1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines medizinischen Linearbeschleunigers als Ersatz für ein vorhandenes Tomotherapiegerät
Beschreibung: Die Abteilung Radioonkologie und Strahlentherapie des Universitätsklinikums Heidelberg erfordert die Beschaffung eines medizinischen Linearbeschleunigers als Ersatz für ein vorhandenes Tomotherapiegerät.
Kennung des Verfahrens: 6c765e6c-564d-4ee9-8223-5dbfb3c5fd38
Interne Kennung: 2024-071
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31643100 Linearbeschleuniger
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 400
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines medizinischen Linearbeschleunigers als Ersatz für ein vorhandenes Tomotherapiegerät
Beschreibung: Die Abteilung Radioonkologie und Strahlentherapie des Universitätsklinikums Heidelberg erfordert die Beschaffung eines medizinischen Linearbeschleunigers als Ersatz für ein vorhandenes Tomotherapiegerät.
Interne Kennung: 2024-071
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31643100 Linearbeschleuniger
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Um in jedem Fall die ideale Bestrahlungstherapieform anbieten zu können, verfügt die Abteilung Radioonkologie und Strahlentherapie über ein breites Gerätespektrum für die Teletherapie. Eingesetzt werden mehrere C-Arm Beschleuniger, ein Cyberknife, ein Tomotherapiegerät und ein MR-Linac, außerdem eine Anlage für Protonen- und Schwerionentherapie. Der zu beschaffende Linearbeschleuniger soll ein vorhandenes Tomotherapiegerät ersetzen, welches das Ende der Lebensdauer erreicht hat. Das vorhandene Gerät wird aktuell für hochpräzise intensitätsmodulierte helikale Bestrahlungen eingesetzt, bei denen ein sehr hoher Modulationsgrad mit gleichzeitig steilstmöglichem Dosisabfall zum Normalgewebe erreicht werden muss, z.B. bei Bestrahlung von Pleuramesotheliomen oder Multitarget-Bestrahlugen beim multifokalen Ewing-Sarkom, außerdem bei besonders langen Zielvolumina von bis zu 135 cm Länge und als Ausfallkonzept für die am Standort vorhandene Ionentherapieanlage. Das Einsatzgebiet beinhaltet auch die Bestrahlung pädiatrischer Patienten, insbesondere Ganzkörperbestrahlungen bei Kindern in Narkose, sowohl im Ausfallkonzept Neuroachsenbestrahlungen pädiatrischer Patienten, bei denen primär eine Partikeltherapie durchgeführt wird. Darüber hinaus soll das zu beschaffende Gerät die technischen Voraussetzungen für adaptive Bestrahlungen beinhalten, sowie röntgenbasiertes Gating oder Tracking zur Bestrahlung atembeweglicher Tumoren ermöglichen. Daher sind aus medizinischer Sicht die folgenden Anforderungen an den zu beschaffenden Linearbeschleuniger zwingend einzuhalten: - Bestrahlung von Zielvolumina bis 135 cm Länge ohne Unterbrechung möglich - Höchstmögliche Intensitätsmodulation für besonders komplexe Bestrahlungen und als Ausfallkonzept für die am Standort verwendete Partikeltherapie - Integriertes kV-CT für Image Guidance - Hohe Bildqualität des integrierten kV-CT für adaptive Bestrahlungen, sowohl im Hinblick auf Auflösung, Kontrast, und Hounsfield-Unit-Genauigkeit, für alle Körperregionen. Die Konturierung, Bestrahlungsplanung und Dosisberechnung muss direkt auf den Bildern des integrierten kV-CT mit ausreichender Genauigkeit möglich sein. - Gating oder Tracking unter Verwendung von innerer anatomischer Information durch Röntgenbildgebung während der Bestrahlung und automatische Bilderkennung - Anbindung an bestehendes Oncology-Informations-System (OIS) Mosaiq für den Datenabgleich der Bestrahlungsdaten der jeweils zu bestrahlenden Patienten sowie für Dosisaufzeichnung und Image Review - Kompatibilität zum bestehenden Bestrahlungsplanungssystem RayStation, so dass mit RayStation erstellte Bestrahlungspläne geladen und bestrahlt werden können - Hoher Integrationsgrad der einzelnen Komponenten im Bestrahlungsworkflow inkl. Image Guidance und Gating/Tracking an der Bedienkonsole Die der durchgeführten Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die den medizinischen Notwendigkeiten folgenden technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf eine optimale Patientenversorgung ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Nicht marktreife Systeme, Systeme ohne Zulassung als Medizinprodukt in der EU oder ohne etabliertes, zuverlässiges Servicenetzwerk in Deutschland scheiden aufgrund der hohen Anforderungen auch an die Verfügbarkeit des Linearbeschleunigers aus.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Registrierungsnummer: DE 811225433
Abteilung: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: +496221560
Fax: +496221565999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Accuray International Sàrl
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: CHE112583052
Postanschrift: Rte de la Longeraie 9
Stadt: Morges
Postleitzahl: 1110
Land, Gliederung (NUTS): Bern/Berne (CH021)
Land: Deutschland
Telefon: +41215459500
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34523443-85f5-4046-8eda-5300f1e3f263 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 240830-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/04/2024