1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband go.Rheinland
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: EM-Sonderlinie (Dortmund - Herne - Gelsenkirchen - Düsseldorf - Köln) vom 14.06.2024 bis 14.07.2024
    
    
     Beschreibung: Im Sommer 2024 wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfinden. Somit spielt NRW mit vier Spielorten eine wichtige Rolle. Die Aufgabenträger VRR und go.Rheinland haben sich verständigt, dass in diesem Zusammenhang vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 eine EM-Sonderlinie zwischen Dortmund – Herne - Gelsenkirchen – Düsseldorf – Köln im Stundentakt zur Bewältigung der Besucherströme als zusätzliche Verstärkerlinie verkehren soll. Insgesamt werden für die Linie 5 Fahrzeugumläufe benötigt, die durch verschiedene Eisenbahnunternehmen gefahren werden soll.
    
    
     Kennung des Verfahrens: fc3095ed-6fa9-4bcc-a38d-5fecb0a653ee
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1) Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 38 VgV i.V.m. § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. 2) Die Angaben unter der Ziffer 6 " Wert aller in der dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske eine Angabe verpflichtend verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet. Die genannte Angabe ist zudem auch keine Pflichtangabe nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv  - 
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 
     
     
      Beschreibung: keine
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
    
    
     Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 2 Fahrzeugumläufe (Los 1)
    
    
     Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 1)
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
    
    
     Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 2 Fahrzeugumläufe (Los 2)
    
    
     Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 2)
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie
    
    
     Beschreibung: Verkehrsdurchführung EM-Sonderlinie - 1 Fahrzeugumlauf (Los 3)
    
    
     Interne Kennung: EM-Sonderlinie (Los 3)
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Zusätzliche Informationen: Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Line erstreckt sich aber über mehrere Städte.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
     
     
      Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die dargestellte Auftragserteilung aus den genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart werden darf. Er beabsichtigt daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 2. Im Formular wird auf den Tag der Entscheidung über den Vertragsschluss abgestellt. Die Entscheidung wurde am 15.03.2024 getroffen.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften des § 38 VgV und der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    Direktvergabe: 
    
     Begründung der Direktvergabe: Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
    
    
     Sonstige Begründung: Im Sommer 2024 wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland stattfinden. Somit spielt NRW mit vier Spielorten eine wichtige Rolle. Die Aufgabenträger VRR und go.Rheinland haben sich verständigt, dass in diesem Zusammenhang vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 eine EM-Sonderlinie zwischen Dortmund – Gelsenkirchen – Düsseldorf – Köln im Stundentakt zur Bewältigung der Besucherströme als zusätzliche Verstärkerlinie verkehren soll. Insgesamt werden für die Linie fünf Fahrzeugumläufe benötigt, die durch verschiedene Eisenbahnunternehmen gefahren werden soll. Erst mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses über die Neunte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung am 15.12.2023 bestand Sicherheit über die Finanzierung der Leistungen. Aufgrund der späten Finanzierungszusage und unter der Beachtung der zur Leistungserbringung erforderlichen Vorlaufzeiten, war die Einhaltung von Mindestfristen in einem anderen Verfahren nicht möglich.
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
      
       Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
      
      
       Angebot: 
      
      
       Kennung des Angebots: Angebot DB Regio AG
      
      
       Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
      
      
       Informationen zum Auftrag: 
       
        Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 1)
       
       
        Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
       
       
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
      
       Offizielle Bezeichnung: Centralbahn GmbH
      
      
       Angebot: 
      
      
       Kennung des Angebots: Angebot Centralbahn GmbH
      
      
       Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
      
      
       Informationen zum Auftrag: 
       
        Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 2)
       
       
        Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
       
       
      
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
      
       Offizielle Bezeichnung: TRI Train Rental GmbH
      
      
       Angebot: 
      
      
       Kennung des Angebots: Angebot TRI Train Rental GmbH
      
      
       Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
      
      
       Informationen zum Auftrag: 
       
        Kennung des Auftrags: EM-Sonderlinie (Los 3)
       
       
        Datum der Auswahl des Gewinners: 15/03/2024
       
       
      
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
    
    
     Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05513-39001-32
    
    
     Stadt: Gelsenkirchen
    
    
     Postleitzahl: 45879
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 209 15840
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Federführendes Mitglied
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Zweckverband go.Rheinland
    
    
     Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-39001-45
    
    
     Stadt: Köln
    
    
     Postleitzahl: 50679
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 221 208080
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
    
    
     Registrierungsnummer: keine Angabe
    
    
     Stadt: Münster
    
    
     Postleitzahl: 48147
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 251 4112165
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
    
    
     Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-90009-96
    
    
     Stadt: Düsseldorf
    
    
     Postleitzahl: 40227
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 1[gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Centralbahn GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
    
    
     Registrierungsnummer: UStID. DE258996083
    
    
     Stadt: Mönchengladbach
    
    
     Postleitzahl: 41065
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 2161 830 68 19
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0002
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: TRI Train Rental GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
    
    
     Registrierungsnummer: UstID. DE 288 092 705
    
    
     Stadt: Eckental
    
    
     Postleitzahl: 90542
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Erlangen-Höchstadt (DE257)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 9126 301 90 70
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0003
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ece0f44-e927-40ec-a7e0-4148ab487efd  - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256560-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024