5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen; b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formblatt, Anlage 05); d) Eigenerklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedinungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten (bereitgestelltes Formblatt Anlage 06).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie (i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern; (ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen. b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular, Anlage 07); Mindestanforderung ist ein kumulativer Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb, Breitbandinternetzugangsangebot) von insgesamt 17 Mio. € (netto). c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist. d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird: (i) Personenschäden 1.000.000 EUR, (ii) Vermögensschäden 3.000.000 EUR, (iii) Beide Schadenskategorien müssten im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten Gigabit-/NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung sind 3 Referenzen mit jeweils folgenden Angaben: - Investitionsvolumen: mindestens 5.000.000 EUR; - erstellte Gebäudeanschlüsse: mindestens 500. b) Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation); c) Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)
Beschreibung: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke)
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Technisches Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Endkundenprodukte Unterkriterien: a) PK "Basis" (2%) b) PK "Standard" (3%) c) PK "Premium" (4%) d) GK "Standard" (3%) e) GK "Premium" (3%)
Beschreibung: Endkundenprodukte Unterkriterien: a) PK "Basis" (2%) b) PK "Standard" (3%) c) PK "Premium" (4%) d) GK "Standard" (3%) e) GK "Premium" (3%)
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Marketing- und Vertriebskonzept
Beschreibung: Marketing- und Vertriebskonzept
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz innovativer Technologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Einsatz innovativer Technologien und Verlegemethoden
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/05/2024 11:00:00 (UTC)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren augeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Die Bewerber haben zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 11). b) Nachforderungen Der Konzessionsgeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Konzessionsgeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. c) Keine Verpflichtung zum Zuschlag; Finanzierungvorbehalt Der Konzessionsgeber ist gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 KonzVgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hingewiesen, dass der Konzessionsgeber Anträge auf Gewährung…
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR