeprägte VZE und besonders fundiertes Fachwissen verfügen. - Name der Einrichtung, in der Person ohne VZE Hospitation abgeleistet hat (JVA oder telemedizinischer Dienstleister mit Erfahrung in der Behandlung von Gefangenen); und - Zeitraum der Schulung (auf den Kalendertag genau), in Person einen mit Ärzten und Psychotherapeuten mit VZE vergleichbaren Wissens- und Erfahrungsstand erworben hat. Mit seinen Angaben erklärt der Bieter, für die folgenden Dienstleistungen Personal in der von ihm angegebenen Personalstärke einsetzen zu werden – unabhängig davon, ob das jeweilige Personal dem Unternehmen des Bieters angehört oder nicht; die angegebene Personalstärke muss mindestens die im Folgenden genannte Mindestpersonalstärke zur Leistungserbringung erreichen. Die Nichterfüllung der Mindestpersonalstärke führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren: Allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst: 12 Fachärzte für Allgemeinmedizin; Allgemeinmedizinische Sprechstunde: 5 Fachärzte für Allgemeinmedizin; Substitutionsberatung und –behandlung: 3 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung und praktischer Schulung in Substitutionsbehandlung; Dermatologische Konsile: 3 Fachärzte für Dermatologie.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Leistung
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/06/2024 10:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer angemessenen Frist von Bietern nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen sind von Bietern stets mit einer begleitenden Nachricht an die Kontaktstelle hochzuladen. Andernfalls kann eine rechtzeitige Berücksichtigung der Nachforderung nicht sichergestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung nur in ganz bestimmten Fällen und nur eingeschränkt zulässig sind. Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber keine Nachforderung stellt. Der Auftraggeber empfiehlt daher Bietern, sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen zu achten. Der Auftraggeber wird Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV) oder im Übrigen nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 57 Absatz 1 VgV) oder den vorliegenden Angebotsbedingungen entsprechen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 10:30:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: A. Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. B. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg