Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen

240672-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen
OJ S 80/2024 23/04/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen
Beschreibung: Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schä-den provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Planungsleistungen für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke in Los 1, Verkehrsanlagen in Los 2 sowie der Tragwerksplanung in Los 3. Die Leistung ist in drei Fachlose aufgeteilt. • Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke • Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen • Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung. Die dargestellten Projektzahlen sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Kennung des Verfahrens: dc50aaa1-2d96-4fd2-84e2-87a89b2e92ee
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Konkurs§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 – Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke
Beschreibung: Los 1 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke nach den Anlagen 11 und 12 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 3 Objektplanung Freianlagen, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 10 Objektplanung Ingenieurbauwerke, anrechenbare Kosten bis 150.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.
Interne Kennung: HWSB_AL_RV_V003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen zur Eignung (Mindestanforderungen)
Beschreibung: Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (Mindestanforderung)
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz (Gewichtungsfaktor 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mindestens 200.000 EUR (netto) Los 1 - Freianlagen und Ingenieurbauwerke Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2023, 2022 sowie 2021. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt neben den Jahren 2021 und 2022 anstelle des Jahres 2023 das Jahr 2020 an. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 200.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 600.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 600.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 200.000 € und < 600.000 € werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sin-ne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren • min. drei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieur-bauwerke“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zu-sätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insge-samt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Freianlagen, gemäß Anlage 11 HO-AI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 35) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke, gemäß Anlage 12 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 35) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Referenzen im Bereich „Grundleistungen Freianlagen“ Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (ein-schließlich) 8 bestehen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 35 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 105 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Referenzen im Bereich „Grundleistungen Ingenieurbauwerke“ Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und dort Leistungsphasen 1 bis (ein-schließlich) 8 bestehen. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von dreinachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 35 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 105 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Drittstaatensubventionen
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 11 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Freianlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) sowie • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der Grundleistungen der Leis-tungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 12 „Grundleistungen im Leis-tungsbild Ingenieurbauwerke“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindes-tens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 15) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Freianlagen (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Pers. Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Per-son des Bieters, Ingenieurbauwerke (Gewichtungsfaktor 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Auslobung Einzelauftrag und Leistungs-start (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter der Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl von Einzelabrufen gewährleistet wird, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und dem Beginn der Leistung möglichst we-nig Zeit vergeht. Wie in der Projektbeschreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und der tatsächlichen Leistungsaufnahme möglichst wenig Zeit vergeht. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Zwischen Auslobung eines Einzelabrufes und Leis-tungsbeginn) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge zwischen der Auslobung eines Einzelabrufes und Leistungsbeginn • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag nach Auslobung, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung meh-rerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rahmenvereinbarung und einer Vielzahl Einzelabrufen gewährleistet wird, dass die jeweiligen Einzelmaßnahmen möglichst zügig und mangelfrei erfüllt werden. Hierbei geht es in der Darstellung gerade nicht um den Zeitraum zwischen Auslobung des Einzelabrufes und dem Leis-tungsbeginn, sondern ausschließlich um den Zeitraum zwischen der eigentlichen Leistungsaufnah-me und der Fertigstellung der jeweils geschuldeten Leistungen. Denn wie in der Projektbeschrei-bung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein besonderes Interesse des öffentlichen Auftraggebers, an einer zügigen Abarbeitung der Leistungen je Einzel-abruf bei gleichzeitiger Gewährleistung der fachtechnischen Qualität. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge (Ab der Aufnahme der fachtechnischen Leistungen bis Fertigstellung) Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40) Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,12) o Grundleistungen (5,67) o Besondere Leistungen (1,45) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 3,50) o Grundleistungen (3,07) o Besondere Leistungen (0,43) • Freianlagen anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 3,17) o Grundleistungen (2,88) o Besondere Leistungen (0,29) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 7,00) o Grundleistungen (3,85) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (1,70) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 11,43) o Grundleistungen (6,59) o Besondere Leistungen (1,45) o Örtliche Bauüberwachung (3,39) • Ingenieurbauwerke anrechenbare Kosten bis 150.000 € (Gewichtungsfaktor 7,08) o Grundleistungen (4,52) o Besondere Leistungen (0,72) o Örtliche Bauüberwachung (2,54) Ziffer 14.3 Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19553583
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19553583
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen
Beschreibung: Los 2 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach der Anlage 13 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Beschaffenheiten: Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 4 Objektplanung Verkehrsanlagen, anrechenbare Kosten bis 200.000 € - Anzahl: 2 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.
Interne Kennung: HWSB_AL_RV_V003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen Eignung (Mindestanforderungen)
Beschreibung: Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (Mindestanforderung)
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestvoraussetzung)
Beschreibung: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherun-gen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz (Gewichtungsfakrot 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 2 - Verkehrsanlagen Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto – Los 2 Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. drei Referenzen bei der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanla-gen“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Los 2 - Objektplanung Verkehrsanlagen, Referenzen im Bereich „Grundleistungen Verkehrsanlagen“ (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Kriterium werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Es gilt der Gewichtungsfak-tor 70. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenzen, bei denen wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Verkehrsanlagen, gemäß Anla-ge 13 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 70) nachzuweisen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Drittstaatensubventionen
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterium „Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals“ (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch die-selbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulie-rung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzan-zahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8 des Leistungsbilds Anlage 13 „Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen und dort der Leistungs-phasen 1 bis (einschließlich) 8 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Ver-gleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge Gewährleistung zügige Erfüllung von mehreren Einzelaufträgen (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hintergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Bewertung Ideenskizzen Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung von Ideenskizzen bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorge-nommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die jeweilig festgeleg-ten Kriterien. Für jedes Kriterium kann max. ein EG von 3 erreicht werden. Die Erfüllungsgrade sind wie folgt definiert: EG 0 ungenügend/nicht vorhanden (keine verwertbaren Aussagen/Darstellungen, kein Projektbezug, Erklärung fehlt in Teilen bzw. ganz) EG 1 ausreichend (wenig detailliert, nur allgemein gehaltene Aussagen/Darstellungen, ohne erkennbaren Projektbezug. Dies kann auch dann gegeben sein, wenn nicht alle Unterkriterien beantwortet werden), EG 2 befriedigend (detaillierte Aussage bezüglich sämtlicher Kriterien und nur in Teilbe-reichen pauschal sowie nicht projektspezifische, aber plausible Aussagen), EG 3 gut (überzeugende und sehr detaillierte projektspezifische Aussagen/Darstellungen bezüglich sämtlicher Kriterien) Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird auch hier mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipli-ziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Leistungskriterien abschließend addiert. Je erreichtem EG wird ein Punktwert erzielt, der sich kriteriumsspezifisch aus dem Produkt des Gewichtungsfaktors und dem erreichten EG ergibt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. Hinsichtlich des Preis-/Honorarkriteriums sind die nachfolgend dargestellten gewichteten Unterkri-terien gebildet worden. Die Bepunktung der Unterkriterien erfolgt gemäß Ziffer 14.3. • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 10,06) o Grundleistungen (5,76) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (2,33) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 16,26) o Grundleistungen (9,63) o Besondere Leistungen (1,97) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) • Verkehrsanlagen anrechenbare Kosten bis 200.000 € (Gewichtungsfaktor 13,69) o Grundleistungen (8,05) o Besondere Leistungen (0,98) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19553583
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19553583
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 – Fachplanung Tragwerksplanung
Beschreibung: Los 3 umfasst Grundleistungen und alle besonderen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach der Anlage 14 HOAI und jedenfalls für die nachfolgend dargestellten Projektzahlen und Be-schaffenheiten: Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 50.000 € - Anzahl: 10 Tragwerksplanung, anrechenbare Kosten bis 100.000 € - Anzahl: 5 Die dargestellten Projekte sind hinsichtlich Anzahl und Umfang Schätzungen.
Interne Kennung: HWSB_AL_RV_V003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeine Anforderungen Eignung (Mindestanforderungen)
Beschreibung: Hinsichtlich aller Lose gilt: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrag noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium, - Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto, - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Qualifikation gemäß § 75 Abs. 1 bis 3 VgV (Mindestanforderung)
Beschreibung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.1 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bewerbergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sin-ne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz (Gewichtungsfakrot 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens jeweils 50.000 EUR (netto) Los 3 - Tragwerksplanung Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2023, 2022 sowie 2021. Sofern für das Jahr 2023 noch keine Zahlen vorliegen sollten, weist der Bewerber darauf hin und gibt neben den Jahren 2021 und 2022 anstelle des Jahres 2023 das Jahr 2020 an. Der Umsatz je Geschäftsjahr bis 50.000 € entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ≥ 150.000 € wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen als 150.000 € nicht vergeben. Umsatzwerte > 50.000 € und < 150.000 € wer-den hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beab-sichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl technischer Fachkräfte (Gewichtungsfaktor 15) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens • 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfä-higkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunterneh-mer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von fünf techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von 6 techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die An-zahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punkt-werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen (Gewichtungsfaktor 70) (Mindestanforderung)
Beschreibung: Kriterium „geeignete Referenzen Bewerber“ Geeignete Referenzen der Bewerber/Bewerbergemeinschaft aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien: • min. zwei Referenzen bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis ein-schließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerkspla-nung“ umfasst waren in den letzten 5 Jahren Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Eignung. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Die Mindestanforde-rungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht, also abgeschlossen wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Los 3 - Fachplanung Tragwerksplanung, Referenzen im Bereich „Grundleistungen Trag-werksplanung“ Bei diesem Kriterium werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Es gilt der Gewichtungsfak-tor 70. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 210 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenzen, bei denen wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Tragwerksplanung, gemäß Anlage 14 HOAI umfasst waren (Gewichtungsfaktor 70) nachzuweisen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Anzahl von zwei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewiesenen Refe-renzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachge-wiesener Referenzen > 2 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.13 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Drittstaatensubventionen
Beschreibung: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 5.14 VgV - TNW des Dokuments 5-VgV-Teilnahmeantrag auszufüllen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Personals (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Num-mer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ab-laufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist oder länger als ein Jahr ununterbrochen gelaufen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen unerheblich. Ferner müssen die Referenzleistungen mindestens in stellvertretender Funktion erbracht worden sein. Bei diesem Kriterium ist nachzuweisen, dass hinsichtlich der vorgesehenen Person des verantwort-lichen Ingenieurs/Architekten Erfahrung in Projekten mit Leistungen in genannten Leistungsbildern in verantwortlicher Position vorliegen. Zur Konkretisierung der Erfahrung sind Unterkriterien gebil-det. Die Gewichtung von 30 für das Kriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufge-teilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtpunktzahl von 180 bleibt bestehen. Insgesamt lassen sich 90 von 300 Punkten erzielen. Es gelten folgende Unterkriterien: • In den letzten fünf Jahren abgeschlossene Referenz, bei der wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 6 des Leistungsbilds Anlage 14 „Grundleistungen im Leistungs-bild Tragwerksplanung“ umfasst waren und durch die vorgesehene Person mindestens in stellvertretender Verantwortung erbracht worden sind (Gewichtungsfaktor 30) sowie Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Die jeweiligen Unterkriterien werden wie folgt erläutert: Bei diesem Unterkriterium geht es um den Nachweis, dass das einzusetzende Personal Erfahrungen mit der Durchführung von Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und dort der Leistungsphasen 2 bis (einschließlich) 6 vorweisen kann. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit ausdrücklich vor, gleichwohl wird auf die Vergabeunterlagen 12-VgV-ANG-Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Anzahl von drei nachgewiesenen Referenzen entspricht gleichzeitig EG 1. Ab sechs nachgewie-senen Referenzen wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die An-zahl nachgewiesener Referenzen > 3 und < 6 werden hinsichtlich des Erfüllungsgerades linear in-terpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 90 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ideenskizzen (Gewichtungsfaktor 30)
Beschreibung: Gewährleistung zügiger Reaktionszeit zwischen Erteilung Einzelauftrag und Leistungsstart (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Aufnahme der Leistungen je Ein-zelabruf gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleich-zeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Leistungsaufnahme je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund ei-nes erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig be-auftragter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gewährleistung zügige Abarbeitung Einzelauftrag (Gewichtung 15) Bei diesem Unterkriterium geht es um die Darstellung der Bieter, wie mit der Besonderheit der Rahmenvereinbarung und den jeweiligen Einzelabrufen umgegangen wird. Wie in der Projektbe-schreibung dargestellt, ist eine Vielzahl an Einzelabrufen zu erwarten. Insoweit besteht ein beson-deres Interesse des öffentlichen Auftraggebers, dass eine zügige Abarbeitung der Leistungen je Ein-zelabruf bei Gewährleistung der fachtechnischen Qualität gewährleistet ist. Der Bieter hat diesbezüglich auf folgende Aspekte einzugehen: • Darstellung möglicher Terminszenarien (Planung der Planung) • Darstellung erfahrungsgemäß bekannter Risiken und Probleme, insbesondere vor dem Hin-tergrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftragter Einzelaufträge • Darstellung personeller, organisatorischer und technischer Lösungsansätze zur Gewährleis-tung der zügigen Erfüllung je Einzelauftrag, insbesondere vor dem Hintergrund eines er-höhten Arbeitsaufkommens mit Blick auf die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig beauftrag-ter Einzelaufträge Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis-/Honorarkriterium (Gewichtungsfaktor 40)
Beschreibung: Die Bepunktung für das Kriterium Preis/Honorar werden entsprechend der Ziffer 14.3 unter Ansatz des Gewichtungsfaktors 40 bewertet. • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 50.000 € (Gewichtungsfaktor 22,73) o Grundleistungen (16,27) o Besondere Leistungen (6,46) • Tragwerksplanung anrechenbare Kosten bis 100.000 € (Gewichtungsfaktor 17,27) o Grundleistungen (14,04) o Besondere Leistungen (3,23) o Örtliche Bauüberwachung (4,66) Ziffer 14.3 Bewertung Preis-/Honorarkriterien Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Punkte anhand der Summe der angebotenen Angebots-preise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Die-se Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor (beispielhaft 40) multipliziert wird. Die Punkte höhe-rer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar Nach derselben Formel werden auch Punkte in ggf. bestehenden Unterkriterien errechnet. Der Gewichtungsfaktor ist sodann – entsprechend dem Unterkriterium – angepasst.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E19553583
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 13/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19553583
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.)
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22  
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
E-Mail: post@altena.de
Telefon: 0 23 5220 920
Internetadresse: https://www.altena.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 00492514111604
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d919f6d-2294-40a3-b4f0-3ab75cd46c17 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 16:14:08 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 240672-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2024

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