1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb eines kommunalen Telekommunikationsnetzes in Laichingen
Beschreibung: Im Stadtgebiet Laichingen werden bzw. wurden Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindigkeitsnetzen nebst zusätzlichem Zugangsnetz (nachfolgend „passive Infrastruktur“ genannt) errichtet. Ab dem Jahr 2024 plant der Auftraggeber einen weitreichenden, geförderten Glasfaserausbau vorzunehmen. Die dabei entstehende passive Infrastruktur sowie die bereits bestehenden Infrastrukturen sollen weiterhin an bestehende Netze Dritter an sog. „Open Access Zugangspunkten“ angeschlossen werden. Ebenso soll das Zugangsnetz die Möglichkeit bieten, perspektivisch weitere kommunale Ortsnetze (FTTB) an dieses Netz anzuschließen und miteinander zu verbinden. Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die Stadt Laichingen Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastrukturen sowie des Backbone-Netzes. Die passiven Infrastrukturen werden dem AN gebündelt über den AG im Wege der Pacht überlassen.
Kennung des Verfahrens: 5f534d31-0fe9-4fef-bd51-84b59a0dbb67
Interne Kennung: 583/23-AZ
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines kommunalen Telekommunikationsnetzes in Laichingen
Beschreibung: Der AN schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Netzbetriebs der gesamten an ihn durch den AG überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages. Seitens des ANs besteht eine Abnahme-, Pacht- und Betriebspflicht in Bezug auf sämtliche überlassene passive Infrastruktur des AGs. Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die für den geforderten Netzbetrieb notwendig sind. Der AN hat im Rahmen des Netzbetriebes als Hauptleistungspflicht insbesondere sicherzustellen, dass durch ihn oder durch Dritte gegenüber Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Mehrfachdienste in Form von mindestens Telefonie, Internet und qualitätsgesichertes IP TV zu den angebotenen und dauerhaft zu marktüblichen Konditionen erbracht werden. Dies unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser Ausschreibung vom AN zugesicherten Angaben. Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik zu berücksichtigen. Der AN hat das Marketing sowie den Vertrieb der Mehrfachdienste hierfür frühzeitig vollumfänglich zu übernehmen. Der AN hat sicherzustellen, dass ein marktgerechter Fernsehverteildienst optional angeboten wird bzw. von Dritten angeboten werden kann. Weiterhin ist die Unterstützung der für den IPTV-Dienst notwendigen Netzdienste erforderlich. Unabhängig von der Bereitstellung von eigenen IPTV-Kanälen seitens des ANs hat dieser insbesondere sicherzustellen, dass der offene Zugang zu den IPTV-Produkten von Drittanbietern für die Endkunden ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Zur weiteren Beschreibung wird vollumfänglichauf die Anlage 2 und Anlage 4 der Ausschreibungsunterlagen verwiesen, der insoweit alles Weitere entnehmbar ist.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Netzpacht
Beschreibung: Netzpacht
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versorgungskonzept
Beschreibung: Versorgungskonzept
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: DieKonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da derSchwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Ulm
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Betrieb eines kommunalen Telekommunikationsnetzes in Laichingen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 3 700 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 09/04/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Neue Straße 40
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +49 73127052652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Ulm
Registrierungsnummer: a367dab2-d536-464f-851b-f1f523e57b4b
Postanschrift: Olgastraße 106
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7311890
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 19aafcdb-e3a2-479c-b667-047e6e4fff9d
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 143 595 203
Stadt: Ellwangen
Postleitzahl: 73479
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7961566269
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47838894-4a4f-44e2-a170-2135c2737439 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 15:48:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256638-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024