1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen. Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer subjektiv wahrgenommenen „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/ Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25/EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie „Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit“ ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren. Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu berücksichtigen.
Kennung des Verfahrens: f6b271af-f06e-4a68-8eaf-46aa1eb5101f
Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 462 184,87 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FE 82.0828/2023 - "Evaluierung vorhandener und Entwicklung zukünftiger Vorschriften für bestimmte Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen"
Beschreibung: Problem/ Ausgangslage: Scheinwerfer in Kraftfahrzeugen unterliegen im Allgemeinen internationalen Vorschriften, deren technische Rahmenbedingungen in den UNECE Regelungen festgelegt sind. Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht werden im Genehmigungsverfahren einzeln im Messlabor auf einem Prüfstand bezüglich ihrer Lichtwerte vermessen und dann entsprechend den vorgeschriebenen Anbaubedingungen am Fahrzeug angebaut. Es gibt verschiedene Scheinwerferaufbauarten mit unterschiedlichen Leuchtquellen. Im Allgemeinen findet bei den im Fahrzeug verbauten Scheinwerfern keine dynamische Nachregelung der Hell-Dunkel-Grenze in den verschiedenen Fahrzuständen des Fahrzeugs statt. Eine kurzzeitige Blendung des Gegenverkehrs durch Fahrbahnunebenheiten oder Kurvenfahrt ist daher bei allen Scheinwerferarten immer möglich. Für diesen Fall steht die Frage im Raum, ob die immer mehr verbauten LED-Scheinwerfer mehr blenden und irritieren als die bisherigen Scheinwerfer mit Glühlampen oder Gasentladungs-lampen. Warnleuchten werden im Genehmigungsverfahren jeweils nur als Einzeleinheiten lichttechnisch auf hinreichende Bauart, Wirksamkeit und Blendvermeidung geprüft. Weder im nationalen noch im internationalen Regelungstext bestehen Vorschriften über die höchstzulässige Anzahl, die maximale Gesamtleistung, die Schaltung sowie die Anbauhöhe von Warnleuchten. Dies führt inzwischen besonders bei blauen Warnleuchten zu einer subjektiv wahrgenommenen „Übersignalisierung“ vieler Einsatzfahrzeuge durch zu viele Leuchten in alle Richtungen mit teilweise zwei oder mehr Systemen im selben Abstrahlbereich. Auch wenn die verbauten Warnleuchten intermittierend betrieben werden, ist durch deren Vielzahl eine quasikontinuierliche Lichtabstrahlung vorhanden. Dies kann auch zu einer möglichen Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten führen. Ziel/ Nutzen: Im Rahmen des Projekts ist eine Zusammenstellung der aktuell verbauten Technologien in modernen Kraftfahrzeugscheinwerfern, den zugehörigen gesetzlichen Anforderungen und möglichen Blend- und Schädigungsmechanismen und -grenzwerten für das menschliche Auge durchzuführen. Hierbei sind insbesondere unter Worst-Case Bedingungen die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der OstrV- bzw. der Richtlinie 2006/25/EG zu berücksichtigen bzw. zu überprüfen. Bei möglichen Überschreitungen sind photometrische, produktspezifische sichere Größen zu definieren. Daraus sind dann mögliche photometrische Grenzwerte und Änderungsvorschläge für die bestehenden UNECE Regelungen für Kraftfahrzeugscheinwerfer zu erarbeiten, um für zukünftige Scheinwerferentwicklungen die Problematik zu entschärfen. Hier sind Möglichkeiten wie beispielsweise Vorschriften für maximale Leuchtdichten bzw. Mindestflächen für den Lichtaustritt für Abblendlicht und Fernlicht, eventuell frequenzabhängige Lichtgrenzwerte oder die Notwendigkeit von Änderungen der Lichtfarbe zu betrachten und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten und wissenschaftlich zu begründen. Zur Vermeidung der beschriebenen Probleme bei Warnleuchten sind genauere Vorschriften zur höchstzulässigen Anzahl, zu Wirkrichtungen von Warnleuchten und zu zulässigen Schaltungen in der StVZO erforderlich, um die gewünschte Warnwirkung ohne eine gleichzeitige Übersignalisierung zu erhalten. Ein vom BMDV vorgestellter Ent¬wurf der Richtlinie „Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 StVZO: Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit“ ist im Rahmen des Projektes zu evaluieren. Bezüglich der Blendungsgrenz¬werte sollen anwendungsbezogene, physiologische und psychologische Grenzwerte in Anlehnung an Forschungen der BAuA definiert werden. Hierbei sind insbesondere zeitlich, orts- und geschwindigkeitsabhängig bedingte Einflüsse zu berücksichtigen.
Interne Kennung: Z2mg-FE 82.0828/2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: . - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung der Wahrnehmbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen
Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren - einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der physiologischen und psychologischen Wirkungs- und Schädigungsmechanismen von Licht auf das menschliche Auge bzw. auf den Menschen
Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren - einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrungen mit der Durchführung und Auswertung von Probandenversuchen
Beschreibung: Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren - einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Forschungsnehmer muss über die Ausstattung zur Durchführung der Laborversuche verfügen und die Ausstattung in der angebotenen Projektlaufzeit für die angebotene Projektbearbeitung einsetzen.
Beschreibung: Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2024 06:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/06/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßenwesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßenwesen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Registrierungsnummer: 991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: -
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ecb31e85-c9a3-4b63-b697-e8e28332460f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 233114-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/04/2024