5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die o.g. Termine sind keine Vertragstermine, die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Projektverlauf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Leonberg
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: - § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Maschinenbau, Versorgungstechnik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): -> 5 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte, -> ab 3 und weniger als 5 Beschäftigte: 50 Punkte, -> weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachliche Eignung Bewerber
Beschreibung: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: bis zu zwei Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Planung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1-3 - gemäß § 55 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen. Mindestbedingungen: -> Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. -> Die Inbetriebnahme muss vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein. -> Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein. -> Bei den Projekten muss es sich um Neubaumaßnahmen handeln. -->Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt: a) Gebäudetyp: -> Funktionsgebäude wie Feuerwachen, Betriebshöfe, Produktionsgebäude, Stadthallen, Schulgebäude oder vergleichbares : 75 Punkte, b) Fläche (Neubauflächen) >= 750 m² BGF: 75 Punkte, c) Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018: 75 Punkte, d) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte, e) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte, Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1 und 9 dürfen angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden. - - - - - - - - - - - - - Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe) müssen vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -> § 6 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium), -> § 42 VgV und § 123 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB bestehen (Ausschlusskriterium), -> § 42 VgV und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB bestehen oder Erläuterung der Gründe (Ausschlusskriterium, die Entscheidung über den Ausschluss wird durch die Vergabestelle getroffen), -> § 73 Abs. 3VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der zu vergebenden freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium). -> § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium). -> Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns, -> Eigenerklärung zu EU-Sanktionen Russland.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: - Projektteam (Erfahrung und Qualifikation): 20%, - Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit: 30%, - Projekteinschätzung: 25%,
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar: 25 %
Gewichtung (Punkte, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg