1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gründung der EEH GmbH zur Beteiligung an Projekten Erneuerbarer Energien im Hochsauerlandkreis
Beschreibung: Der Hochsauerlandkreis (im Folgenden "HSK“) beabsichtigt, die Erneuerbarer Energien HSK GmbH (im Folgenden "EEH") – ggfs. unter Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden – als Tochtergesellschaft zu gründen, die sich im HSK an verschiedenen Projekten der Erneuerbaren Energien, insbesondere an Windenergie- und Photovoltaikprojekten, beteiligt. Zusätzliche allgemeine Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der HSK ist der Auffassung, dass die unter 5.1 dargestellte Gründung der EEH aus den unter 6 (s. auch 5.1.6) genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergaberechtlich zulässig ist. Der HSK beabsichtigt daher, frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung die zur Gründung der EEH erforderlichen Verträge zu schließen. 2. Der HSK wird keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen. 3. Neben dem HSK als Beschaffer nach Ziff. 1.1 werden sich ggfs. kreisangehörige Gemeinden des HSK an der EEH beteiligen.
Kennung des Verfahrens: bd9725ec-415b-4d57-ac06-637ddcac40e9
Vorherige Bekanntmachung: 167297-2024
Interne Kennung: EEH01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31121300 Windenergieerzeuger, 45251160 Windenergieanlagen, 09330000 Solarenergie, 09332000 Sonnenenergieanlage, 31121340 Windkraftwerkpark, 24111600 Wasserstoff
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der HSK ist der Auffassung, dass die unter 5.1 dargestellte Gründung der EEH aus den unter 6 (s. auch 5.1.6) genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vergaberechtlich zulässig ist. Der HSK beabsichtigt daher, frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung die zur Gründung der EEH erforderlichen Verträge zu schließen. 2. Der HSK wird keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gründung der EEH GmbH zur Beteiligung an Projekten Erneuerbarer Energien im Hochsauerlandkreis
Beschreibung: Der HSK beabsichtigt, die EEH – ggfs. unter Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden – als Tochtergesellschaft zu gründen, die sich im HSK an verschiedenen Projekten der Erneuerbaren Energien, insbesondere an Windenergie- und Photovoltaikprojekten, beteiligt. Zweck der EEH ist die Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten der Erneuerbaren Energien im HSK. Die Möglichkeit der EEH, sich an Projekten der Erneuerbaren Energien zu beteiligen, ist nicht auf bestimmte Projekte beschränkt. Beteiligt sich die EEH an einem Projekt bzw. einer Projektgesellschaft, stellt sie daher sicher, dass auf ihrer Seite keine Exklusivität besteht. Das heißt, dass sich die EEH auch an anderen Projekten bzw. Projektgesellschaften beteiligen kann. Für diese Beteiligungen an Projekten bzw. Projektgesellschaften sehen der HSK und die dann gegründete EEH nach dem derzeitigen Stand keine gesonderten ex-ante-Transparenzbekanntmachungen vor.
Interne Kennung: EEH01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31121300 Windenergieerzeuger, 45251160 Windenergieanlagen, 09330000 Solarenergie, 09332000 Sonnenenergieanlage, 31121340 Windkraftwerkpark, 24111600 Wasserstoff
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 167297-2024
Zusätzliche Informationen: Aufgrund eines bei TED liegenden technischen Fehlers wird der Inhalt unter Ziffer 6 ("Begründung der Direktvergabe") bei veröffentlichten ex-ante-Transparenzbekanntmachungen aktuell nicht angezeigt. Laut Auskunft des TED-Helpdesk wird dieser technische Fehler voraussichtlich erst in den nächsten Wochen behoben. Der HSK kann jedoch nicht mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung warten, bis der Fehler behoben ist. Dies würde dazu führen, dass die für die Gründung der EEH erforderlichen Gremienentscheidungen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eingeholt werden könnten. Die beabsichtigte Gründung der EEH würde sich damit erheblich verzögern. Aus diesem Grund gibt der HSK die "Begründung der Direktvergabe" nachfolgend auch unter dieser Ziffer wieder, um sicherzustellen, dass diese ex-ante-Transparenzbekanntmachung alle gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB erforderlichen Informationen enthält und diese in der veröffentlichten Fassung der Bekanntmachung auch vollständig angezeigt werden. Begründung der Direktvergabe: Verträge, die nicht die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Sonstige Begründung: Der HSK ist der Ansicht, dass die Gründung der EEH mit den oben unter 5.1 dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und kein Vergabeverfahren erfordert. Bei der Gründung der EEH durch den HSK – ggfs. unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden – handelt es sich bereits nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB und damit nicht um einen Vorgang, der in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Zwar sind der HSK und die Gemeinden als Gebietskörperschaften öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB. Die Gründung der EEH als Tochtergesellschaft des HSK und ggfs. der kreisangehörigen Gemeinden hat jedoch keinen Bezug zu einem vergaberechtlich relevanten Beschaffungsvorgang. Dieser ist wesentliche Voraussetzung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB. Dazu im Einzelnen: 1. Die Gründung der EEH durch den HSK ggfs. unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden hat keinen Beschaffungscharakter. Die Gründung der EEH als Eigengesellschaft des HSK und der Gemeinden ist als Akt der formellen Privatisierung eine rein organisatorische Maßnahme des HSK und der Gemeinden. 2. Die Gründung der EEH steht auch bei einer Gesamtbetrachtung in keinem Zusammenhang mit einem Beschaffungsvorgang und schließt einen solchen auch nicht ein. Zweck der EEH ist die Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten Erneuerbarer Energien im HSK. In diesem Zweck allein ist kein konkreter Beschaffungsvorgang der Gesellschafter mit verbindlichen Verpflichtungen der EEH enthalten. Die Gesellschafter treten gegenüber der EEH nicht als Nachfrager bestimmter Leistungen auf, sondern bereiten hiermit eine Marktbeteiligung auf Angebotsseite vor. 3. Ein Beschaffungsbezug ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung auch nicht daraus, dass die EEH sich nach ihrer Gründung als kommunale Beteiligungsgesellschaft an Projektgesellschaften beteiligen soll. Die Beteiligungen an den Projektgesellschaften werden als solche nicht mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen verbunden sein. Zudem beschränkt sich die Möglichkeit der EEH, an Projektgesellschaften zu beteiligen, nicht auf bestimmte Projekte bzw. Projektgesellschaften; es besteht auf Seiten der EEH keinerlei Exklusivität.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Verträge, die nicht die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben
Sonstige Begründung: Aufgrund eines bei TED liegenden technischen Fehlers wird der Inhalt unter Ziffer 6 ("Begründung der Direktvergabe") bei veröffentlichten ex-ante-Transparenzbekanntmachungen aktuell nicht angezeigt. Laut Auskunft des TED-Helpdesk wird dieser technische Fehler voraussichtlich erst in den nächsten Wochen behoben. Der HSK kann jedoch nicht mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung warten, bis der Fehler behoben ist. Dies würde dazu führen, dass die für die Gründung der EEH erforderlichen Gremienentscheidungen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eingeholt werden könnten. Die beabsichtigte Gründung der EEH würde sich damit erheblich verzögern. Aus diesem Grund gibt der HSK die nachfolgende Begründung der Direktvergabe auch unter Ziffer 5.1.6 wieder, um sicherzustellen, dass diese ex-ante-Transparenzbekanntmachung alle gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB erforderlichen Informationen enthält und diese in der veröffentlichten Fassung der Bekanntmachung auch vollständig angezeigt werden. Der HSK ist der Ansicht, dass die Gründung der EEH mit den oben unter 5.1 dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und kein Vergabeverfahren erfordert. Bei der Gründung der EEH durch den HSK – ggfs. unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden – handelt es sich bereits nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB und damit nicht um einen Vorgang, der in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Zwar sind der HSK und die Gemeinden als Gebietskörperschaften öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB. Die Gründung der EEH als Tochtergesellschaft des HSK und ggfs. der kreisangehörigen Gemeinden hat jedoch keinen Bezug zu einem vergaberechtlich relevanten Beschaffungsvorgang. Dieser ist wesentliche Voraussetzung eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB. Dazu im Einzelnen: 1. Die Gründung der EEH durch den HSK ggfs. unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden hat keinen Beschaffungscharakter. Die Gründung der EEH als Eigengesellschaft des HSK und der Gemeinden ist als Akt der formellen Privatisierung eine rein organisatorische Maßnahme des HSK und der Gemeinden. 2. Die Gründung der EEH steht auch bei einer Gesamtbetrachtung in keinem Zusammenhang mit einem Beschaffungsvorgang und schließt einen solchen auch nicht ein. Zweck der EEH ist die Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten Erneuerbarer Energien im HSK. In diesem Zweck allein ist kein konkreter Beschaffungsvorgang der Gesellschafter mit verbindlichen Verpflichtungen der EEH enthalten. Die Gesellschafter treten gegenüber der EEH nicht als Nachfrager bestimmter Leistungen auf, sondern bereiten hiermit eine Marktbeteiligung auf Angebotsseite vor. 3. Ein Beschaffungsbezug ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung auch nicht daraus, dass die EEH sich nach ihrer Gründung als kommunale Beteiligungsgesellschaft an Projektgesellschaften beteiligen soll. Die Beteiligungen an den Projektgesellschaften werden als solche nicht mit der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen verbunden sein. Zudem beschränkt sich die Möglichkeit der EEH, an Projektgesellschaften zu beteiligen, nicht auf bestimmte Projekte bzw. Projektgesellschaften; es besteht auf Seiten der EEH keinerlei Exklusivität.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat
Registrierungsnummer: DE125918602
Stadt: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Telefon: +49 291 94-1550
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-1691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e88f1b2-17eb-4e20-ac6e-422b8f5c669c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 234714-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/04/2024