1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker
Beschreibung: 2.349-1: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker
Kennung des Verfahrens: 2032d03d-58b2-4c69-80ba-1d52c8c858a3
Interne Kennung: 2.349-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte, 30125100 Tonerpatronen, 50313000 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3A1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Arbeitsplatzdrucker müssen ab dem 15.05.2024 für die vertraglich vorgesehene Leistung abrufbereit ("Go Live"). Die Flurdrucker müssen am 01.07.2024 betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung endet die Rahmenvereinbarung zum 14. Mai 2029. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge. Derzeit ist ein schätzweiser Gesamtbedarf von 155 Arbeitsplatz- und Flurdruckern bekannt. Die Höchstabnahmegrenze liegt bei 174 Drucksystemen. Jedem Los liegen gesonderte Vergabeunterlagen zugrunde. Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die in dem vorliegenden Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.
Interne Kennung: 2.349-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30121000 Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30121200 Fotokopiergeräte, 30125000 Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte, 30125100 Tonerpatronen, 50313000 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten, 50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 07 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausstattung
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Software: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Service: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Umwelt: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registrierungsnummer: DE126118523
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 507-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abdf4ea6-413c-4154-aeb4-96bbc7f90243 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2024 09:59:50 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 230683-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 77/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2024