1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EWA Leasing 2024
Beschreibung: Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kom-pakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung je Los endet am 31.12.2025. Es besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu verlängern. Weitere Informationen können der Anlage 02 - ergänzende Vertragsbedingungen unter Ziffer 3 entnommen werden. Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 208 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden in den Losen 1 und 3 über einen Zeitraum von 36 Monaten, im Los 2 über 48 Monate, im Los 4 über 24 Monate und im Los 5 über 60 Monaten geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2025 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens: f6ae6ec2-e14e-4b67-b989-c2cc4d97b74d
Interne Kennung: 2024-11V-1-4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY56Q
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und Ermittlungsdienste
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet 208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi oder SUV)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung: 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet 208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (3-jährige Leasingdauer)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung: 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet 208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (2-jährige Leasingdauer)
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung: 04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet 208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste bzw. KDD
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung: 05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet 208508-2024 Page 8/12 werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). -Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, -weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge) vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten
Beschreibung: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Barwertermittlung
Beschreibung: Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung: Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 6
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kraftstoff
Beschreibung: Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung: Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltvertäglichkeit
Beschreibung: Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung: Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 $name_timeperiod.MONTHS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Angebotsprüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt, Vgl. § 56 Abs. 2,3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/06/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG). Der Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71123-020
Fax: +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2deabab0-ab18-448d-b621-9f828bc606d0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/04/2024 10:51:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 238183-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 79/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2024