1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband go.Rheinland
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EM-Sonderlinie (Dortmund - Herne - Gelsenkirchen - Düsseldorf - Köln) vom 14.06.2024 bis 14.07.2024
Beschreibung: Im Sommer 2024 wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfinden. Somit spielt NRW mit vier Spielorten eine wichtige Rolle. Die Aufgabenträger VRR und go.Rheinland haben sich verständigt, dass in diesem Zusammenhang vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 eine EM-Sonderlinie zwischen Dortmund – Herne - Gelsenkirchen – Düsseldorf – Köln im Stundentakt zur Bewältigung der Besucherströme als zusätzliche Verstärkerlinie verkehren soll. Insgesamt werden für die Linie 5 Fahrzeugumläufe benötigt, die durch verschiedene Eisenbahnunternehmen gefahren werden soll.
Kennung des Verfahrens: fc3095ed-6fa9-4bcc-a38d-5fecb0a653ee
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 38 VgV i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. 2) Die Angaben unter der Ziffer 6 " Wert aller in der dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske eine Angabe verpflichtend verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet. Die genannte Angabe ist zudem auch keine Pflichtangabe nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: keine
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 2 Fahrzeugumläufe (Los 1)
Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 1)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 2 Fahrzeugumläufe (Los 2)
Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 2)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 1 Fahrzeugumlauf (Los 3)
Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 3)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung: Im Sommer 2024 wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfinden. Somit spielt NRW mit vier Spielorten eine wichtige Rolle. Die Aufgabenträger VRR und go.Rheinland haben sich verständigt, dass in diesem Zusammenhang vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 eine EM-Sonderlinie zwischen Dortmund – Gelsenkirchen – Düsseldorf – Köln im Stundentakt zur Bewältigung der Besucherströme als zusätzliche Verstärkerlinie verkehren soll. Insgesamt werden für die Linie fünf Fahrzeugumläufe benötigt, die durch verschiedene Eisenbahnunternehmen gefahren werden soll. Erst mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung am 15.12.2023 bestand Sicherheit über die Finanzierung der Leistungen. Aufgrund der späten Finanzierungszusage und unter der Beachtung der zur Leistungserbringung erforderlichen Vorlaufzeiten, war die Einhaltung von Mindestfristen in einem anderen Verfahren nicht möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot DB Regio AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 1)
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Centralbahn GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Centralbahn GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 2)
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TRI Train Rental GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot TRI Train Rental GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 3)
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05513-39001-32
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45879
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Telefon: +49 209 15840
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband go.Rheinland
Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-39001-45
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 208080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 4112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-90009-96
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 160 97549034
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Centralbahn GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: UStID. DE258996083
Stadt: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41065
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2161 830 68 19
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: TRI Train Rental GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: UstID. DE 288 092 705
Stadt: Eckental
Postleitzahl: 90542
Land, Gliederung (NUTS): Erlangen-Höchstadt (DE257)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9126 301 90 70
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ece0f44-e927-40ec-a7e0-4148ab487efd - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256560-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024