5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 1.882 Transportbeauftragungen bei einer Obergrenze von 2.200 Transportbeauftragungen. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der Option.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Werk des AN
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: 1. Eigenerklärung (auch Unterauftragnehmer bzw. deren Nachunternehmer), dass im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung den Nachweis über die Aufnahme in die Geheimschutz-Betreuung des BMWK oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde vorgelegt wird sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal gemäß Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung überprüfen zu lassen sowie - insbesondere auch für IT-Systeme - die Bestimmungen zum Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Nur für den Dienstgebrauch" gem. Geheimschutzhandbuch, Anlage 4 einhalten werden. 2. Eigenerklärung (auch Unterauftragnehmer bzw. deren Nachunternehmer), dass wir im Falle der Beauftragung zur Auftragsdurchführung wir die Dateneinstufung offen bzw. VS-NfD nach Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfüllen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung, dass für die in diesem Verfahren angefragten Leistungen - Transport von militärischem Gerät, militärischen Einzelstückgütern, sowie KrWaffKontrG- und WaffenG-pflichtigen Gütern von - min. 1 vergleichbarer Auftrag (mit min. 350 Transporten) in den letzten drei Jahren durchgeführt wurde. 2. Eigenerklärung, dass entsprechende Referenzen zu o.g. Eigenerklärung gem. Muster eingereicht wurden (siehe Anlage 1). 3. Eigenerklärung, zur Befähigung im Umgang mit bzw. dem Transport von KrWaffKontrG- und WaffenG-pflichtigen Gütern, Waffenteilen, sicherheitsempfindlichem Gerät, Gefahrstoffen sowie eingestuftem Material. 4. Eigenerklärung, dass der Transport für Waffen und Waffenteilen mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gem. KrWaffKontG und WaffG sichergestellt werden kann. 5. Eigenerklärung, dass die Güter, die den Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG), dem Waffengesetz (WaffG) sowie einer Geheimhaltungsstufe unterliegen oder zeitkritisch durch den AG eingestuft sind, grundsätzlich im Direktverkehr als Haus-Haus-Verkehr transportiert werden. 6. Eigenerklärung, dass im Bedarfsfall die Transporte nicht nur innerhalb Deutschlands sondern auch ins europäische Ausland (FR-Illkirch) bzw. vom europäischen Ausland (FR-Illkirch) nach Deutschland durchgeführt werden (weitere ausländische Standorte können während der Vertragslaufzeit folgen). 7. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung durch eigene Transportfahrzeuge und eigenes Personal durchgeführt bzw. nur benannte UAN (und vom AG freigegeben) durchgeführt wird. 8. Eigenerklärung, dass die ständige Erreichbarkeit des Transportfahrzeugs sichergestellt werden kann und/oder ein durchgängiges Sendungsverfolgungssystem vorhanden ist. 9. Eigenerklärung, zur Befähigung, verpackte und unverpackte Einzelstückgüter (Güter, die in allen logistischen Vorgängen als Versandstück behandelt werden können) zu transportieren. 10. Eigenerklärung, dass wir befähigt sind, verpackte und unverpackte Einzelstückgüter mit folgenden max. Abmessungen zu transportieren: - Länge bis zu max. 3.900 mm - Breite bis zu max. 1.500 mm - Höhe bis zu max. 1.700 mm - Wiegegewicht bis zu 3.400 kg - Volumen bis max. 8,4 cbm 11. Eigenerklärung, zur Befähigung, zur Mitführung von geeigneten Flurförderzeugen/Flurfördermittel zur Be- und Entladung. 12. Eigenerklärung, dass über geeignetes Verzurrmaterial sowie über sonstiges Material/Einrichtungen zur Ladungssicherung und über die dazugehörigen Kenntnisse zur Ladungssicherung nach VDI Richtlinie 2700 verfügt wird. 13. Eigenerklärung, dass mit der Durchführung der Transporte eingesetzte Personal / Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) zwingend ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzt (mindestens Niveaustufe B2 des GER), die eine selbstständige Sprachanwendung, sowie das Verstehen komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen beinhaltet, so dass eine Fachdiskussion im eigenen Spezialgebiet problemlos geführt und verstanden wird. 14. Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal/Fahrzeugführer oder das Personal/Fahrzeugführer des UAN bzw. NU über die Qualifikation und Berechtigung zur Führung eines geeigneten Transportfahrzeuges verfügt. Dies wird durch regelmäßige Überprüfungen sichergestellt. 15. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal/Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) über die Qualifikation und Berechtigung gemäß den einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen im Umgang mit bzw. dem Transport von KrWaffKontrG- und WaffenG-pflichtige Güter, Waffenteilen, sicherheitsempfindlichem Gerät, Gefahrstoffen sowie eingestuftem Material verfügt. 16. Eigenerklärung, dass der Einsatz von Personal/Fahrzeugführer des AN (und / oder UAN bzw. NU) von Personen gemäß den Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko (Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG) nicht erfolgt. 17. Eigenerklärung, dass der Einsatz von Personal/Fahrzeugführer/UAN bzw. NU des AN nicht von Personen oder Unternehmen erfolgt, die in der EU-Terroristenliste aufgeführt sind bzw. mit den darin genannten Personen oder Gruppen und Vereinigungen geschäftliche Beziehungen unterhält. 18. Eigenerklärung, dass über eine zur Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt wird. 19. Eigenerklärung, dass Transporte von KrWaffKontrG- und WaffenG-pflichtigen Gütern, mit Ausnahme notwendiger technischer Halte, z.B. zur Betankung, ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bleibt hiervon unberührt. Bei zwingenden notwendigen Übernachtungen sind die Fahrzeuge, ausnahmslos in einen Sicherheitsbereich (militärisch oder zivil) abzustellen. 20. Eigenerklärung, dass über eine online-Anbindung und eine IT-Infrastruktur verfügt wird, die die Sicherheitsanforderungen für die Übertragung VS-NfD-eingestufter Daten erfüllt. 21. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine bidirekte Schnittstelle nach Vorgabe des AG via Idocs zum führenden IT System (SAP) des AG spätestens nach 90 Tagen ab Zuschlag erfolgreich implementiert ist. 22. Eigenerklärung, dass das IT-System des AN, über das die auftragsbezogenen Daten des AG verarbeitet werden, zum Leistungsbeginn die Zertifizierungsreife (nach der Norm ISO27001 oder BSI-Grundschutz oder TISAX) erreicht hat und der Nachweis hierzu spätestens 90 Tage nach Leistungsbeginn, dem AG vorgelegt wird. Diese Vorgabe gilt auch für UAN (und deren NU), welche im Auftrag des AG die auftragsbezogenen Daten verarbeiten. 23. Eigenerklärung, dass ein Qualitätsmanagementsystem (QM) nach DIN ISO 9001 (in der jeweiligen aktuellsten Fassung) verwendet wird, um die Anforderungen des AG und die Leistungserbringung in der geforderten Qualität zu erfüllen. 24. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. Im Falle der Beauftragung von UAN ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 23 durch jeden UAN, abzugeben (Ausnahme Ziffer 1, 2, 7 & 21, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der/die vorgeschlagene(n) Unterauftragnehmer, zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Der Gegenstand des Unterauftrags (der Unteraufträge), der/die zusätzlich zu der Verpflichtung, einen Mindestprozentsatz des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, vergeben wird/werden
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine zusätzlichen Informationen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Sonstige Eignungsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH