1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Verbandskläranlage Neuthard
Beschreibung: Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung ist es erforderlich, die Kapazität der Kläranlage Karlsdorf-Neuthard von bisher 28.500 auf 42.000 EWG zu erweitern. Zur Erreichung dieses Ziels, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Studien in Auftrag gegeben. Unter Berücksichtigung dieser Studien wurden gemäß dem jeweiligen Stand der Technik in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen auf der Kläranlage umgesetzt. Im laufenden Betrieb wurden noch zahlreiche Projekte zur Optimierung der Betriebsabläufe realisiert. Als nächster Schritt sollen ab 2024 die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit Energiekosten.
Kennung des Verfahrens: 9ad7d62f-9ac0-4e05-8c04-aee079db5737
Interne Kennung: AZVK-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Verbandskläranlage Neuthard
Beschreibung: Ab 2024 sollen die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit verbundenen Energiekosten. Im Rahmen der Kapazitätserweiterungen sollen auch Schritte zur Senkung des Klärschlammanfalls mitberücksichtigt werden. Im gesamten Verfahrenverlaufs gilt es, die einschlägigen Fördermöglichkeiten für wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie für Energiesparmaßnahmen mit zu berücksichtigen. Die Vorgaben müssen im gesamten Projektablauf beachtet werden. Im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb ist eine Umstellung der bisherigen aeroben Schlammstabilisierung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung geplant. Ziel soll es dabei sein, dass auf Grund des erhöhten Schlammabzugs in der Vorklärung gegebenenfalls auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann. Grundlage hierfür bilden unter anderem die Studien der Weber-Ingenieure, Pforzheim, sowie des Ingenieurbüros Enno Leonhard, Wehrheim. In einem Variantenvergleich soll im Rahmen der Vorplanung geprüft und dargestellt werden, in welcher Höhe sich die Folgekosten unter Berücksichtigung der voraussichtlich höheren Investitionskosten für die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung beim laufenden Betrieb reduzieren. Dabei ist auch zu ermitteln, ab welchem Zeitpunkt sich die Mehrkosten für die Umstellung amortisieren. Bei einem positiven Ergebnis soll dann die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung der Kläranlage weiter planerisch verfolgt und im Rahmen der Entwurfsplanung vertieft werden. Gemäß den vorliegenden Studien ist hierzu der Bau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters sowie eines Blockheizkraftwerkes notwendig. Darüber hinaus soll in diesem Zusammenhang die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kläranlage geprüft werden. Die Studien der iat-Ingenieure sowie der Weber-Ingenieure kommen jeweils zu dem Ergebnis, das durch die Beseitigung des hydraulischen Engpasses zwischen Belebungs- und Nachklärbecken, ggfls. auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann. In der Studie für die vierte Reinigungsstufe soll auch die Notwendigkeit eines weiteren Beckens mit betrachtet werden. Da für diese Studie Fördermittel generiert werden können, gilt es, das vorgeschriebene Ablaufverfahren und den zeitlichen Ablauf entsprechend zu berücksichtigen. Ferner soll auch die Nutzung des Wärmepotential am Ablauf der Kläranlage gemäß der DWA-Mitteilung vom April 2023 in Bezug auf die Wärmenutzung in die Überlegungen und Betrachtungen mit einbezogen werden. Hochgerechnet mit dem aktuellen Baupreisindex ergeben sich bei der Kapazitätserweiterung voraussichtliche Investitionskosten in Höhe von rund 8,3 Mio. €, welche in der beigefügten Kostenschätzung übersichtlich und Maßnahmenbezogen dargestellt sind. Mit der Planung soll auch die weitere Nutzung von Eigenstrom sowie die Nutzung der Wärme aus dem BHKW für die Beheizung der Räumlichkeiten und Gebäude betrachtet werden. Im Rahmen der Kapazitätserweiterung soll auch das Ziel weiterverfolgt werden, maßgebliche Schritte in Richtung energieautarke Kläranlage zu realisieren. Ziel ist es, den Austritt von Methan- und ggfls. Lachgas in die Atmosphäre zu verringern bzw. zu reduzieren. Die jeweiligen Planungsschritte müssen mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann mit den verschiedenen Förderstellen Gespräche in Bezug auf die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen geführt werden, die dann die Basis für die entsprechenden Förderanträge sowie die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bilden. Dabei sollen folgende Planungsleistungen berücksichtigt werden: Erweiterung der Kläranlagenkapazität entsprechend den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Karlsruhe bei einem Variantenvergleich zwischen der aeroben und der anaeroben Schlammstabilisierung. Die Planungen sollen dann als Grundlage für die Förderanträge und insbesondere für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Verbandskläranlage dienen. Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2025. Die Ingenieurleistungen sollen in einer stufenweisen Beauftragung als Generalplaner Vertrag auf Grundlage der HOAI in der aktuellen Fassung für folgende Leistungsbilder ausgeschrieben werden: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fachplanung Tragwerksplanung und - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Elektro- und EMSR-Technik. Hydraulische Berechnung der Kläranlage. Gemäß der Studie der iat-Ingenieure und der Weber-Ingenieure kann eventuell die Überlastung des Nachklärbeckens durch eine Beseitigung des Engpasses zwischen Belebungsbecken und Nachklärbecken beseitigt werden. Dabei soll auch die Zulaufmenge der Außenanlagen entsprechend berücksichtigt werden. Machbarkeitsstudie zum Bau einer vierten Reinigungsstufe ggfls. mit dem Neubau eines weiteren Nachklärbeckens (soweit erforderlich) unter Berücksichtigung der gewählten Variante aerob/anaerob. Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Wärmepotentials am Ablauf der Kläranlage Neuthard.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektleitung und Organisation
Beschreibung: Projektleitung und Organisation
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Planungsteam Studien
Beschreibung: Planungsteam Studien
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Team Bauplanung
Beschreibung: Team Bauplanung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Team Bauüberwachung
Beschreibung: Team Bauüberwachung
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck
Beschreibung: Gesamteindruck
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens [Betrag gelöscht] EUR und höchstens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Verbandskläranlage Neuthard
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 1 380 920,27 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 15/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Registrierungsnummer: 10405
Postanschrift: Amalienstraße 1
Stadt: Karlsdorf-Neuthard
Postleitzahl: 76689
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 725144028-10
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: a01cfc58-5309-404c-b3f6-12802f11b873
Postanschrift: -
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: 0f15c063-b7ce-4ed5-a323-1df299307eb5
Postanschrift: Franckstraße 4
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +49 714124236-18
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE167064991
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6218790-00
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 266f6004-40bb-4189-b5aa-66daa4049529 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 15:01:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 261822-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024