5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB - Hinweis bei Einbeziehung weiterer Unternehmen
Beschreibung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1) Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise unter Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 von allen Bietern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise unter 5.2.4 zur Feststellung der fachlich-beruflichen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftlich-finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die unter Kapitel 5.2.1 bis 5.2.4 geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens zu den übernommenen Leistungen vorzulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: A2: Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung
Beschreibung: Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister) (A2).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.1: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungs-summen (A3.1): • 5.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 10.000.000 €. • 500.000 € pauschal für Vermögensschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. • 500.000 € pauschal für Tätigkeitsschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. • 500.000 € pauschal für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.2: Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungssummen (A3.2): • 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden, jedoch nicht mehr als 15 Mio. € je geschädigter Person. Mit einbezogen ist die Umweltschadendeckung in Höhe von 5 Mio. € je Schadenfall und 10 Mio. € je Versicherungsjahr. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.3: Bonitätsnachweis
Beschreibung: Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr). (A3.3) -> Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1). Bewertung der Bonität: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse I
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.4: Umsatzentwicklung
Beschreibung: Darstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (A3.4), einzutragen im Angebotsschreiben (Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.1: Eigenerklärung des Bieters zum Personal
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters zum Personal, vorzulegen mit dem Angebotsschreiben (Anlage 1)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.2: Zwei Referenzen
Beschreibung: Darstellung von zwei Referenzen vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben: • Name des Auftraggebers • Auftragszeitraum • Auftragsvolumen pro Jahr • Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhalts Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der oben geforderten Angaben bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistung nahekommen. Dazu werden die Referenzen in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der auszuschreibenden Leistung. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können (in Summe max. 60 Punkte). Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung teilweise vergleichbar. Hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: B4.2: Qualitätssicherungsmanagement
Beschreibung: Beschreibung des Qualitätssicherungsmanagements des Bieters (Anlage 1) oder Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (als separate Anlage beizufügen): Zur Bewertung des Qualitätssicherungssystems werden die Angaben in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet. Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung vor. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung eines umgesetzten Qualitätssicherungsmanagements vor. Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt ein gültiges Zertifikat einer unabhängigen Prüfstelle vor (z.B. DIN EN ISO 9001:2015).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe