Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr.364; Aufstellung Planänderung, Entwurf AU und Ausschreibungsunterlagen

248803-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr.364; Aufstellung Planänderung, Entwurf AU und Ausschreibungsunterlagen
OJ S 83/2024 26/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr.364; Aufstellung Planänderung, Entwurf AU und Ausschreibungsunterlagen
Beschreibung: Der Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr. 364 am Rhein-Herne-Kanal ist eine Maßnahme zum Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes. Zur Anpassung an den neuen Ausbauquerschnitt sowie zur Sicherstellung einer lichten Durchfahrtshöhe von 5,25 m zwischen dem oberen Grenzwasserstand und der Konstruktionsunterkante des Brückenüberbaus ist der Ersatz der Schemhoff-Brücke notwendig. Die ausgeschriebene Leistung umfasst eine Variantenanalyse, die Erstellung von Planänderungsunterlagen, das Aufstellen des Entwurf- AU gemäß VV-WSV 2107 für das Ingenieurbauwerk sowie die Verkehrsanlagen und das Erstellen der Ausschreibungsunterlagen gemäß VV-WSV 2102 für den Rück- und Neubau der Schemhoff-Brücke, sowie den Streckenausbau im Bereich der Brücke. Des Weiteren sind die Betriebswegezufahrten zu planen.
Kennung des Verfahrens: 19e353e6-4bc9-4cd5-ba86-6910f3ca5e38
Interne Kennung: 3833SB4-235.03/RHK364/020
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeErklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe/haben/hat. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeIch/Wir erkläre(n), dass - ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbe- werbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Konkurs§124 Abs.1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§124 Abs.1 Nr. 2 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr.364; Aufstellung Planänderung, Entwurf AU und Ausschreibungsunterlagen
Beschreibung: Der Ersatzbau der Schemhoff-Brücke Nr. 364 am Rhein-Herne-Kanal ist eine Maßnahme zum Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes. Zur Anpassung an den neuen Ausbauquerschnitt sowie zur Sicherstellung einer lichten Durchfahrtshöhe von 5,25 m zwischen dem oberen Grenzwasserstand und der Konstruktionsunterkante des Brückenüberbaus ist der Ersatz der Schemhoff-Brücke notwendig. Die ausgeschriebene Leistung umfasst eine Variantenanalyse, die Erstellung von Planänderungsunterlagen, das Aufstellen des Entwurf- AU gemäß VV-WSV 2107 für das Ingenieurbauwerk sowie die Verkehrsanlagen und das Erstellen der Ausschreibungsunterlagen gemäß VV-WSV 2102 für den Rück- und Neubau der Schemhoff-Brücke, sowie den Streckenausbau im Bereich der Brücke. Des Weiteren sind die Betriebswegezufahrten zu planen.
Interne Kennung: 3833SB4-235.03/RHK364/020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kanalstraße 108  
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Eignungskriterien gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ 1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen. 2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen Wertung 20% Gesamtzahl der Beschäftigten 20%
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen. 3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen. Eignungskriterium: Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen Wertung 20% Um die ausreichende Kapazität des Auftragnehmers nachzuweisen, werden ein Mindestumsatz in vergleichbaren Dienstleistungen und eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern gefordert. Dies ist insbesondere von Interesse, um auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten das Projekt weiter bearbeiten zu können. Ebenso ist notwendig, dass der Auftragnehmer Erfahrung in den geforderten Arbeitsbereichen mitbringt. Diese wird durch entsprechende Referenzen nachgewiesen. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1-6 für Straßenbrücken die einen Verkehrsweg über einen Verkehrsweg mit einer Mindestlänge von 50m überführen, sowie Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1-6 für Verkehrsanlagen mit einer Eingriffslänge von mind. 150m und einer Kreuzungsanlage. Zur Bewertung wird der Mittelwert (arithmethisches Mittel) des brutto Umsatzes für vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre ermittelt. 5 Punkte Umsatz > 1.000.000€ 4 Punkte Umsatz > 900.000€ 3 Punkte Umsatz > 750.000€ 2 Punkte Umsatz > 600.000€ 1 Punkt Umsatz > 500.000€ 0 Punkte Umsatz < 500.000€ Eignungskriterium: Gesamtzahl der Beschäftigten 20% Es wird geprüft, ob der Bewerber über genügend Kapazität verfügt um den Vertrag fristgerecht zu bearbeiten und auch Arbeitsspitzen oder Krankheitsfälle abdecken zu können. 5 Punkte > 25 Mitarbeiter 4 Punkte > 20 Mitarbeiter 3 Punkte > 15 Mitarbeiter 2 Punkte > 10 Mitarbeiter 1 Punkt > 5 Mitarbeiter 0 Punkte < 5 Mitarbeiter
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in der Objektplanung für Ver-kehrsanlagen in den letzten 3 Jahren 30% Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in der Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke in den letzten 3 Jahren 30%
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. 2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. 3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden. 4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB). 5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Eignungskriterium: Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in der Objektplanung für Verkehrsanlagen in den letzten 3 Jahren Wichtung 30% Bei dem Büro, welches den Zuschlag erhält, werden vor Auftragsvergabe alle Angaben der Eigenerklärung geprüft. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1-6, gewertet nach Eingriffslänge (>/<150m) und vorhandener Kreuzungsanlage.Die Referenz muss mindesten 4 der 6 Leistungsphasen umfassen und für eine Ersatz-/ Neuplanung sein. 5 Punkte: LPh 1-6, l >= 150m, mind. 1 Kreuzungsanlage 4 Punkte: 4 der LPh 1-6, l >= 150m, mind. 1 Kreuzungsanlage 3 Punkte: LPh 1-6, l >= 150m oder mind. 1 Kreuzungsanlage 2 Punkte: 4 der LPh 1-6, l >= 150m oder mind. 1 Kreuzungsanlage 1 Punkt: 4 der LPh 1-6, l <150m 0 Punkte: 1 nicht erfüllt Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in der Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke in den letzten 3 Jahren 30% Vergleichbare Leistungen sind Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1-6, gewertet nach Länge des größten Feldes (>/<50m), Funktion (Straßenbrücke ja/nein) und Art des überquerten Verkehrsweges (Wasserstraße ja/nein). Die Referenz muss mindesten 4 der 6 Leistungsphasen OP und 2 der 5 Leistungsphasen TWP umfassen und für eine Ersatz-/ Neuplanung sein. 5 Punkte: Straßenbrücke über eine Wasserstraße, l > 50m 4 Punkte: Straßenbrücke über einen Verkehrsweg, l > 50m 3 Punkte: Brücke über eine Wasserstraße, l > 50m 2 Punkte: Brücke über einen Verkehrsweg, l > 50m 1 Punkt: Brücke, l < 50m 0 Punkte: 1 nicht erfüllt
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654003
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß §56VgV
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Registrierungsnummer: 0204:991-00199-39
Postanschrift: Speeckstraße 1  
Stadt: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Telefon: 02363 104 0
Internetadresse: https://www.wsv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ad9def98-36f5-4acf-be9c-10c289f4113f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 248803-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 83/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/04/2024

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