1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Beschreibung: Die bestehende Ladeinfrastruktur mit 8 Leistungseinheiten und 8 Ladepunkten wird über entsprechende Umschaltboxen auf insgesamt 16 Ladepunkte erweitert.
Kennung des Verfahrens: e6befc61-4cd8-497f-bb05-c57cb263e13c
Vorherige Bekanntmachung: a580ed7b-c900-4c34-84fa-7c975fef1f3e-01
Interne Kennung: 255-23-EK2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31158100 Batterieladegeräte, 34144910 Elektrobusse, 31730000 Elektrotechnische Ausstattung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterung der Ladeinfrastruktur am Betriebshof Mannheim
Beschreibung: Die bestehende Ladeinfrastruktur mit 8 Leistungseinheiten und 8 Ladepunkten wird über entsprechende Umschaltboxen auf insgesamt 16 Ladepunkte erweitert.
Interne Kennung: 255-23-EK2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31158100 Batterieladegeräte, 34144910 Elektrobusse, 31730000 Elektrotechnische Ausstattung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/06/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 82c81901-8c2c-4d9a-bc44-a2d2559243f5-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2, ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zulassen. Dies ist in diesem Fall gegeben. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahren 123-19-E11 LIS E-Busse hat die SBRS GmbH den Zuschlag für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur für Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg erhalten. Die rnv baut den Einsatz der E-Busse in Mannheim weiter aus, weshalb die bestehende Ladeinfrastruktur dort erweitert werden muss. Da Ladepunkte eines anderen Herstellers nicht an die bestehende Leistungseinheiten angeschlossen und die Umschalteinrichtung nur von Ladegeräten des jeweiligen Herstellers angesteuert werden können, da das entsprechende Protokoll nur dort vorhanden ist, muss diese Anpassung mit dem ursprünglichen Hersteller realisiert werden. Technisch gibt es keine Alternative. Zudem würde der Einsatz eines weiteren Herstellers, der sich an die bestehende Ladeinfrastruktur anschließt, vermehrt zu gewährleistungstechnische Abgrenzungs- und Gewährleistungsproblemen führen.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: 82c81901-8c2c-4d9a-bc44-a2d2559243f5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SBRS GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4500140599
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 624 614,39 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4500140599
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/02/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 624 614,39 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 624 614,39 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653214
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721 9268730
Fax: +721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: SBRS GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE254211512
Postanschrift: Hünxer Straße 149
Stadt: Dinslaken
Postleitzahl: 46537
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2064 602100
Fax: +49 2064 602484
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c78f0643-7c22-4fb7-8ac7-c4c046651fe3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 241963-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 81/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2024