1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsanlagenplanung barrierefreien Ausbau der Haltestelle Paradeplatz, Mannheim
Beschreibung: Nachträgliche Planung zur Herstellung von acht neuen Baumgruben und die Pflanzung von acht Bäumen.
Kennung des Verfahrens: cf237367-e9e4-4481-985d-38b8805d922c
Interne Kennung: 085-23-EK7_NA2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Es gilt das deutsche Recht.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsanlagenplanung barrierefreien Ausbau der Haltestelle Paradeplatz, Mannheim - Nachtrag Nr. 2
Beschreibung: Nachträgliche Planung zur Herstellung von acht neuen Baumgruben und die Pflanzung von acht Bäumen.
Interne Kennung: Nachtrag Nr. 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 276657-2023
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung: 2023/S 090-276657
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Meldepflicht gemäß § 132 GWB Absatz 5 nach.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MV Mannheimer Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Gemäß § 132, Absatz 2 Nr. 2 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, beschafft werden müssen, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dies ist ist zutreffend: Die Stadt Mannheim beabsichtigt innerhalb der Maßnahmengrenze der rnv-Maßnahme zwischen Bahnsteighinterkante und Gebäudekante D1 (Sparkasse / C&A) nachträglich die Herstellung von acht neuen Baumgruben und die Pflanzung von acht Bäumen. Bezüglich der neuen Baumstandorte bedarf es einer Entwurfsplanung und Ausführungsplanung der Baumgruben sowie einer Koordination und Integration in die Planunterlagen der Objektplanung Verkehrsanlage. Dies gilt auch für die Ausschreibung der Bauleistung für die ergänzende Maßnahme. In Abstimmung mit der Stadt Mannheim, EB76 werden die Leistungen gemeinsam mit der rnv-Maßnahme vergeben. Aus technischen und zeitlichen Gründen ist eine Vergabe an einen anderweitigen Planer nicht möglich, da eine Parallelplanung zwingend notwendig ist. Eine Fremdvergabe ist mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE811244559
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Telefon: +49 621 465-0
Fax: +49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE330928290
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 895799-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5069605d-98a5-4062-b39b-c7741124c12a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 267605-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2024