Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 einschließlich Gestellung von Abrollcontainern und Euro-Gitterboxen aufgeteilt auf drei Lose

264986-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 einschließlich Gestellung von Abrollcontainern und Euro-Gitterboxen aufgeteilt auf drei Lose
OJ S 87/2024 03/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 einschließlich Gestellung von Abrollcontainern und Euro-Gitterboxen aufgeteilt auf drei Lose
Beschreibung: Transport und Verwertung von Elektroschrott der Sammelgruppen IV und V aufgeteilt auf drei Lose
Kennung des Verfahrens: 51edb309-a072-445b-a053-26b3b1c21e10
Interne Kennung: 100.31-7110
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLMLX
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verwertung der Gruppe IV, Großgeräte-weiße Ware, AVV 200135*, ca. 1450 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den So-zialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert (Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung, spätestens ab Vertragsbeginn in Höhe von je 3 Mio. Euro für die gesamte Vertragslaufzeit) ist. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und der Betrieb sich nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen. Auf Anforderung sind vor Vertragsabschluss Nachweise einzureichen über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) durch Bescheinigung der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges; Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Nachweis in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und vor Zuschlagserteilung Name und Anschrift der Nachunternehmer zu benennen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen sind. Nachweise zu Los 1: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte Anteil weiße Ware- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Eigenerklärung, dass keine Zwischenlagerung erfolgt oder Name und Anschrift des vorgesehenen Ablade- / Umschlagplatzes Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für den genannten Ablade- / Umschlagplatz zum Lagern von Abfällen, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält. Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 2: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte (keine weiße Ware) - vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 3: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Gruppe V - Kleingeräte und kleine Geräte der ITK- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Spätestens zum Vertragsbeginn (auf besondere Aufforderung vor Vertragsabschluss nachzuweisen) Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von je 3 Mio. Euro.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die in der Nachweisübersicht des Aufforderungsschreibens aufgelisteten Nachweise sollen mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Sollten Unterlagen oder Nachweise, welche auf der o.g. Liste stehen fehlen, können diese nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verwertung der Gruppe IV, übrige Großgeräte - keine weiße Ware, AVV 20 01 35*, ca. 500 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den So-zialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert (Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung, spätestens ab Vertragsbeginn in Höhe von je 3 Mio. Euro für die gesamte Vertragslaufzeit) ist. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und der Betrieb sich nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen. Auf Anforderung sind vor Vertragsabschluss Nachweise einzureichen über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) durch Bescheinigung der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges; Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Nachweis in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und vor Zuschlagserteilung Name und Anschrift der Nachunternehmer zu benennen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen sind. Nachweise zu Los 1: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte Anteil weiße Ware- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Eigenerklärung, dass keine Zwischenlagerung erfolgt oder Name und Anschrift des vorgesehenen Ablade- / Umschlagplatzes Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für den genannten Ablade- / Umschlagplatz zum Lagern von Abfällen, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält. Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 2: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte (keine weiße Ware) - vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 3: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Gruppe V - Kleingeräte und kleine Geräte der ITK- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Spätestens zum Vertragsbeginn (auf besondere Aufforderung vor Vertragsabschluss nachzuweisen) Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von je 3 Mio. Euro.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die in der Nachweisübersicht des Aufforderungsschreibens aufgelisteten Nachweise sollen mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Sollten Unterlagen oder Nachweise, welche auf der o.g. Liste stehen fehlen, können diese nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verwertung / Entsorgung von Elektroschrott der Gruppe V Kleingeräte und kleine Geräte der ITK (AVV 20 01 35*), ca. 1.450 t
Beschreibung: siehe oben
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Für Los 1 Vergütung / Kosten Zur Kalkulation eines Angebotes ist der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024 - bezogen auf die Sorte 1- als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (s. unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach einem Abschlag auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte. Da die durchschnittlichen Stahleinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel bezogen auf den Basiswert der Sorte 1, der Abschlag (Transport und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Wie unter den allgemeinen Vorgaben beschrieben, sind die Vergütungen und Kosten netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze auf den Rechnungen bzw. Gutschriften anzugeben. Nach aktuellem Kenntnisstand entspricht dies den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des § 2b UStG zum 01.01.2025. Beispiel (Zahlen willkürlich gegriffen): Stahleinkaufspreis Wert Dezember 2023= 400 EUR/t Dieser Wert entspricht dem Basiswert BDSV Sorte 1 Monat Dezember 2023. Nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten (z.B. 100 EUR) ergibt sich eine Vergütung von 300 EUR = 300 EUR/t entspricht Vergütung für AG; Der Stahlschrottpreis (Erlöswert) ist monatlich schwankend. Die Transport- und Verwertungskosten sind fix für den gesamten Angebotszeitraum (in diesem Beispiel 100 EUR pro Tonne). Die Höhe der Vergütung bemisst sich durch die monatlich variierenden Stahlschrotteinkaufspreise monatlich neu. Für Los 2 und Los 3 Zur Kalkulation des Angebotes ist: 1. die durchschnittliche Cu - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 2. der durchschnittliche Stahlschrotteinkaufspreis der BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) für den Monat Januar 2024- bezogen auf die Sorte 4 - als sog. Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte 3. die durchschnittliche Al - Monatsnotierung an der Londoner Metallbörse für den Monat Januar 2024 als Basiswert zugrunde zu legen. Der als Vergütung (Erlöswert) pro Tonne bezeichnete Wert (siehe unten) stellt den Erlöswert dar, den der AN dem AG nach Abzug der Transport- und Verwertungskosten auf den Basiswert für das beschriebene Material im Monat Januar 2024 gezahlt hätte Da die durchschnittlichen Metallschrotteinkaufspreise marktwirtschaftlichen Schwankungen unterliegen, sind die an den AG zu zahlenden Erlöse insofern monatlich variabel, bezogen auf die Basiswerte der LME CU - Monatsnotierung und der BDSV Sorte 4 und LME Aluminium Alloy - Monatsnotierung. Die drei Basiswerte sind während des Vertragszeitraumes monatlich nach dem vorgegebenen Zyklus neu zu ermitteln. Für die monatliche Abrechnung sind dann jeweils die Basiswerte des Vormonats zu Grunde zu legen, also z. B. für Februar der Wert von Januar. Der Abschlag (Transport- und Verwertungskosten) bezogen auf den Basiswert bleibt für den gesamten Auftragszeitraum fix. Weitere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den So-zialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert (Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung, spätestens ab Vertragsbeginn in Höhe von je 3 Mio. Euro für die gesamte Vertragslaufzeit) ist. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und der Betrieb sich nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen. Auf Anforderung sind vor Vertragsabschluss Nachweise einzureichen über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) durch Bescheinigung der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiges; Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als sechs Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind, z. B. Nachweis in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Beschreibung: Erklärung, dass sämtliche Verpflichtungen auch für mögliche Nachunternehmer gelten und vor Zuschlagserteilung Name und Anschrift der Nachunternehmer zu benennen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen sind. Nachweise zu Los 1: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte Anteil weiße Ware- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Eigenerklärung, dass keine Zwischenlagerung erfolgt oder Name und Anschrift des vorgesehenen Ablade- / Umschlagplatzes Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für den genannten Ablade- / Umschlagplatz zum Lagern von Abfällen, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält. Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 2: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe IV - Großgeräte (keine weiße Ware) - vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält Nachweise zu Los 3: Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen Verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Erstbehandlung der Elektroaltgeräte der Gruppe V - Kleingeräte und kleine Geräte der ITK- vorgesehenen Anlage Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges Erstbehandlungszertifikat der genannten Erstbehandlungsanlage, das mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht oder BlmSchG für die genannte Erstbehandlungsanlage, welcher mindestens den Abfallschlüssel 20 01 35* enthält Kopie eines auf den Bieter ausgestellten, gültigen Zertifikates gemäß Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfB) zum Lagern und Transportieren von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 01 35* enthält

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Spätestens zum Vertragsbeginn (auf besondere Aufforderung vor Vertragsabschluss nachzuweisen) Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von je 3 Mio. Euro.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe zusätzliche Angaben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die in der Nachweisübersicht des Aufforderungsschreibens aufgelisteten Nachweise sollen mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Sollten Unterlagen oder Nachweise, welche auf der o.g. Liste stehen fehlen, können diese nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521518407
Fax: +49 521513350
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 58027eac-b863-4311-9b5b-1774bafd3214 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2024 09:00:01 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 264986-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024

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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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